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   LG Köln, 19.03.2010 - 87 O 159/08   

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https://dejure.org/2010,12733
LG Köln, 19.03.2010 - 87 O 159/08 (https://dejure.org/2010,12733)
LG Köln, Entscheidung vom 19.03.2010 - 87 O 159/08 (https://dejure.org/2010,12733)
LG Köln, Entscheidung vom 19. März 2010 - 87 O 159/08 (https://dejure.org/2010,12733)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachweis der Inhaberschaft an bestimmbaren Genussrechten; Zulässigkeit einer Beteiligung eines Empfängers von Genussrechten an den Verlusten einer Aktiengesellschaft durch die Verminderung des entstandenen Rückzahlungsanspruchs; Anspruch auf Wiederauffüllung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Frankfurt/Main, 25.01.2006 - 9 O 143/04

    Keine Haftung des Vorstandes einer Bank für Verluste aus Zinsderivatgeschäften

    Auszug aus LG Köln, 19.03.2010 - 87 O 159/08
    Im Einzelnen führen die Klägerinnen dazu - unter Hinweis auf eine seit Oktober 2004 beim Landgericht Frankfurt am Main - 3/9 O 143/04 - bzw. dem OLG Frankfurt am Main - 5 U 29/06 - anhängige Klage der Beklagten gegen fünf ihrer ehemaligen Vorstandmitglieder - aus, dass die Beklagte zwischen dem 01.10.2001 und dem 30.06.2002 215 gesetz- und satzungswidrige Zinsderivatgeschäfte in der Form von Forward Rate Agreements (Zinstermingeschäften) und Zinsswaps über einen Bezugsbetrag von 13.971.000.000,00 EUR durchgeführt habe, die zu einem Schaden von insgesamt 1.914.993.445,69 EUR geführt hätten.

    Daher stellen sich die streitgegenständlichen Derivatgeschäfte nach der Beurteilung der Kammer (in Übereinstimmung mit den Urteilen des Landgerichts Frankfurt am Main vom 25.01.2006 - 3/9 O 143/04 - betreffend das Verfahren gegen die ehemaligen Vorstandmitglieder der Beklagten und vom 28.04.2009 - 2-19 O 95/08 - betreffend das Verfahren eines anderen T- Genussscheinhabers) nicht als nicht zu rechtfertigende Handlungen dar, zu denen ein verantwortungsbewusst denkender und handelnder Kaufmann zu keiner Zeit bereit wäre.

  • BFH, 18.12.2002 - I R 11/02

    Aktivierung von Zinsansprüchen aus Genussrechten

    Auszug aus LG Köln, 19.03.2010 - 87 O 159/08
    Damit fehlt es bezogen auf die Einlage von 871.000.000,00 EUR an den Voraussetzungen für die Annahme eines zwar rechtlich noch nicht entstandenen, aber wirtschaftlich in der Vergangenheit verursachten und schon am Bilanzstichtag 31.12.2005 hinreichend sicheren künftigen eigenen Anspruchs der Beklagten, der in deren Bilanz für 2005 hätte aktiviert werden müssen (BFH, Urteil vom 18.12.2002 - I R 11/02 - zitiert nach Juris, Rn 15 m.w.N.).
  • BGH, 05.10.1992 - II ZR 172/91

    Ausgestaltung von Genußscheinrechten - Beseitigung des Grundkapitals durch

    Auszug aus LG Köln, 19.03.2010 - 87 O 159/08
    Eine derart ausgestaltete Eigenkapitalaufbringung mittels Emission von Genussrechten durch eine Aktiengesellschaft ist nach der Rechtsprechung des BGH aktienrechtlich unbedenklich und auch nicht wegen Verstoßes gegen §§ 305ff., 307 BGB unwirksam (BGH, Urteil vom 05.10.1992 - II ZR 172/91 - "Klöckner"-Entscheidung, zitiert nach Juris, Rn 8ff.).
  • OLG Frankfurt, 11.03.2008 - 5 U 29/06

    Zulassung der Nebenintervention: Begriff des rechtlichen Interesses

    Auszug aus LG Köln, 19.03.2010 - 87 O 159/08
    Im Einzelnen führen die Klägerinnen dazu - unter Hinweis auf eine seit Oktober 2004 beim Landgericht Frankfurt am Main - 3/9 O 143/04 - bzw. dem OLG Frankfurt am Main - 5 U 29/06 - anhängige Klage der Beklagten gegen fünf ihrer ehemaligen Vorstandmitglieder - aus, dass die Beklagte zwischen dem 01.10.2001 und dem 30.06.2002 215 gesetz- und satzungswidrige Zinsderivatgeschäfte in der Form von Forward Rate Agreements (Zinstermingeschäften) und Zinsswaps über einen Bezugsbetrag von 13.971.000.000,00 EUR durchgeführt habe, die zu einem Schaden von insgesamt 1.914.993.445,69 EUR geführt hätten.
  • BGH, 21.10.1985 - II ZR 82/85

    Inanspruchnahme einer Genossenschaft auf Freistellung von Wasseranschlussgebühren

    Auszug aus LG Köln, 19.03.2010 - 87 O 159/08
    Ohne weitere Darlegungen seitens der Beklagten sieht die Kammer daher keinen Grund, den Sachverhalt zur Frage der Parteifähigkeit der Klägerinnen aufzuklären; das gilt umso mehr, als juristische Personen auch nach ihrer Auflösung so lange als parteifähig anzusehen sind, als ihre Vermögenslosigkeit nicht feststeht (BGH NJW-RR 86, 394).
  • OLG Köln, 25.09.2012 - 15 U 101/10

    Haftung von Genussrechtskapital für qualifiziert pflichtwidrige Geschäfte der

    Die Berufung der Klägerinnen zu 1) bis 4), zu 6) bis 16) und zu 18) bis 20) gegen das am 19.03.2010 verkündete Urteil der 7. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 11.06.2010 - 87 O 159/08 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Frankfurt, 15.07.2015 - 19 U 201/13

    AGB-rechtliche Inhaltskontrolle von Genussscheinbedingungen

    Des Weiteren führt sie aus, dass auch das Landgericht Köln (Urt. v. 19.03.2010, 87 O 159/08) und das Oberlandesgericht Köln (Urt. v. 25.09.2012, I-15 U 101/10) in dem Parallelverfahren über die Genussscheine der A-bank AG keine Schadensersatzansprüche gesehen hätten.
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