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   LG Kaiserslautern, 07.06.2019 - 3 O 283/17   

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LG Kaiserslautern, 07.06.2019 - 3 O 283/17 (https://dejure.org/2019,58046)
LG Kaiserslautern, Entscheidung vom 07.06.2019 - 3 O 283/17 (https://dejure.org/2019,58046)
LG Kaiserslautern, Entscheidung vom 07. Juni 2019 - 3 O 283/17 (https://dejure.org/2019,58046)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 323 Abs 1 ZPO, § 823 Abs 1 BGB, § 842 BGB, § 843 Abs 1 BGB, § 7 Abs 1 StVG
    Änderung einer Haushaltsführungsschadensrente bei Erhöhung des Haushaltsaufwandes aufgrund persönlicher Lebens- und Familienplanung

  • RA Kotz

    Änderung Haushaltsführungsschadensrente bei Erhöhung des Haushaltsaufwandes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 14.12.2004 - 9 U 129/04

    Umfang des Haushaltsführungsschadens; Rechtsfolgen der Einstellung der Zahlungen

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 07.06.2019 - 3 O 283/17
    Dies betrifft auch veränderte persönliche Lebensumstände und Lebensplanungen, die auf freie Willensentschließung des Geschädigten fußen und die zu einem höheren Haushaltsaufwand führen, ohne dass der Geschädigte den Schaden willkürlich ausweitet (OLG Hamm, Urteil vom 14. Dezember 2004 - 9 U 129/04 - = NZV 2005, S. 150, 151; Pardey, SVR 2018, S. 81, 87; ders. Der Haushaltsführungsschaden, 9. Auflage, Rn. 340; ders., Zfs 2007, S. 243, 248; Jahnke, in: Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 25. Auflage 2018, § 842 Rn. 120; Staudinger, in: Schulze, BGB, 10. Auflage 2019, § 843 Rn. 11).

    Die Bemessungsgrundlage für den Haushaltsführungsschaden des Klägers hat sich nachträglich wesentlich geändert, da der Haushaltsführungsaufwand im klägerischen Haushalt wesentlich angestiegen ist (vgl. zur Berücksichtigung einer Minderung: OLG Hamm, Urteil vom 14. Dezember 2004 - 9 U 129/04 - = NZV 2005, S. 150, 151).

  • OLG Zweibrücken, 01.04.1992 - 2 UF 185/91

    Unmöglichkeit einer Sachentscheidung aufgrund der Unzulässigkeit einer Klage auf

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 07.06.2019 - 3 O 283/17
    Die ursprünglich erhobenen Leistungsklagen sind unzulässig, soweit die Abänderung der Haushaltsführungsrente aus dem Urteil des Landgerichts Kaiserslautern vom 19. Dezember 2014 (Az. 3 O 845/12) begehrt wird, weil die Rechtskraft dieses Urteils entgegensteht (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. April 2006 - II-4 UF 18/06, 4 UF 18/06 - juris, Rn. 5; OLG Zweibrücken, Urteil vom 1. April 1992 - 2 UF 185/91, BeckRS 2011, 03575; Gottwald, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Auflage 2016, § 323 Rn. 31; Vollkommer, in: Zöller, ZPO-Kommentar, 32. Auflage 2018, § 323, Rn. 20).

    Die (fehlerhafte) Leistungsklage des Klägers kann allerdings in eine Abänderungsklage nach § 323 ZPO umgedeutet werden, wenn sie die Erfordernisse erfüllt, die an die Begründung der Abänderungsklage nach § 323 ZPO zu stellen sind (vgl. BGH, Urteil vom 2. Juli 2004 - V ZR 290/03 = NJW-RR 2005, S. 371; OLG Zweibrücken, Urteil vom 1. April 1992 - 2 UF 185/91, BeckRS 2011, 03575).

  • BGH, 20.12.1960 - VI ZR 38/60

    Abänderungsklage (§ 323 ZPO)

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 07.06.2019 - 3 O 283/17
    a) Die Abänderungsklage nach § 323 ZPO ermöglicht die Anpassung der Rente an geänderte Tatsachen sowohl allgemeiner Natur wie der Lebenserhaltungskosten als auch besonderer auf den Geschädigten bezogene Umstände, etwa durch zusätzlich vermehrte Bedürfnisse oder Wegfall der Minderung der Erwerbsfähigkeit (vgl. BGH, NJW 1961, S. 871, 872; Spindler, in: BeckOK BGB, Bamberger/Roth/Hau/Poseck, 50. Edition, Stand: 01.05.2019, § 843 Rn. 41; Pardey, in: Geigel, Haftpflichtprozess, 27. Auflage 2015, 4.
  • BGH, 02.07.2004 - V ZR 290/03

    Ergänzung des Klageantrags - Voraussetzungen einer Abänderungsklage - Auslegung

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 07.06.2019 - 3 O 283/17
    Die (fehlerhafte) Leistungsklage des Klägers kann allerdings in eine Abänderungsklage nach § 323 ZPO umgedeutet werden, wenn sie die Erfordernisse erfüllt, die an die Begründung der Abänderungsklage nach § 323 ZPO zu stellen sind (vgl. BGH, Urteil vom 2. Juli 2004 - V ZR 290/03 = NJW-RR 2005, S. 371; OLG Zweibrücken, Urteil vom 1. April 1992 - 2 UF 185/91, BeckRS 2011, 03575).
  • OLG Düsseldorf, 18.04.2006 - 4 UF 18/06

    Kein "Wahlrecht" zwischen Leistungs- und Abänderungsklage

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 07.06.2019 - 3 O 283/17
    Die ursprünglich erhobenen Leistungsklagen sind unzulässig, soweit die Abänderung der Haushaltsführungsrente aus dem Urteil des Landgerichts Kaiserslautern vom 19. Dezember 2014 (Az. 3 O 845/12) begehrt wird, weil die Rechtskraft dieses Urteils entgegensteht (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. April 2006 - II-4 UF 18/06, 4 UF 18/06 - juris, Rn. 5; OLG Zweibrücken, Urteil vom 1. April 1992 - 2 UF 185/91, BeckRS 2011, 03575; Gottwald, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Auflage 2016, § 323 Rn. 31; Vollkommer, in: Zöller, ZPO-Kommentar, 32. Auflage 2018, § 323, Rn. 20).
  • BGH, 25.09.1973 - VI ZR 49/72

    Begriff der vermehrten Bedürfnisse eines Unfallverletzten

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 07.06.2019 - 3 O 283/17
    Bei dem Ausfall der Haushaltstätigkeit - als sogenannter Haushaltsführungsschaden - ist es dabei unerheblich, ob der Verletzte den Haushalt für andere im Rahmen einer Unterhaltspflicht oder für sich selbst geführt hat; sowohl der Beitrag zum Familienunterhalt (§ 843 Abs. 1, 1. Alt BGB) als auch unfallbedingt vermehrte eigene Bedürfnisse (§ 843 Abs. 1, 2. Alt BGB) sind gemäß § 843 Abs. 1 BGB ersatzfähig (BGH, NJW 1997, S. 256, 257, NJW 1974, S. 41, 42; Wagner, in: Münchener Kommentar zum BGB, 7. Auflage 2017, § 843 Rn. 16; Wessel, Der Haushaltsführungsschaden, ZfSch 2010, S. 183).
  • BGH, 08.10.1996 - VI ZR 247/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 07.06.2019 - 3 O 283/17
    Bei dem Ausfall der Haushaltstätigkeit - als sogenannter Haushaltsführungsschaden - ist es dabei unerheblich, ob der Verletzte den Haushalt für andere im Rahmen einer Unterhaltspflicht oder für sich selbst geführt hat; sowohl der Beitrag zum Familienunterhalt (§ 843 Abs. 1, 1. Alt BGB) als auch unfallbedingt vermehrte eigene Bedürfnisse (§ 843 Abs. 1, 2. Alt BGB) sind gemäß § 843 Abs. 1 BGB ersatzfähig (BGH, NJW 1997, S. 256, 257, NJW 1974, S. 41, 42; Wagner, in: Münchener Kommentar zum BGB, 7. Auflage 2017, § 843 Rn. 16; Wessel, Der Haushaltsführungsschaden, ZfSch 2010, S. 183).
  • OLG Düsseldorf, 17.09.2019 - 24 U 211/18

    Ansprüche eines Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsbüros wegen Begleitung

    Die Akte 3 O 283/17 (LG Wuppertal) war bereits vom Landgericht beigezogen worden und auch Gegenstand der mündlichen Verhandlung vor dem Senat.

    Ferner hat die Klägerin den Beklagten untersagt, ihre Arbeitsergebnisse ohne ihre schriftliche Zustimmung an Dritte weiterzugeben, und in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes vor dem Landgericht Wuppertal, 3 O 283/17 eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtung der Beklagten erwirkt.

    Danach war es ihnen verwehrt, die von der Klägerin erstellte Vertraulichkeitsvereinbarung, den Teaser, den Procedure Letter und das Informations Memorandum oder Auszüge daraus - sei es im Entwurf oder in der Endfassung - an Dritte ohne schriftliche Zustimmung der Klägerin weiterzugeben, sofern aus diesen Arbeitsergebnissen erkennbar ist, dass sie von der Klägerin erstellt wurden (Beiakte LG Wuppertal, 3 O 283/17, GA 92).

  • LG Münster, 02.05.2018 - 12 O 449/17

    Rückzahlungsanspruch eines privaten Krankenversicherers von Umsatzsteuer für

    Andere gehen demgegenüber davon aus, dass auch hier im Zweifel von einer Bruttopreisabrede auszugehen sei (LG Dortmund, Urteil vom 11.01.2018, 2 O 451/16; LG Dortmund, Urteil vom 22.12.2017, 4 O 189/17; LG Gießen, Urteil vom 15.09.2017, 3 O 283/17).

    Eine solche Pflicht besteht zunächst, was auch unstreitig ist, nicht aus steuerrechtlichen Gründen (vgl. LG Gießen, Urteil vom 15.09.2017, 3 O 283/17).

    Ebenso wenig ergibt sich eine solche Pflicht als vertragliche Nebenpflicht (vgl. LG Gießen, Urteil vom 15.09.2017, 3 O 283/17).

  • LG Mönchengladbach, 07.05.2018 - 1 O 215/17

    Zytostatika, Umsatzsteuer, Netto-/Bruttoentgeltvereinbarung

    Vielmehr ist davon auszugehen, dass es die Patienten in aller Regel nicht interessiert, wie die Umsätze steuerrechtlich zu behandeln sind, mithin auf Käuferseite überhaupt keine Vorstellung darüber besteht, dass in dem Endbetrag auch ohne gesonderten Ausweis Umsatzsteuer in Höhe von 19% enthalten ist (vgl. LG Gießen, Urteil vom 15.09.2017 - 3 O 283/17, BeckRS 2017, 129334).
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