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   LG Kiel, 27.06.2019 - 6 O 525/18   

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https://dejure.org/2019,42523
LG Kiel, 27.06.2019 - 6 O 525/18 (https://dejure.org/2019,42523)
LG Kiel, Entscheidung vom 27.06.2019 - 6 O 525/18 (https://dejure.org/2019,42523)
LG Kiel, Entscheidung vom 27. Juni 2019 - 6 O 525/18 (https://dejure.org/2019,42523)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 11.10.1991 - V ZR 341/89

    Umfang der Beweisaufnahme in einem Rechtsstreit gegen mehrere Beklagte; Haftung

    Auszug aus LG Kiel, 27.06.2019 - 6 O 525/18
    Derjenige, der einen anderen durch sein sittenwidriges Verhalten zum Abschluss eines nachteiligen Vertrages verleitet, ist auch dann zum Schadensersatz nach § 826 BGB verpflichtet, wenn der Vertrag mit ein Dritten geschlossen geworden ist, der seinerseits beispielsweise insolvent oder unschuldig sein mag (MüKo, Komm. z. BGB, 7. Aufl., § 826, Rn. 68; BGH, NJW-RR 1992, 253; BGH, NJW 1993, 1323; BGH; NJW-RR 2005, 611).

    Dies gilt auch, wenn der nachteilige Vertrag nicht mit dem Schädiger, sondern einem Dritten abgeschlossen worden ist (MüKo, Komm. z. BGB, 7. Aufl., § 826, Rn. 68 f.; BGH, NJW-RR 1992, 253; BGH, NJW 1993, 1323; BGH; NJW-RR 2005, 611).

  • BGH, 28.10.2014 - VI ZR 15/14

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Schadenseintritt bei Erschleichung eines

    Auszug aus LG Kiel, 27.06.2019 - 6 O 525/18
    Ein Schaden im Sinne von § 826 BGB ist nicht nur jede nachteilige Einwirkung auf die Vermögenslage, sondern darüber hinaus jede Beeinträchtigung eines rechtlich anerkannten Interesses und jede Belastung mit einer ungewollten Verpflichtung (BGH, Urteil vom 28.10.2014, Az. VI ZR 15/14, juris, Rz. 18).

    Vielmehr muss sich der Geschädigte auch von einer auf dem sittenwidrigen Verhalten beruhenden Belastung mit einer ungewollten Verpflichtung wieder befreien können (BGH, Urteil vom 28.10.2014, Az. VI ZR 15/14, juris, Rz. 19).

  • BGH, 21.12.2004 - VI ZR 306/03

    Begriff des Schadens bei Erschleichung von Subventionen

    Auszug aus LG Kiel, 27.06.2019 - 6 O 525/18
    Derjenige, der einen anderen durch sein sittenwidriges Verhalten zum Abschluss eines nachteiligen Vertrages verleitet, ist auch dann zum Schadensersatz nach § 826 BGB verpflichtet, wenn der Vertrag mit ein Dritten geschlossen geworden ist, der seinerseits beispielsweise insolvent oder unschuldig sein mag (MüKo, Komm. z. BGB, 7. Aufl., § 826, Rn. 68; BGH, NJW-RR 1992, 253; BGH, NJW 1993, 1323; BGH; NJW-RR 2005, 611).

    Dies gilt auch, wenn der nachteilige Vertrag nicht mit dem Schädiger, sondern einem Dritten abgeschlossen worden ist (MüKo, Komm. z. BGB, 7. Aufl., § 826, Rn. 68 f.; BGH, NJW-RR 1992, 253; BGH, NJW 1993, 1323; BGH; NJW-RR 2005, 611).

  • LG Krefeld, 28.02.2018 - 7 O 10/17

    Schadensersatzbegehren wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung im

    Auszug aus LG Kiel, 27.06.2019 - 6 O 525/18
    Die Beklagte war demzufolge als Körperschaft verpflichtet, den Entlastungsbeweis für alle Mitarbeiter zu führen, für die sie nach § 31 BGB einzustehen hat, also auch für diejenigen, die für die Personalauswahl und -anleitung in einem bestimmten Bereich zuständig sind, auch wenn sie nicht formell im Vorstand angesiedelt sind (vgl. LG Krefeld, Urteil vom 28.02.2018 - 7 O 10/17).
  • LG Krefeld, 19.07.2017 - 7 O 147/16

    Abgasskandal: VW verurteilt

    Auszug aus LG Kiel, 27.06.2019 - 6 O 525/18
    Sofern eine entsprechende Einstellung - wie vorliegend bei den Motoren der Serie EA 189 - ausnahmslos bei jedem Motor der Serie auffindbar ist, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass eine Entscheidung dafür, die Motoren mit dieser Einstellung planvoll und absichtlich zu produzieren und in den Verkehr zu bringen, angesichts der Tragweite und Risiken für die Gesamtgeschicke eines so agierenden Konzerns durch die Geschäftsleitung selbst getroffen wurde (vgl. LG Krefeld, Urteil vom 19.07.2017, Az. 7 O 147/16, juris, Rz. 38).
  • BGH, 24.02.1983 - VI ZR 191/81

    Geltendmachung von Verzinsung neben Nutzungsausfallentschädigung

    Auszug aus LG Kiel, 27.06.2019 - 6 O 525/18
    Dem Sinn und Zweck nach soll der Zinsanspruch den endgültig verbleibenden Verlust an der Nutzbarkeit der Sache ausgleichen, der durch den späteren Gebrauch derselben oder einer anderen Sache nicht nachgeholt werden kann (BGH, NJW 1983, 1614 (1614 f.) m.w.N.; MüKo, Komm. z. BGB, 7. Aufl., § 849, Rn. 2).
  • BGH, 28.06.2016 - VI ZR 536/15

    Sittenwidrige Schädigung bei der Beteiligung an einer Fondsgesellschaft:

    Auszug aus LG Kiel, 27.06.2019 - 6 O 525/18
    Insofern unterscheidet sich der streitgegenständliche Sachverhalt deutlich von demjenigen, welcher der von der Beklagten zitierten BGH-Entscheidung vom 28.06.2016 (NJW 2017, 250) zugrunde lag.
  • BGH, 25.11.1997 - VI ZR 402/96

    Umfang des deliktischen Schadensanspruchs wegen Täuschung beim Abschluß eines

    Auszug aus LG Kiel, 27.06.2019 - 6 O 525/18
    Die Klägerseite kann verlangen, von den vertraglichen Verbindlichkeiten befreit zu werden, wobei der Anspruch auf das negative Interesse beschränkt ist (BGH, Urteil vom 25.11.1997, Az. VI ZR 402/96, juris, Rz. 10 ff.).
  • BGH, 03.12.2013 - XI ZR 295/12

    Kapitalanlage durch Beitritt zum geschlossenen Immobilienfonds: Haftung der die

    Auszug aus LG Kiel, 27.06.2019 - 6 O 525/18
    In diese rechtliche Beurteilung ist einzubeziehen, ob die Handlung nach ihrem aus der Zusammenfassung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu entnehmenden Gesamtcharakter mit den guten Sitten nicht zu vereinbaren ist (BGH, Urteil vom 03.12.2013, Az. XI ZR 295/12, juris, Rz. 23).
  • BGH, 14.10.1971 - VII ZR 313/69

    Unfallwagenbetrug - §§ 812, 818 Abs. 3 BGB, Saldotheorie, Zweikondiktionenlehre,

    Auszug aus LG Kiel, 27.06.2019 - 6 O 525/18
    Der Geschädigte ist so zu stellen, als hätte er den Vertrag niemals abgeschlossen (BGH, NJW 1972, 36 (36); MüKo, Komm. z. BGB, 7. Aufl., § 826, Rn. 69 m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 22.11.2019 - 17 U 70/19

    Kein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Hersteller des Dieselmotors EA 189,

    Unter Zurückweisung der Berufung des Klägers wird auf die Berufung der Beklagten  das am 27. Juni 2019 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 6. Zivilkammer des Landgerichts Kiel - 6 O 525/18 - abgeändert.
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