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   LG Kiel, 06.09.2010 - 8 KLs 2/10   

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LG Kiel, 06.09.2010 - 8 KLs 2/10 (https://dejure.org/2010,5146)
LG Kiel, Entscheidung vom 06.09.2010 - 8 KLs 2/10 (https://dejure.org/2010,5146)
LG Kiel, Entscheidung vom 06. September 2010 - 8 KLs 2/10 (https://dejure.org/2010,5146)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (49)

  • BGH, 28.06.2007 - 3 StR 140/07

    Verabredung eines Verbrechens (notwendige Genauigkeit der getroffenen

    Auszug aus LG Kiel, 06.09.2010 - 8 KLs 2/10
    Allerdings muss im Rahmen des § 30 StGB die verabredete Tat zwar nicht in allen Einzelheiten, jedoch in ihren wesentlichen Grundzügen konkretisiert sein (vgl. BGH, NStZ 2009, 497 f.; NStZ 2007, 697; OLG Jena, NStZ-RR 2009, 236).

    Dass auch nur einer der Beteiligten nach dem Tatplan in seiner Funktion auf eine nicht ausreichende (vgl. BGH, NStZ 1982, 244; 1993, 137, 138; NStZ-RR 2002, 74 f.; NStZ 2007, 697; StraFo 2008, 82 f.; NStZ 2009, 497 f.; NJW 2009, 1221 f.) Gehilfenstellung hätte reduziert bleiben sollen, ist nicht erkennbar geworden.

    Dass die Tat nicht noch näher konkretisiert war, ist ebenso unschädlich (vgl. BGH, NStZ 2007, 697; OLG Jena, NStZ-RR 2009, 236) wie der Umstand, dass eine konkrete Rechtsgutsgefährdung noch nicht eingetreten war (vgl. BGH, NStZ 1998, 347 f.).

  • BGH, 07.04.1998 - 1 StR 801/97

    S/M-Studio - §§ 30, 211 StGB, Verabredung nur bei Ernsthaftigkeit; § 111 StGB,

    Auszug aus LG Kiel, 06.09.2010 - 8 KLs 2/10
    Allerdings setzt der subjektive Tatbestand einer Verbrechensvereinbarung voraus, dass die an ihr Beteiligten, um deren Strafbarkeit es geht, die verabredete Tat auch ernstlich wollen, während eine bloße Tatgeneigtheit derselben ebenso wenig ausreicht, um ihre Strafbarkeit zu begründen (vgl. BGH, NStZ 1998, 403, 404; NStZ 2009, 497 f.), wie bloße Vorbesprechungen zwecks Abwägung der Erfolgschancen genügen (vgl. BGHSt 12, 306, 309).

    Damit übereinstimmend hat er sich in einem anderen Fall (NStZ 1998, 403 f.), in dem es um die "Bestellung" eines nicht weniger als zwölf Jahre alten weiblichen Opfers zum Zwecke der Ausübung extrem bizarrer Praktiken sowie einer Vergewaltigung ging, ausschließlich mit der Ernsthaftigkeit der Verabredung auseinander gesetzt, was als sinnlos erscheint, wenn schon die vereinbarte Tat objektiv nicht hinreichend bestimmt genug gewesen wäre.

    Der Angeklagte handelte auch vorsätzlich, da bei ihm nach der Überzeugung der Kammer zum Verabredungszeitpunkt ein seinen Bekundungen entsprechender ernstlicher Wille zur Tatausführung tatsächlich vorhanden war (BGH, NStZ 1998, 403 f.).

  • BGH, 13.11.2008 - 3 StR 403/08

    Verabredung, ein Verbrechen zu begehen (Tatentschluss; Tatgeneigtheit);

    Auszug aus LG Kiel, 06.09.2010 - 8 KLs 2/10
    Allerdings muss im Rahmen des § 30 StGB die verabredete Tat zwar nicht in allen Einzelheiten, jedoch in ihren wesentlichen Grundzügen konkretisiert sein (vgl. BGH, NStZ 2009, 497 f.; NStZ 2007, 697; OLG Jena, NStZ-RR 2009, 236).

    Dass auch nur einer der Beteiligten nach dem Tatplan in seiner Funktion auf eine nicht ausreichende (vgl. BGH, NStZ 1982, 244; 1993, 137, 138; NStZ-RR 2002, 74 f.; NStZ 2007, 697; StraFo 2008, 82 f.; NStZ 2009, 497 f.; NJW 2009, 1221 f.) Gehilfenstellung hätte reduziert bleiben sollen, ist nicht erkennbar geworden.

    Allerdings setzt der subjektive Tatbestand einer Verbrechensvereinbarung voraus, dass die an ihr Beteiligten, um deren Strafbarkeit es geht, die verabredete Tat auch ernstlich wollen, während eine bloße Tatgeneigtheit derselben ebenso wenig ausreicht, um ihre Strafbarkeit zu begründen (vgl. BGH, NStZ 1998, 403, 404; NStZ 2009, 497 f.), wie bloße Vorbesprechungen zwecks Abwägung der Erfolgschancen genügen (vgl. BGHSt 12, 306, 309).

  • BGH, 23.08.1991 - 3 StR 292/91

    Anforderungen an das Merkmal "Sexuelle Handlungen" im Sinne der §§ 176, 184c

    Auszug aus LG Kiel, 06.09.2010 - 8 KLs 2/10
    Das gilt auch für sadistische Handlungen in Form körperlicher Züchtigungen, die der sexuellen Erregung des Züchtigenden dienen (vgl. Laufhütte/Roggenbuck in: Leipziger Kommentar, StGB, Bd. 6, 12. Aufl., § 184 g Rn. 6), wobei es auf das Urteil eines gedachten objektiven Betrachters, der alle Umstände des Einzelfalls kennt, ankommt (vgl. BGH, NStZ 2002, 431, 432; StV 1997, 524; NJW 1992, 325 f.).

    Das bloße leichte Spreizen der Beine und die damit einhergehende leichte Anhebung des Gesäßes - zumal in Seitenansicht - reichen dafür nicht aus, da sie nicht objektiv sexualbezogen sind, jedenfalls aber die Erheblichkeitsschwelle des § 184 g StGB nicht überschreiten (vgl. dazu BGH, NJW 1992, 325 f.; Fischer a.a.O., § 176 Rn. 11; Lauf-hütte/Roggenbuck a.a.O., § 184 g Rn. 3).

    Die Beine spreizt es von vornherein nur auf den ersten zwei dieser Bilder und auch das nicht in einer ersichtlich auf die sexuelle Erregung des Betrachters abzielenden, sondern in dem ersten der beiden Fälle eher "akrobatisch" anmutenden Art und in dem anderen in einer Weise, die schlicht als durch die Stellung des Fotografen motivierte entspannte Körperhaltung erscheint (vgl. insoweit BGH, NJW 1992, 325).

  • BGH, 27.06.2001 - 1 StR 66/01

    Kinderpornographie im Internet

    Auszug aus LG Kiel, 06.09.2010 - 8 KLs 2/10
    Damit sind auch elektronische Bilddateien bzw. digitalisierte Fotos und Videos "pornographische Schriften" (vgl. BGH, NJW 2001, 3558 ff.).

    Das ist bei elektronischen Bilddateien, die über das Internet übersandt oder bezogen werden, ohne Weiteres dann der Fall, wenn der Empfänger eine ihm übersandte Bilddatei dauerhaft auf seinem Rechner speichert, aber auch bereits dann, wenn er den ihm zugänglich gemachten Link zu dem Bild (vgl. dazu BGH, NJW 2001, 3558 ff. sub II. 3.b.bb) aktiviert, um sich das Bild anzuschauen, und in den Arbeits- oder Cache-Speicher seines Rechners lädt (vgl. BGH, NStZ 2007, 95; OLG Hamburg, StV 2009, 469 ff.; OLG Schleswig, NStZ-RR 2007, 41 ff.) oder dieses auch nur versucht (OLG Schleswig a.a.O.).

  • BGH, 10.07.2008 - 3 StR 215/08

    Besitz kinderpornografischer Schriften; Sich-verschaffen kinderpornografischer

    Auszug aus LG Kiel, 06.09.2010 - 8 KLs 2/10
    Die einzelnen alle innerhalb desselben Chatkontaktes vorgenommenen Tathandlungen stehen sowohl innerhalb der jeweiligen Tatbestände als auch innerhalb des Gesamtkomplexes zueinander im Verhältnis der Tateinheit und verdrängen die - soweit es um die von dem Angeklagten übersandten Links geht - zugleich verwirklichte Straftat des Besitzes an kinderpornographischen Schriften gemäß § 184 b Abs. 4 S. 2 StGB.(vgl. BGH, NStZ 2009, 208; OLG Rostock, Beschluss v. 18.11.2009 - 1 Ss 229/09 I ).

    Der Bundesgerichtshof (NStZ 2009, 208) hat zu dieser Problematik ausgeführt, dass das Herunterladen mehrerer Dateien während einer Internetsitzung nur eine Tat im Rechtssinne darstelle.

  • BGH, 31.10.2001 - 2 StR 315/01

    Mittäterschaft und Beihilfe (Abgrenzungskriterien, Beurteilungsspielraum des

    Auszug aus LG Kiel, 06.09.2010 - 8 KLs 2/10
    Dass auch nur einer der Beteiligten nach dem Tatplan in seiner Funktion auf eine nicht ausreichende (vgl. BGH, NStZ 1982, 244; 1993, 137, 138; NStZ-RR 2002, 74 f.; NStZ 2007, 697; StraFo 2008, 82 f.; NStZ 2009, 497 f.; NJW 2009, 1221 f.) Gehilfenstellung hätte reduziert bleiben sollen, ist nicht erkennbar geworden.

    Vielmehr reicht auf der Grundlage gemeinsamen Wollens ein die Tatbestandsverwirklichung fördernder Beitrag aus, der sich auf eine Vorbereitungs- oder Unterstützungshandlung beschränken kann (vgl. BGH, NStZ-RR 2002, 74 f.).

  • BGH, 03.12.1958 - 2 StR 500/58

    Tatbestandsverwirklichung - Wille des Täters - Strafbarkeit wegen Versuchs -

    Auszug aus LG Kiel, 06.09.2010 - 8 KLs 2/10
    Insoweit hat der Bundesgerichtshof bereits darauf hingewiesen, dass wohl in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle die Durchführung eines verbrecherischen Vorhabens von Voraussetzungen tatsächlicher Art abhängig sei, die dem Willen des Täters entzogen seien (vgl. BGHSt 12, 306 ff.).

    Allerdings setzt der subjektive Tatbestand einer Verbrechensvereinbarung voraus, dass die an ihr Beteiligten, um deren Strafbarkeit es geht, die verabredete Tat auch ernstlich wollen, während eine bloße Tatgeneigtheit derselben ebenso wenig ausreicht, um ihre Strafbarkeit zu begründen (vgl. BGH, NStZ 1998, 403, 404; NStZ 2009, 497 f.), wie bloße Vorbesprechungen zwecks Abwägung der Erfolgschancen genügen (vgl. BGHSt 12, 306, 309).

  • BGH, 13.01.2010 - 2 StR 439/09

    Verabredung der gewerbs- und bandenmäßigen Fälschung von Zahlungskarten mit

    Auszug aus LG Kiel, 06.09.2010 - 8 KLs 2/10
    Das gilt hinsichtlich der vereinbarten Verbrechen deshalb, weil auch diese im Hinblick auf die von Anfang an vorhandene Absicht, das Tatopfer am Ende der Missbrauchshandlungen zu töten, mangels eines eine Zäsur bewirkenden nachträglichen Tötungsentschlusses zueinander im Verhältnis der Tateinheit gestanden hätten (vgl. BGH, NStZ 2010, 209 f.), und im Übrigen deshalb, weil die Straftaten allesamt im Rahmen eines einheitlichen Chatkontaktes verwirklicht wurden, so dass zwischen ihnen jedenfalls eine natürliche Handlungseinheit bestand.

    Das gilt hinsichtlich der vereinbarten Verbrechen deshalb, weil auch diese im Falle ihrer Verwirklichung zueinander im Verhältnis der Tateinheit gestanden hätten (vgl. BGH, NStZ 2010, 209 f.).

  • BGH, 04.08.2009 - 1 StR 300/09

    Sicherungsverwahrung (Begründung des Hangs anhand zulässigen

    Auszug aus LG Kiel, 06.09.2010 - 8 KLs 2/10
    Dabei ist sie sich des Umstandes bewusst, dass die Behandlung durch die Therapeuten Dr. B... und H... unter dem Eindruck des damals gegen den Angeklagten eingeleiteten Strafverfahrens aufgenommen und dann im Endeffekt - auch im Hinblick auf die ihm damals erteilte Therapieweisung - fortgesetzt wurde und dass vor allem auch die Angaben des Angeklagten im Rahmen der jetzigen Exploration nicht losgelöst von dem hiesigen Strafverfahren betrachtet werden dürfen, sondern die ernsthafte Möglichkeit mit sich bringen, dass seine in diesem Zusammenhang abgegebenen Erklärungen insbesondere insoweit, als sie ausweichende Angaben zu den besonders schwer wiegenden Tatvorwürfen beinhalten, von zulässigem Verteidigungsverhalten geprägt sein könnten, das auch im Rahmen der Feststellung eines "Hanges" im Sinne des § 66 StGB nicht zu seinen Lasten berücksichtigt werden darf (vgl. BGH, NStZ 2010, 270 ff.).

    Dabei hat sie insbesondere auch die bisher kaum vorhandene Hafterfahrung des Angeklagten sowie die mit fortschreitenden Lebensalter verbundene Abnahme des Sexualtriebs und dadurch mögliche Verhaltensänderungen berücksichtigt (vgl. dazu BGH, NStZ 2010, 270, 271/272).

  • BGH, 04.12.1962 - 5 StR 529/62
  • OLG Jena, 17.11.2008 - 1 Ws 486/08

    Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion

  • BGH, 21.04.1986 - 2 StR 661/85

    Anforderungen an Anstiftervorsatz

  • BGH, 27.05.1998 - 5 StR 216/98

    Auslegung des Qualifikationsmerkmals "Waffe" - Auslegung des Merkmals

  • BGH, 10.10.2006 - 1 StR 430/06

    Besitz von Dateien mit kinderpornographischen Inhalten durch bloße Speicherung

  • BGH, 27.01.2009 - 4 StR 473/08

    Schwerer Raub (kein Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs bei "KO-Tropfen" je

  • BGH, 06.02.2002 - 1 StR 506/01

    Vergewaltigung; sexuelle Nötigung (gefährliches Werkzeug); Beweiswürdigung

  • BGH, 24.03.2009 - 5 StR 353/08

    Firmenbestattung und Bankrott (Verschleierung seiner wirklichen geschäftlichen

  • BGH, 04.02.2009 - 2 StR 165/08

    Verurteilung wegen geplanter Spielmanipulation in der Regionalliga Süd ist

  • BGH, 17.09.1963 - 1 StR 301/63

    Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts durch den Angeklagten bei lebenslanger

  • BGH, 24.09.1980 - 3 StR 255/80

    Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem

  • BGH, 17.12.1997 - 3 StR 567/97

    Sichverschaffen von pornographischen Schriften, die den sexuellen Mißbrauch von

  • BGH, 12.01.1994 - 3 StR 633/93

    Mordmerkmal - Mordlust

  • OLG Hamburg, 11.11.2008 - 1 Ss 180/08

    Besitz von Kinderpornographie durch Aufruf im Browser

  • BGH, 24.06.1992 - 2 StR 195/92

    Bewertung des Beibringens eines Schlafmittels als hinterlistiger Überfall im

  • BGH, 04.09.1985 - 2 StR 353/85

    Zusammenhang zwischen grausamer Körperverletzung und nicht grausamer

  • BGH, 28.01.2003 - 5 StR 310/02

    Aufklärungsrüge (Darlegungsanforderungen bei Sachverständigengutachten);

  • BGH, 08.06.1955 - 3 StR 163/55

    Lustmord

  • BGH, 18.05.1962 - 2 StR 366/61

    Veranlassung eines Kindes zum Hochheben seines Rocks durch Versprechen einer

  • BGH, 29.10.1997 - 2 StR 239/97

    Strafgrund für die versuchte Anstiftung zu einem Verbrechen

  • OLG Rostock, 18.11.2009 - 1 Ss 229/09

    Besitz und Weitergabe kinderpornografischer Bild- und Videodateien aus dem

  • BGH, 05.09.2008 - 2 StR 265/08

    Vorbehalt der Sicherungsverwahrung (maßgeblicher Zeitpunkt für die

  • BGH, 23.08.2007 - 4 StR 180/07

    Überzogene Anforderungen an die Überzeugungsbildung bei einem Raubüberfall

  • BGH, 11.08.1999 - 5 StR 217/99

    Verurteilung eines Sparkassendirektors wegen Versuchs der Beteiligung an einem

  • BGH, 11.09.2002 - 2 StR 193/02

    Umfang der Urteilsaufhebung (Aufhebung hinsichtlich aller in Tateinheit stehenden

  • OLG Schleswig, 15.09.2005 - 2 Ws 305/05

    Verschaffung des Besitzes pornografischer Schriften mit dem Inhalt des sexuellen

  • BGH, 29.07.1982 - 4 StR 279/82

    Verwertung des Protokolls einer polizeilichen Vernehmung zu Beweiszwecken -

  • BGH, 15.10.2008 - 2 StR 391/08

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; Hang zu erheblichen Straftaten

  • BGH, 04.01.1961 - 2 StR 534/60

    Anstiftung zu einer bestimmten Tat als Voraussetzung für eine Verurteilung aus §

  • BGH, 27.01.1982 - 3 StR 437/81

    geplanter Gefängnisausbruch - Keine Strafbarkeit nach § 30 Abs. 2 StGB bei Zusage

  • BGH, 15.06.1954 - 4 StR 310/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.10.1992 - 1 StR 517/92

    Mittäterschaft bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln

  • BGH, 18.07.1979 - 2 StR 114/79

    Strafbarkeit des gewerblichen Vermietens von pornographischen Filmen an

  • BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07

    Grundrecht auf Computerschutz

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

  • BVerfG, 27.07.2005 - 1 BvR 668/04

    Vorbeugende Telekommunikationsüberwachung

  • BGH, 14.03.2003 - 2 StR 341/02

    BGH bestätigt Verwertbarkeit eines Hintergrundgespräches

  • BPatG, 17.11.2011 - 3 ZA (pat) 54/11

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - mehrere Gerichtsgebühren bei nachträglicher

  • VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 29.11.2002 - 4/02
  • OVG Hamburg, 27.04.2023 - 12 Bf 189/21

    Der außerdienstliche Besitz von kinderpornographischen Schriften - auch bei

    Sie hatten bereits Eingang gefunden in die strafrechtliche Rechtsprechung (vgl. LG Kiel, Urt. v. 6.9.2010, 8 KLs 2/10, juris Rn. 353) und entsprachen der herrschenden Meinung im Schrifttum (so BGH, Beschl. v. 21.11.2013, a. a. O., und die Nachweise bei LG Kiel, Urt. v. 6.9.2010, a. a. O.).
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