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   LG Heidelberg, 02.06.2017 - 4 O 359/15   

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https://dejure.org/2017,58988
LG Heidelberg, 02.06.2017 - 4 O 359/15 (https://dejure.org/2017,58988)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 02.06.2017 - 4 O 359/15 (https://dejure.org/2017,58988)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 02. Juni 2017 - 4 O 359/15 (https://dejure.org/2017,58988)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 280 Abs 1 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 823 Abs 2 BGB, § 6 Abs 2 MPG, § 37 Abs 1 MPG
    Haftung des TÜV im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen fehlerhafter Silikonbrustimplantate: Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter bei Zertifizierungsvereinbarung; deliktische Haftung aus Schutzgesetzverletzung und Verkehrssicherungspflichtverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Keine Ersatzansprüche gegen TÜV wegen Einsetzung von Brustimplantaten aus Industriesilikon

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 16.02.2017 - C-219/15

    Brustimplantate aus minderwertigem Industriesilikon

    Auszug aus LG Heidelberg, 02.06.2017 - 4 O 359/15
    Im vorliegenden Fall ergibt sich aus dem - nach der Entscheidung des EuGH vom 16.02.2017, Az. C-219/15, maßgeblichen - nationalen Recht kein Anspruch gegen die Beklagte zu 1 im Zusammenhang mit der Inverkehrbringung von fehlerhaften Silikonimplantaten.

    Die RL 93/42/EWG ("Medizinprodukterichtlinie") selbst sieht keine Haftung vor (EuGH, Urteil vom 16.02.2017, Az. C-219/15, Rn. 59, 60, 62).

    Zwar hat der EuGH in seinem Urteil vom 16.02.2017 (NJW 2017, 1161, 1163) ausgeführt, dass die RL 93/42/EWG als solche und auch das Tätigwerden der "benannten Stellen" dem "Schutz der Endempfängers der Medizinprodukte" bzw. dem "Schutz der Gesundheit und Sicherheit von Personen" dient (a.a.O. Rn. 50 und 53).

  • OLG Karlsruhe, 20.04.2016 - 7 U 241/14

    Arzthaftung: Aufklärungspflicht über Risiken bei Brustimplantaten; Beschränkung

    Auszug aus LG Heidelberg, 02.06.2017 - 4 O 359/15
    Allein der Umstand, dass die Implantate in Frankreich hergestellt wurden, genügt nicht für die Annahme eines in Frankreich eingetretenen Schadens (vgl. zu einer identischen Sachverhaltskonstellation OLG Karlsruhe, Urteil vom, 20.04.2016 - 7 U 241/14, nach juris, Rn. 38; Sachverständigengutachten Prof. W., Anlage B 34b der Beklagten zu 2 Rn. 72 ff.).

    Insoweit wird auf die Argumentation des OLG Karlsruhe, Urteil vom, 20.04.2016 - 7 U 241/14, nach juris Rn. 40 ff. zu einer identischen Sachverhaltskonstellation Bezug genommen.

  • OLG Köln, 17.09.1993 - 20 U 26/93

    Pflicht zum Hinweis auf Nebenwirkungen eines Insektenschutzmittels

    Auszug aus LG Heidelberg, 02.06.2017 - 4 O 359/15
    Das im konkreten Fall verletzte Rechtsgut muss in den sachlichen und der entstandene Schaden in den funktionalen Schutzbereich des Schutzgesetzes fallen, also zu den Schäden gehören, die durch die Norm verhindert werden sollten (so ausdrücklich Palandt-Sprau, BGB, 76. Aufl., § 823 Rn. 59; OLG Köln NJW-RR 1994, 91 zu § 823 Abs. 1 BGB).
  • OLG Zweibrücken, 30.01.2014 - 4 U 66/13

    Fehlerhafte Brustimplantate

    Auszug aus LG Heidelberg, 02.06.2017 - 4 O 359/15
    Hinsichtlich der Einzelheiten wird insoweit auf die Ausführungen des OLG Zweibrücken, Urteil vom 30.01.2014 - 4 U 66/13 (dort S. 9 - 12; vorgelegt als Anlage B 1 der Beklagten zu 1) verwiesen, die sich die Kammer zu Eigen macht.
  • BGH, 27.11.1963 - V ZR 201/61

    Reichsgaragenordnung als Schutzgesetz

    Auszug aus LG Heidelberg, 02.06.2017 - 4 O 359/15
    Der Individualschutz muss im "Aufgabenbereich der Norm" liegen (BGH NJW 2015, 2737, Rn. 20; 1964, 396, 397).
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