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LG Hamburg, 06.02.2015 - 324 O 144/14 |
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- BGH, 23.06.2009 - VI ZR 196/08
Lehrerbewertungen im Internet
Auszug aus LG Hamburg, 06.02.2015 - 324 O 144/14
Äußerungen im Rahmen der Sozialsphäre dürfen nur im Falle schwerwiegender Auswirkungen auf das Persönlichkeitsrecht mit negativen Sanktionen verknüpft werden, so etwa wenn eine Stigmatisierung, soziale Ausgrenzung oder Prangerwirkung zu besorgen sind (vgl. BGH MMR 2009, 608, 611 - spickmich.de). - BVerfG, 19.07.2011 - 1 BvR 1916/09
Anwendungserweiterung
- BVerfG, 16.07.2003 - 1 BvR 1172/99
Verletzung der Meinungsfreiheit durch Untersagung einer Presseveröffentlichung
Auszug aus LG Hamburg, 06.02.2015 - 324 O 144/14
Bei einer Meinungsäußerung, die wertende und tatsächliche Elemente enthält, kann im Rahmen der Abwägung die Berücksichtigung des Umstandes, dass die Tatsachenbehauptung, auf der die Wertung aufbaut, unrichtig ist, zum Zurücktreten des kollidierenden Schutzgut führen (vgl. BVerfG NJW 2004, 277 278). - BGH, 02.04.2014 - IV ZR 156/13
Rechtsschutzversicherung: Kostendeckungsschutz für die Geltendmachung …
Auszug aus LG Hamburg, 06.02.2015 - 324 O 144/14
Die Beklagte hat daher ein überwiegendes schützenswertes Interesse daran, dass nicht sämtliche Parameter und deren Gewichtung für die Bewertung der abgegebenen Beiträge öffentlich bekannt werden (vgl. auch Urteil des BGH vom 28.01.2014, IV ZR 156/13 zum datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch gegen die Schufa im Hinblick auf die sog. Scoreformel). - LG Berlin, 27.03.2014 - 27 O 748/13
Kein Anspruch auf Bewertungs-Korrektur
Auszug aus LG Hamburg, 06.02.2015 - 324 O 144/14
Bereits die Differenzierung zwischen empfohlenen und nicht empfohlenen Beiträgen begründet einen solchen Eingriff (so auch LG Berlin, Urteil vom 27.03.2014, Az 27 O 748/13, BeckRS 2014, 08638).