Rechtsprechung
LG Itzehoe, 06.04.2023 - 10 O 419/21 |
Volltextveröffentlichung
Papierfundstellen
- NZV 2023, 472
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- OLG Hamm, 11.05.2021 - 7 U 104/19
Sleeping policeman; streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung; Stoppschild; …
Auszug aus LG Itzehoe, 06.04.2023 - 10 O 419/21
Die danach gebotene Abwägung der wechselseitigen Verursachungsbeiträge ist aufgrund aller festgestellten, d.h. unstreitigen, zugestandenen oder nach § 286 ZPO zur vollen Überzeugung des Gerichts bewiesenen Umstände des Einzelfalls vorzunehmen, soweit sie sich auf den Unfall ausgewirkt haben; in erster Linie ist hierbei das Maß der Verursachung von Belang, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben; das beiderseitige Verschulden ist nur ein Faktor der Abwägung (st. Rspr. vgl. BGH, NJW 2012, 1953; OLG Hamm…, Beschluss vom 28.10.2020 - 7 U 58/20, BeckRS 2020, 46353 Rn. 26, beck-online; OLG Hamm, Urteil vom 11. Mai 2021 - I-7 U 104/19 -, Rn. 58, juris).Den Beweis für die Unabwendbarkeit des Unfallgeschehens muss jeweils die Partei führen, die sich darauf beruft (…König in Hentschel/König/Dauer, a.a.O., § 17 StVG, Rn. 23; OLG Hamm, Urteil vom 11. Mai 2021 - I-7 U 104/19 -, Rn. 55, juris).
- BGH, 07.02.2012 - VI ZR 133/11
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Quotelung von Sachverständigenkosten
Auszug aus LG Itzehoe, 06.04.2023 - 10 O 419/21
Die danach gebotene Abwägung der wechselseitigen Verursachungsbeiträge ist aufgrund aller festgestellten, d.h. unstreitigen, zugestandenen oder nach § 286 ZPO zur vollen Überzeugung des Gerichts bewiesenen Umstände des Einzelfalls vorzunehmen, soweit sie sich auf den Unfall ausgewirkt haben; in erster Linie ist hierbei das Maß der Verursachung von Belang, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben; das beiderseitige Verschulden ist nur ein Faktor der Abwägung (st. Rspr. vgl. BGH, NJW 2012, 1953; OLG Hamm…, Beschluss vom 28.10.2020 - 7 U 58/20, BeckRS 2020, 46353 Rn. 26, beck-online; OLG Hamm…, Urteil vom 11. Mai 2021 - I-7 U 104/19 -, Rn. 58, juris). - BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67
Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts
Auszug aus LG Itzehoe, 06.04.2023 - 10 O 419/21
Diese Überzeugung des Richters erfordert keine - ohnehin nicht erreichbare (vgl. RGZ 15, 339) - absolute oder unumstößliche, gleichsam mathematische Gewissheit und auch keine "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit", sondern nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet (grdl. BGHZ 53, 245, 256; stRspr., insbesondere BGH, NJW 1992, 39, 40, NJW 2004, 777 f.; NZV 2006, 261;… Urt. v. 28.07.2006 - 10 U 1684/06 zitiert nach juris).
- OLG München, 27.01.2006 - 10 U 4904/05
Ersatzanspruch bei deckungsgleichem Vorschaden trotz Verschweigens
Auszug aus LG Itzehoe, 06.04.2023 - 10 O 419/21
Diese Überzeugung des Richters erfordert keine - ohnehin nicht erreichbare (vgl. RGZ 15, 339) - absolute oder unumstößliche, gleichsam mathematische Gewissheit und auch keine "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit", sondern nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet (grdl. BGHZ 53, 245, 256; stRspr., insbesondere BGH, NJW 1992, 39, 40, NJW 2004, 777 f.; NZV 2006, 261;… Urt. v. 28.07.2006 - 10 U 1684/06 zitiert nach juris). - KG, 10.09.2007 - 22 U 224/06
Sicherheitsabstand beim Anfahren an einer Lichtzeichenanlage; Behandlung von UPE …
Auszug aus LG Itzehoe, 06.04.2023 - 10 O 419/21
Aufschläge von Fachwerkstätten für Ersatzteile (so genannte UPE-Aufschläge) können nach Auffassung des Gerichts auch durch den lediglich auf fiktiver Basis Abrechnenden geltend gemacht werden, wenn diese Kosten auch tatsächlich anfallen würden und gerechtfertigt sind (vgl. KG Berlin, Urteil vom 10. September 2007 - 22 U 224/06 - KGR 2008, 610; KG Berlin…, Urteil vom 11. Oktober 2010 - 12 U 148/09 -, Rn. 16 - 17, juris.). - BGH, 11.07.1991 - III ZR 177/90
Beweisanforderungen bei der Wirkungshaftung; Anforderungen an die Auslegung der …
Auszug aus LG Itzehoe, 06.04.2023 - 10 O 419/21
Diese Überzeugung des Richters erfordert keine - ohnehin nicht erreichbare (vgl. RGZ 15, 339) - absolute oder unumstößliche, gleichsam mathematische Gewissheit und auch keine "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit", sondern nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet (grdl. BGHZ 53, 245, 256; stRspr., insbesondere BGH, NJW 1992, 39, 40, NJW 2004, 777 f.; NZV 2006, 261;… Urt. v. 28.07.2006 - 10 U 1684/06 zitiert nach juris). - KG, 11.10.2010 - 12 U 148/09
Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge beim Einscheren im sogenannten …
Auszug aus LG Itzehoe, 06.04.2023 - 10 O 419/21
Aufschläge von Fachwerkstätten für Ersatzteile (so genannte UPE-Aufschläge) können nach Auffassung des Gerichts auch durch den lediglich auf fiktiver Basis Abrechnenden geltend gemacht werden, wenn diese Kosten auch tatsächlich anfallen würden und gerechtfertigt sind (vgl. KG Berlin, Urteil vom 10. September 2007 - 22 U 224/06 - KGR 2008, 610; KG Berlin, Urteil vom 11. Oktober 2010 - 12 U 148/09 -, Rn. 16 - 17, juris.). - OLG Hamm, 28.10.2020 - 7 U 58/20
Parkplatzunfall; Rückwärtsfahrt; Anscheinsbeweis; keine Umsatzsteuer bei …
Auszug aus LG Itzehoe, 06.04.2023 - 10 O 419/21
Die danach gebotene Abwägung der wechselseitigen Verursachungsbeiträge ist aufgrund aller festgestellten, d.h. unstreitigen, zugestandenen oder nach § 286 ZPO zur vollen Überzeugung des Gerichts bewiesenen Umstände des Einzelfalls vorzunehmen, soweit sie sich auf den Unfall ausgewirkt haben; in erster Linie ist hierbei das Maß der Verursachung von Belang, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben; das beiderseitige Verschulden ist nur ein Faktor der Abwägung (st. Rspr. vgl. BGH, NJW 2012, 1953; OLG Hamm, Beschluss vom 28.10.2020 - 7 U 58/20, BeckRS 2020, 46353 Rn. 26, beck-online; OLG Hamm…, Urteil vom 11. Mai 2021 - I-7 U 104/19 -, Rn. 58, juris). - OLG München, 28.07.2006 - 10 U 1684/06
Auszug aus LG Itzehoe, 06.04.2023 - 10 O 419/21
Diese Überzeugung des Richters erfordert keine - ohnehin nicht erreichbare (vgl. RGZ 15, 339) - absolute oder unumstößliche, gleichsam mathematische Gewissheit und auch keine "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit", sondern nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet (grdl. BGHZ 53, 245, 256; stRspr., insbesondere BGH, NJW 1992, 39, 40, NJW 2004, 777 f.; NZV 2006, 261; Urt. v. 28.07.2006 - 10 U 1684/06 zitiert nach juris).