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   LG Karlsruhe, 13.04.2017 - 20 S 101/16   

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https://dejure.org/2017,29603
LG Karlsruhe, 13.04.2017 - 20 S 101/16 (https://dejure.org/2017,29603)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.04.2017 - 20 S 101/16 (https://dejure.org/2017,29603)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. April 2017 - 20 S 101/16 (https://dejure.org/2017,29603)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • IWW

    § 142 StGB, Buchst E Nr 1.3 AKB, Buchst E Nr 6.2 AKB, § 286 ZPO
    StGB, AKB, ZPO

  • rabüro.de

    Zum Regressanspruch der Kfz-Haftpflichtversicherung wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Recht des eigenen KFZ-Versicherers wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Saarbrücken, 10.02.2016 - 5 U 75/14

    Leistungsfreiheit des Kfz-Fahrzeugversicherers wegen unerlaubten Entfernens des

    Auszug aus LG Karlsruhe, 13.04.2017 - 20 S 101/16
    Es kann dahin stehen, ob die hiernach bestehende Obliegenheit deckungsgleich mit der strafrechtlichen Pflicht aus § 142 StGB ist oder darüber hinausgeht (verneinend etwa Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken NJW-RR 2016, 922).

    unter welchen Voraussetzungen dies bei einem Obliegenheitsverstoß durch unerlaubtes Entfernen vom Unfallort der Fall ist, wird in der Rechtsprechung nicht einheitlich beurteilt (nach Auffassung des Landgerichts Düsseldorf, Urteil vom 03.12.2010, 22 S 179/10, zitiert nach Juris, ist dies durchweg der Fall; offen lassend, ob dies stets bejaht werden kann: Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt NJW-RR 2013, 37; nach Auffassung des Oberlandesgerichts Saarbrücken, NJW-RR 2016, 922, ist nicht jedes unerlaubte Entfernen vom Unfallort arglistig).

    Dies betrifft namentlich die Frage einer möglichen Alkoholisierung der Beklagten, die zwar nicht zum Entfallen des Versicherungsschutzes geführt, wohl aber einen Regressanspruch gegen die Beklagte begründet hätte (BGH NJW-RR 2012, 724; zu den sich hieraus ergebenden Feststellungsnachteilen i.S.d. § 28 Abs. 3 VVG vgl. Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt NJW-RR 2013, 37; OLG Saarbrücken NJW-RR 2016, 922).

  • OLG Naumburg, 21.06.2012 - 4 U 85/11

    Kfz-Vollkaskoversicherungsvertrag: Leistungsfreiheit bei unerlaubtem Entfernen

    Auszug aus LG Karlsruhe, 13.04.2017 - 20 S 101/16
    unter welchen Voraussetzungen dies bei einem Obliegenheitsverstoß durch unerlaubtes Entfernen vom Unfallort der Fall ist, wird in der Rechtsprechung nicht einheitlich beurteilt (nach Auffassung des Landgerichts Düsseldorf, Urteil vom 03.12.2010, 22 S 179/10, zitiert nach Juris, ist dies durchweg der Fall; offen lassend, ob dies stets bejaht werden kann: Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt NJW-RR 2013, 37; nach Auffassung des Oberlandesgerichts Saarbrücken, NJW-RR 2016, 922, ist nicht jedes unerlaubte Entfernen vom Unfallort arglistig).

    Dies betrifft namentlich die Frage einer möglichen Alkoholisierung der Beklagten, die zwar nicht zum Entfallen des Versicherungsschutzes geführt, wohl aber einen Regressanspruch gegen die Beklagte begründet hätte (BGH NJW-RR 2012, 724; zu den sich hieraus ergebenden Feststellungsnachteilen i.S.d. § 28 Abs. 3 VVG vgl. Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt NJW-RR 2013, 37; OLG Saarbrücken NJW-RR 2016, 922).

  • BGH, 11.01.2012 - IV ZR 251/10

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Regressforderung bei Trunkenheitsfahrt

    Auszug aus LG Karlsruhe, 13.04.2017 - 20 S 101/16
    Dies betrifft namentlich die Frage einer möglichen Alkoholisierung der Beklagten, die zwar nicht zum Entfallen des Versicherungsschutzes geführt, wohl aber einen Regressanspruch gegen die Beklagte begründet hätte (BGH NJW-RR 2012, 724; zu den sich hieraus ergebenden Feststellungsnachteilen i.S.d. § 28 Abs. 3 VVG vgl. Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt NJW-RR 2013, 37; OLG Saarbrücken NJW-RR 2016, 922).
  • LG Düsseldorf, 03.12.2010 - 22 S 179/10

    Regressanspruch des Haftpflichtversicherers bei fehlendem Schockzustand bei

    Auszug aus LG Karlsruhe, 13.04.2017 - 20 S 101/16
    unter welchen Voraussetzungen dies bei einem Obliegenheitsverstoß durch unerlaubtes Entfernen vom Unfallort der Fall ist, wird in der Rechtsprechung nicht einheitlich beurteilt (nach Auffassung des Landgerichts Düsseldorf, Urteil vom 03.12.2010, 22 S 179/10, zitiert nach Juris, ist dies durchweg der Fall; offen lassend, ob dies stets bejaht werden kann: Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt NJW-RR 2013, 37; nach Auffassung des Oberlandesgerichts Saarbrücken, NJW-RR 2016, 922, ist nicht jedes unerlaubte Entfernen vom Unfallort arglistig).
  • OLG Hamm, 28.02.2018 - 20 U 188/17

    Leistungsfreiheit des Kfz-Haftpflichtversicherers wegen Unfallflucht des

    Der Senat teilt die Einschätzung, dass nicht jedes unerlaubte Entfernen vom Unfallort pauschal auch als arglistig im Sinne der versicherungsrechtlichen Regelungen zur Obliegenheitsverletzung angesehen werden kann, sondern dass stets die Umstände des Einzelfalls entscheidend sind (BGH, Urteil vom 21.11.2012 - IV ZR 97/11, r+s 2013, 61, Rn. 28 ff.; OLG Saarbrücken, Urteil vom 10.02.2016 - 5 U 75/14, VersR 2016, 1368; LG Karlsruhe, Urteil vom 13.04.2017 - 20 S 101/16, r+s 2017, 523; weitergehend LG Trier, Beschluss vom 14.03.2017 - 1 S 4/17, juris ("in der Regel", noch weitergehend LG Düsseldorf, Urteil vom 03.12.2010 - 22 S 179/10, juris, Rn. 9 ("stets")).
  • LG Stuttgart, 16.02.2022 - 4 S 276/20

    Kausalitätsgegenbeweis beim Kfz-Haftpflichtregress: Anforderungen an den

    Die Kammer schließt sich der Auffassung an, nach welcher ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort nicht ohne weiteres ein arglistiges Verhalten darstellt (LG Hechingen, Urteil vom 11. Oktober 2017 - 3 S 24/17 -, juris; vgl. OLG Saarbrücken, NJW-RR 2016, 922; LG Karlsruhe, Urteil vom 13. April 2017 - 20 S 101/16 -, juris).
  • AG Rastatt, 25.09.2020 - 3 C 205/17
    Die Regelung in E.1.3 der AKB regelt ausdrücklich, dass der Versicherungsnehmer den Unfallort nicht verlassen darf, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen, wobei dahinstehen kann ob die hiernach bestehende Obliegenheit deckungsgleich mit der strafrechtlichen Pflicht aus § 142 StGB ist oder darüber hinausgeht (vgl. auch LG Karlsruhe, Urt. v. 13.04.2017 - 20 S 101/16, NJOZ 2018, 712).

    Arglist in diesem Sinne setzt neben einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung voraus, dass das Verhalten des Versicherungsnehmers zumindest bedingt vorsätzlich darauf gerichtet ist, dem Versicherer einen Nachteil zuzufügen (LG Karlsruhe, Urt. v. 13.04.2017 - 20 S 101/16, NJOZ 2018, 712, 713).

    Arglist ist dabei nicht schon bei jedem unerlaubten Entfernen vom Unfallort gegeben (vgl. OLG Saarbrücken Urt. v. 10.2.2016 - 5 U 75/14, BeckRS 2016, 6785; LG Karlsruhe, Urt. v. 13.04.2017 - 20 S 101/16, NJOZ 2018, 712, 713).

  • LG Hechingen, 11.10.2017 - 3 S 24/17

    Kfz-Haftpflichtversicherung - Regress bei Verkehrsunfallflucht

    Die Kammer schließt sich der Auffassung an, nach welcher ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort nicht ohne weiteres ein arglistiges Verhalten darstellt (vgl. OLG Saarbrücken, NJW-RR 2016, 922; LG Karlsruhe DAR 2017, 468-470).
  • LG Limburg, 02.11.2018 - 3 S 81/18

    Kfz-Haftpflichtversicherung - Regress bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort

    Entscheidend sind vielmehr die Umstände des Einzelfalls (vgl. BGH, Urteil vom 21.11.2012, Az.: IV ZR 97/11; OLG Hamm, Beschluss vom 28. Februar 2018, Az. I-20 U 188/17; OLG Saarbrücken, Urt. v. 10.02.2016; Az.: 5 U 75/14, LG Karlsruhe, Urteil vom 13.04.2017, Az.: 20 S 101/16, zit. nach juris).
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