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   LG Heidelberg, 14.11.2017 - 5 S 59/16   

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https://dejure.org/2017,44149
LG Heidelberg, 14.11.2017 - 5 S 59/16 (https://dejure.org/2017,44149)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 14.11.2017 - 5 S 59/16 (https://dejure.org/2017,44149)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 14. November 2017 - 5 S 59/16 (https://dejure.org/2017,44149)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • mietrechtsiegen.de

    Verwertungskündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB - Zulässigkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wirksamkeit einer Verwertungskündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verwertungskündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB: Vermieter müssen erhebliche Nachteile erleiden (IMR 2018, 8)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2018, 821
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 09.02.2011 - VIII ZR 155/10

    Zu den Voraussetzungen einer Verwertungskündigung

    Auszug aus LG Heidelberg, 14.11.2017 - 5 S 59/16
    Es ist also insbesondere nicht so, dass durch diese für das Mietverhältnis milderen Maßnahmen unter Erhalt der Wohnung der Beklagten ein baulicher Zustand, der einer angemessenen Wohnraumversorgung entspricht, nicht erreicht werden könnte (zu dieser Konstellation BGH NZM 2011, 239 [240]).
  • BGH, 28.01.2009 - VIII ZR 8/08

    Kündigung von Mietverhältnissen zur wirtschaftlichen Verwertung eines Grundstücks

    Auszug aus LG Heidelberg, 14.11.2017 - 5 S 59/16
    Auch ist weder vorgetragen noch sonst ersichtlich, dass alle anderen Verwertungsarten außer der von der Klägerin angestrebten lediglich "Minimalsanierungen" wären, die weder zu einer nachhaltigen Verbesserung noch zur Verlängerung einer verhältnismäßig geringen Restlebensdauer des Gebäudes führen können (dazu BGH NJW 2009, 1200).
  • BGH, 08.06.2011 - VIII ZR 226/09

    Zu den Voraussetzungen einer Verwertungskündigung

    Auszug aus LG Heidelberg, 14.11.2017 - 5 S 59/16
    Auf der anderen Seite dürfen die dem Vermieter entstehenden Nachteile jedoch keinen Umfang annehmen, welcher die Nachteile weit übersteigt, die dem Mieter im Falle des Verlustes der Wohnung erwachsen (zum Ganzen BGH NJW-RR 2011, 1517).
  • BGH, 23.10.2008 - IX ZB 235/06

    Nachprüfung der Abstimmungsberechtigung eines Gläubigers durch das

    Auszug aus LG Heidelberg, 14.11.2017 - 5 S 59/16
    Für die Höhe der Rechtsmittelbeschwer kann daher auch eine vereinbarte Betriebskostenpauschale, die nicht abgerechnet werden soll, anders als nach § 41 Abs. 1 Satz 2 GKG nicht berücksichtigt werden (offen gelassen von BGH NJW-RR 2016, 1235 und BGH NJW-RR 2009, 277).
  • BGH, 14.06.2016 - VIII ZR 291/15

    Nichtzulassungsbeschwerde: Wert der Beschwer in einer Streitigkeit über die

    Auszug aus LG Heidelberg, 14.11.2017 - 5 S 59/16
    Für die Höhe der Rechtsmittelbeschwer kann daher auch eine vereinbarte Betriebskostenpauschale, die nicht abgerechnet werden soll, anders als nach § 41 Abs. 1 Satz 2 GKG nicht berücksichtigt werden (offen gelassen von BGH NJW-RR 2016, 1235 und BGH NJW-RR 2009, 277).
  • BGH, 08.12.2015 - VIII ZR 129/15

    Mindestbeschwer für die Nichtzulassungsbeschwerde: Bemessung im Streit über das

    Auszug aus LG Heidelberg, 14.11.2017 - 5 S 59/16
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bemisst sich der Streitwert insoweit nicht nach § 41 GKG, sondern gemäß §§ 8, 9 ZPO nach dem dreieinhalbfachen Jahreswert der Nettomiete, wenn es sich - wie hier - um ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit handelt (statt aller BGH WuM 2016, 376; WuM 2015, 681; WuM 2015, 313).
  • BGH, 16.09.2015 - VIII ZR 135/15

    Wert der Beschwer bei Nichtzulassungsbeschwerde: Streit über das Bestehen eines

    Auszug aus LG Heidelberg, 14.11.2017 - 5 S 59/16
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bemisst sich der Streitwert insoweit nicht nach § 41 GKG, sondern gemäß §§ 8, 9 ZPO nach dem dreieinhalbfachen Jahreswert der Nettomiete, wenn es sich - wie hier - um ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit handelt (statt aller BGH WuM 2016, 376; WuM 2015, 681; WuM 2015, 313).
  • BGH, 03.03.2015 - VIII ZR 279/14

    Rechtsmittelbeschwer in Streitigkeit über die Räumung von Wohnraum

    Auszug aus LG Heidelberg, 14.11.2017 - 5 S 59/16
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bemisst sich der Streitwert insoweit nicht nach § 41 GKG, sondern gemäß §§ 8, 9 ZPO nach dem dreieinhalbfachen Jahreswert der Nettomiete, wenn es sich - wie hier - um ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit handelt (statt aller BGH WuM 2016, 376; WuM 2015, 681; WuM 2015, 313).
  • AG Hamburg-Blankenese, 12.05.2023 - 533 C 182/22

    Wann ist Verwertungskündigung zulässig?

    Dabei plant die Klägerin nicht lediglich die Vergrößerung einer der bestehenden Wohnung (anders als im Fall des Landgerichts Heidelberg 5 S 59/16), sondern die Verdreifachung der bisher vorhandenen Wohnungen von 2 auf 6 und dies nicht nur bei dem streitgegenständlichen Dachgeschoss, sondern auch bei 2 weiteren, so dass am Ende aus 6 Wohnungen insgesamt 18 werden sollen.
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