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   LG Kiel, 16.02.2022 - 17 O 163/20   

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https://dejure.org/2022,35771
LG Kiel, 16.02.2022 - 17 O 163/20 (https://dejure.org/2022,35771)
LG Kiel, Entscheidung vom 16.02.2022 - 17 O 163/20 (https://dejure.org/2022,35771)
LG Kiel, Entscheidung vom 16. Februar 2022 - 17 O 163/20 (https://dejure.org/2022,35771)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Direktanspruch eines Geschädigten gegen die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.02.2012 - VI ZR 133/11

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Quotelung von Sachverständigenkosten

    Auszug aus LG Kiel, 16.02.2022 - 17 O 163/20
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass auch die Sachverständigenkosten im Rahmen des § 17 StVG entsprechend zu quoteln sind (BGH, VI ZR 133/11).
  • OLG Frankfurt, 09.10.2012 - 22 U 109/11

    Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei "feindlichem Grün"

    Auszug aus LG Kiel, 16.02.2022 - 17 O 163/20
    Bei einer Unaufklärbarkeit des genauen Unfallherganges sowie unter Berücksichtigung des erfolgten Spurwechsels sowie der Auffahrsituation ist im Zweifel davon auszugehen, dass beide Unfallbeteiligten jeweils ein gleich hoher Verursachungsbeitrag zuzurechnen ist (vgl. OLG München NJOZ 2021, 651, OLG Frankfurt NJW-RR 2013, 664).
  • OLG Schleswig, 07.10.2022 - 7 U 51/22

    Entkräftung des Anscheinsbeweises bei einem Auffahrunfall nach einem Spurwechsel

    Die Berufung des Klägers gegen das am 16. Februar 2022 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 17. Zivilkammer des Landgerichts Kiel, Aktenzeichen 17 O 163/20, wird zurückgewiesen.

    Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Kiel vom 16.02.2022, Aktenzeichen 17 O 163/20, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts durch Urteil erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.

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