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   LG Köln, 09.07.2015 - 116 KLs 2/12   

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https://dejure.org/2015,16935
LG Köln, 09.07.2015 - 116 KLs 2/12 (https://dejure.org/2015,16935)
LG Köln, Entscheidung vom 09.07.2015 - 116 KLs 2/12 (https://dejure.org/2015,16935)
LG Köln, Entscheidung vom 09. Juli 2015 - 116 KLs 2/12 (https://dejure.org/2015,16935)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung von Treuepflichten der persönlich haftenden Gesellschafter des Bankhauses zur Wahrnehmung der Vermögensinteressen der Bank; Kenntnis von der äußerst insolvenzgefährdeten finanziellen Lage der AG bzgl. Kapitalerhöhung für dieses Unternehmen durch den Ankauf von ...

  • ra.de

Kurzfassungen/Presse (7)

  • faz.net (Pressemeldung, 09.07.2015)

    Ehemalige Oppenheim-Manager zu Haftstrafen verurteilt - teilweise zur Bewährung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Sal. Oppenheim-Prozess - Nur ein Ex-Bankchef muss ins Gefängnis

  • sueddeutsche.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 27.02.2013)

    Prozess um Sal. Oppenheim: Es bleibt in der Familie

  • sueddeutsche.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 27.02.2013)

    Richterin Grobecker: Bewährungsprobe im Oppenheim-Drama

  • manager-magazin.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 06.05.2014)

    Oppenheim-Prozess: Thomas Middelhoff provoziert Eklat

  • welt.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 03.06.2015)

    Sal. Oppenheim: Verteidigung fordert milde Strafen für Ex-Banker

  • juve.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 30.04.2013)

    Sal. Oppenheim-Prozess beginnt im Juni von vorne

Besprechungen u.ä.

  • lawblog.de (Kurzanmerkung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Recht und Respekt

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • spiegel.de (Sitzungsbericht, 13.03.2014)

    Sal.-Oppenheim-Prozess: Schickedanz verlor den Überblick über ihr Geld

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 06.04.2000 - 1 StR 280/99

    Freisprüche der Verantwortlichen der Sparkasse Mannheim teilweise aufgehoben

    Auszug aus LG Köln, 09.07.2015 - 116 KLs 2/12
    Die Entscheidung muss dabei allein am Unternehmenswohl orientiert sein und darf keinesfalls durch sachfremde oder gar eigennützige Erwägungen bestimmt werden (vgl. BGH, Urteil vom 6. April 2000, Az.: 1 StR 280/99).

    (b) Bedeutung der Ressortzuständigkeit Die Kammer verkennt nicht, dass auch bei einer dem Einstimmigkeitsprinzip unterliegenden Gremienentscheidung unterschiedliche Pflichtenprogramme und damit strafrechtliche Verantwortlichkeiten der Beteiligten je nach Ressortzuständigkeit in Frage kommen (BGH, Urteil vom 15. November 2001, Az.: 1 StR 185/01; BGH, Urteil vom 6. April 2000, Az.: 1 StR 280/99).

    Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich um ein erhebliches und / oder besonders risikobehaftetes Geschäft handelt (vgl. BGH, Urteil vom 15. November 2001, Az.: 1 StR 185/01; BGH, Urteil vom 6. April 2000, Az.: 1 StR 280/99).

    Er beinhaltet daher eine Selbstverständlichkeit, erhebt sie aber zu einer gesetzlichen Norm (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 6. April 2000, Az.: 1 StR 280/99; BGH, Urteil vom 15. November 2001, Az.: 1 StR 185/01; BGH, Urteil vom 13. August 2009, Az.: 3 StR 576/08).

  • BGH, 15.11.2001 - 1 StR 185/01

    Untreue durch Kreditvergabe

    Auszug aus LG Köln, 09.07.2015 - 116 KLs 2/12
    (b) Bedeutung der Ressortzuständigkeit Die Kammer verkennt nicht, dass auch bei einer dem Einstimmigkeitsprinzip unterliegenden Gremienentscheidung unterschiedliche Pflichtenprogramme und damit strafrechtliche Verantwortlichkeiten der Beteiligten je nach Ressortzuständigkeit in Frage kommen (BGH, Urteil vom 15. November 2001, Az.: 1 StR 185/01; BGH, Urteil vom 6. April 2000, Az.: 1 StR 280/99).

    Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich um ein erhebliches und / oder besonders risikobehaftetes Geschäft handelt (vgl. BGH, Urteil vom 15. November 2001, Az.: 1 StR 185/01; BGH, Urteil vom 6. April 2000, Az.: 1 StR 280/99).

    Er beinhaltet daher eine Selbstverständlichkeit, erhebt sie aber zu einer gesetzlichen Norm (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 6. April 2000, Az.: 1 StR 280/99; BGH, Urteil vom 15. November 2001, Az.: 1 StR 185/01; BGH, Urteil vom 13. August 2009, Az.: 3 StR 576/08).

  • BGH, 13.08.2009 - 3 StR 576/08

    Freispruch des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der WestLB aufgehoben

    Auszug aus LG Köln, 09.07.2015 - 116 KLs 2/12
    Handlungs- und Beurteilungsspielräume bestehen nur auf der Grundlage sorgfältig erhobener, geprüfter und analysierter Informationen (BGH, Urteil vom 13. August 2009, Az.: 3 StR 576/08).

    Er beinhaltet daher eine Selbstverständlichkeit, erhebt sie aber zu einer gesetzlichen Norm (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 6. April 2000, Az.: 1 StR 280/99; BGH, Urteil vom 15. November 2001, Az.: 1 StR 185/01; BGH, Urteil vom 13. August 2009, Az.: 3 StR 576/08).

  • BGH, 27.08.2010 - 2 StR 111/09

    Verurteilung von Trienekens-Geschäftsführern wegen Beihilfe zur Untreue bestätigt

    Auszug aus LG Köln, 09.07.2015 - 116 KLs 2/12
    Bei diesen tritt für die Erklärung eines Einverständnisses an die Stelle des Vermögensinhabers dessen oberstes Willensorgan für die Regelung der inneren Angelegenheiten (BGH, Urteil vom 27. August 2010, Az.: 2 StR 111/09).

    Die bereits zitierte sog. "Trienekens-Entscheidung" des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 27. August 2010, Az.: 2 StR 111/09) legt dabei nahe, dass einem auch nur formlosen, also rein tatsächlichen Einverständnis sämtlicher Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft tatbestandsausschließende Wirkung zukommt, ohne dass es eines förmlichen Beschlusses etwa in der Hauptversammlung bedürfe.

  • BGH, 11.12.2014 - 3 StR 265/14

    Verurteilung wegen gesetzeswidriger Wahlkampffinanzierung rechtskräftig

    Auszug aus LG Köln, 09.07.2015 - 116 KLs 2/12
    (c) Pflichtenverstoß Die angeklagten persönlich haftenden Gesellschafter verletzten die ihnen obliegenden Sorgfaltspflichten gegenüber SOP in klarer, evidenter und schwer wiegender - und damit auch untreuerelevanter (vgl. hierzu etwa BGH, Urteil vom 11. Dezember 2014, Az.: 3 StR 265/14) - Weise.

    Unabhängig von dessen dogmatischer Einordnung und der Frage, ob diese Rechtsfigur im Rahmen des § 266 StGB überhaupt anzuerkennen ist (dafür etwa Fischer , a.a.O., § 266 Rn. 90; in der Sache offenbar anders, weil im Wesentlichen schlicht auf das Nicht-Vorliegen eines vor der Tathandlung tatsächlich erklärten Einverständnisses abstellend BGH, Urteil vom 11. Dezember 2014, Az.: 3 StR 265/14), liegen jedenfalls deren anerkannte Voraussetzungen nicht vor.

  • BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 1613/94

    Bei dem Ausgleich oder der Abfindung für Aktionäre darf der Börsenkurs der Aktien

    Auszug aus LG Köln, 09.07.2015 - 116 KLs 2/12
    Der bei Wirtschaftsprüfern für die "Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen" vorherrschende "IDW Standard" ("IDW S1") vom 2. April 2008 sowie die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 27. April 1999 - BVerfGE 100, 289 = NJW 1999, 3769) geben die Ermittlung des Aktienwerts anhand der Kapitalwertmethode vor.

    Diese Prüfung betrifft insbesondere den bereits eingangs vorgestellten Umstand, ob und in welchem Umfang welcher Börsenkurs bei der Ermittlung des Werts der übernommenen Aktien nach der Kapitalwertmethode einzubeziehen ist (vgl. dazu auch BVerfG, Beschluss vom 27. April 1999 - BVerfGE 100, 289 = NJW 1999, 3769 und IDW S 1 Nr. 2.4 und 3.14 bis 3.16).

  • BGH, 21.12.2005 - 3 StR 470/04

    Freisprüche im Mannesmann-Verfahren aufgehoben

    Auszug aus LG Köln, 09.07.2015 - 116 KLs 2/12
    Dem kann nicht - wie von der Verteidigung geltend gemacht - mit Blick auf Ausführungen in der sogenannten "Mannesmann-Entscheidung" des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 21. Dezember 2005, Az.: 3 StR 470/04) entgegengehalten werden, dass für das konkrete Geschäft eine Vermögensbetreuungspflicht der persönlich haftenden Gesellschafter von vorneherein deshalb nicht bestanden habe, weil für die Entscheidung über die Anteilsübertragung (im Ganzen oder jedenfalls soweit die Übertragung der Anteile der Angeklagten K und O betroffen war) auf Grund von §§ 112, 278 Abs. 3 AktG die rechtliche Zuständigkeit nicht bei den persönlich haftenden Gesellschaftern, sondern beim Aufsichtsrat lag.

    Eine unternehmerische Entscheidung liegt noch innerhalb des eröffneten Handlungsspielraums, solange die Grenzen nicht überschritten sind, in denen sich ein von Verantwortungsbewusstsein getragenes, ausschließlich am Unternehmenswohl orientiertes, auf sorgfältiger Ermittlung der Entscheidungsgrundlagen beruhendes unternehmerisches Handeln bewegen muss (vgl. etwa BGH, Urteil vom 21. Dezember 2005, Az.: 3 StR 470/04).

  • OLG Oldenburg, 26.03.2012 - 1 Ss 205/11

    Irrtum über Erlaubnispflicht zum Betreiben von Bankgeschäften als ein

    Auszug aus LG Köln, 09.07.2015 - 116 KLs 2/12
    Ein - hier gegebener - Irrtum über den Erlaubnisvorbehalt stellt sich somit bereits als Tatbestandsirrtum im Sinne des § 16 Abs. 1 S. 1 StGB und nicht lediglich als Verbotsirrtum nach § 17 StGB dar (wie hier OLG Oldenburg, Urteil vom 16. März 2012, Az.: 1 Ss 205/11 m.w.N.; vgl. zur Art der Erlaubnispflicht als Abgrenzungskriterium auch Fischer , Strafgesetzbuch, 62. Aufl. 2015, § 16 Rn. 16 m.w.N.).
  • LG Kleve, 21.10.2010 - 120 Qs 79/10

    Qualifizierung der Bestellung von Sicherheiten gegenüber Dritten aus dem Vermögen

    Auszug aus LG Köln, 09.07.2015 - 116 KLs 2/12
    Denn für ein "mutmaßliches Einverständnis" wäre allenfalls dann Raum, wenn es unmöglich gewesen wäre, ein ausdrückliches Einverständnis einzuholen (vgl. allgemein Fischer , a.a.O., Vor § 32 Rn. 4 m.w.N.; zur Untreue s. etwa LG Kleve, Beschluss vom 21. Oktober 2010, Az.: 120 Qs 79/10).
  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

    Auszug aus LG Köln, 09.07.2015 - 116 KLs 2/12
    Denn einen objektivierbaren und damit messbaren Wert haben derartige Aspekte nicht, so dass sie auf die - gerade im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 23. Juni 2010, Az.: 2 BvR 2559/08.2 BvR 105/09, 2 BvR 491/09) - nach streng wirtschaftlichen Maßstäben durchzuführende Nachteilsbemessung nicht durchschlagen.
  • BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02

    Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig

  • OLG Hamm, 21.08.2012 - 4 RVs 42/12

    Freispruch des Geschäftsführers der münsterschen Fa. Wohn- und Stadtbau GmbH

  • BGH, 11.07.2006 - VI ZR 339/04

    Schadensersatzpflicht bei Gewährung von Organkrediten

  • BGH, 17.02.1999 - 5 StR 494/98

    Freispruch des letzten Innenministers der DDR, Dr. Diestel, vom Vorwurf der

  • BGH, 22.11.2005 - 1 StR 571/04

    Zusammenbruch der "Kinowelt": BGH bestätigt Verurteilung wegen Untreue und

  • BGH, 26.09.2012 - 2 StR 553/11

    Untreue (Pflichtwidrigkeit; Einverständnis des Vermögensinhabers bei der GmbH:

  • BGH, 20.07.2010 - XI ZR 465/07

    Mittelbare Beteiligung an einem Immobilienfonds: Nichtigkeit der Übertragung von

  • LG Köln, 14.06.2018 - 118 KLs 6/14
    Allerdings wurde er am 09.07.2015 von dem Landgericht Köln (116 KLs 2/12) wegen fahrlässigen unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 5.500 EUR verurteilt.

    In Bezug auf den Angeklagten C beruhen die Feststellungen zu seiner Person darüber hinaus auf dem Urteil des Landgerichts Köln vom 09.07.2015 (116 KLs 2/12).

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