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LG Hof, 08.04.2021 - 25 O 20/19 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
ZPO § 286, § 287; AUB 2014 Ziff. 3
Kausalzusammenhang zwischen Unfall und Gesundheitsbeeinträchtigung; mitwirkende Krankheit
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 19.10.2016 - IV ZR 521/14
Private Unfallversicherung: Adäquater Kausalzusammenhang zwischen Unfallereignis …
Auszug aus LG Hof, 08.04.2021 - 25 O 20/19
a) Die Klägerin muss die adäquate Ursächlichkeit des Unfallereignisses vom 30.9.2017 für die Gesundheitsbeeinträchtigungen ihres Ehemannes durch die Amputationen beweisen, wobei Mitursächlichkeit genügt (vgl. BGH, Urteil vom 19.10.2016 - IV ZR 521/14; OLG Saarbrücken, Urteil vom 16.3.2011 - 5 U 464/08).Zwar ist zu beachten, dass in der privaten Unfallversicherung für einen adäquaten Kausalzusammenhang zwischen Unfallereignis und Gesundheitsbeeinträchtigung genügt, dass das Unfallereignis an der eingetretenen Funktionsbeeinträchtigung mitgewirkt hat, wenn diese Mitwirkung nicht gänzlich außerhalb aller Wahrscheinlichkeit liegt; eine wesentliche oder richtungsgebende Mitwirkung ist - anders als im Sozialversicherungsrecht - nicht zu verlangen (vgl. BGH, Urteil vom 19.10.2016 - IV ZR 521/14).
- BGH, 17.10.2001 - IV ZR 205/00
Beweiswürdigung hinsichtlich der gesundheitlichen Beeinträchtigung und ihrer …
Auszug aus LG Hof, 08.04.2021 - 25 O 20/19
Für die tatrichterliche Überzeugungsbildung reicht dann eine überwiegende, auf gesicherter Grundlage beruhende Wahrscheinlichkeit gegenüber anderen Geschehensabläufen aus, dass die behauptete Unfallfolge in kausalem Zusammenhang mit dem Unfallereignis steht (BGH, Urteil vom 17.10.2001 - IV ZR 205/00). - BGH, 23.09.1992 - IV ZR 157/91
Beweispflicht in der Unfallversicherung
Auszug aus LG Hof, 08.04.2021 - 25 O 20/19
Ob die Amputationen und die Invalidität auf dieses Geschehen zurückzuführen sind, ist dagegen gemäß § 287 Abs. 1 ZPO zu beurteilen (BGH, Urteil vom 23.9.1992 - IV ZR 157/91). - OLG Saarbrücken, 16.03.2011 - 5 U 464/08
Unfallversicherung - Tod eines herzkranken Versicherungsnehmers nach Stromschlag
Auszug aus LG Hof, 08.04.2021 - 25 O 20/19
a) Die Klägerin muss die adäquate Ursächlichkeit des Unfallereignisses vom 30.9.2017 für die Gesundheitsbeeinträchtigungen ihres Ehemannes durch die Amputationen beweisen, wobei Mitursächlichkeit genügt (vgl. BGH, Urteil vom 19.10.2016 - IV ZR 521/14; OLG Saarbrücken, Urteil vom 16.3.2011 - 5 U 464/08).