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   LG Karlsruhe, 30.08.2017 - 18 O 24/17   

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https://dejure.org/2017,42181
LG Karlsruhe, 30.08.2017 - 18 O 24/17 (https://dejure.org/2017,42181)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.08.2017 - 18 O 24/17 (https://dejure.org/2017,42181)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. August 2017 - 18 O 24/17 (https://dejure.org/2017,42181)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 278 S 1 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 675 Abs 1 BGB, § 5 Abs 1 Anl 4 Abschn I Nr 1 Pkw-EnVKV
    Rechtsanwaltshaftung: Abgabe einer umfassenden strafbewehrten Unterlassungserklärung bei Verstoß gegen die Angaben von Kraftstoffverbrauch und Kohlendioxidemission bei Fahrzeugwerbung in Printmedien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.05.2012 - IX ZR 125/10

    Haftung einer Rechtsanwaltssozietät: Beratungspflicht gegenüber Rechtsanwälten

    Auszug aus LG Karlsruhe, 30.08.2017 - 18 O 24/17
    Der Rechtsanwalt ist zu einer umfassenden und möglichst erschöpfenden Belehrung des Auftraggebers verpflichtet und hat im Interesse des Mandanten den sichersten und gefahrlosesten Weg vorzuschlagen und ihn über mögliche Risiken aufzuklären, damit der Mandant zu einer sachgerechten Entscheidung in der Lage ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH NJW-RR 2008, 1235, 1236; BGH NJW 2012, 2435, 2437).

    Die rechtliche Bearbeitung des ihm anvertrauten Falls obliegt dem Rechtsanwalt auch im Verhältnis zu einem rechtskundigen Mandanten (vgl. BGH NJW 2012, 2435, 2437).

  • BGH, 13.03.2008 - IX ZR 136/07

    Beratungsverschulden eines Rechtsanwalts bei der Prüfung von Verjährungsfristen

    Auszug aus LG Karlsruhe, 30.08.2017 - 18 O 24/17
    Der Rechtsanwalt ist zu einer umfassenden und möglichst erschöpfenden Belehrung des Auftraggebers verpflichtet und hat im Interesse des Mandanten den sichersten und gefahrlosesten Weg vorzuschlagen und ihn über mögliche Risiken aufzuklären, damit der Mandant zu einer sachgerechten Entscheidung in der Lage ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH NJW-RR 2008, 1235, 1236; BGH NJW 2012, 2435, 2437).
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