Rechtsprechung
LG Kleve, 23.08.2012 - 4 T 201/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Verfahrenspflegerbestellung; Unterbringungsverfahren
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
FamFG § 317; GG Art. 3; StPO § 140 Abs. 1 Nr. 6; BGB § 1906; PsychKG NRW § 11
Verfahrenspflegerbestellung; Unterbringungsverfahren - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erfordernis der Bestellung eines Verfahrenspflegers für den nicht anwaltlich vertretenen Betroffenen bei Verfahren in Unterbringungssachen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 317 Abs. 1; FamFG § 317 Abs. 4
Erfordernis der Bestellung eines Verfahrenspflegers für den nicht anwaltlich vertretenen Betroffenen bei Verfahren in Unterbringungssachen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Verfahrenspfleger bei Unterbringungssachen?
Verfahrensgang
- AG Kleve - 18 XIV 331/12
- LG Kleve, 23.08.2012 - 4 T 201/12
Papierfundstellen
- FamRZ 2013, 240
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.04.1952 - 5 StR 349/52
Bestellung eines Verteidigers - Unterbringung - Unterbringungsbeschluss - …
Auszug aus LG Kleve, 23.08.2012 - 4 T 201/12
Auch muss, wenn die geistige Gesundheit des Beschuldigten in Frage steht, stets mit der naheliegenden Möglichkeit gerechnet werden, dass er selbst nicht in der Lage ist, in dem Verfahren nach § 81 Abs. 1 StPO seine Interessen sachgerecht wahrzunehmen (BGH NJW 1952, 797).
- LG Kleve, 17.03.2014 - 4 T 90/14
Unterbringung; Unterbringungskosten; einstweilige Anordnung; rechtliches Gehör, …
In Unterbringungsverfahren nach dem PsychKG NRW darf nur in völlig atypischen Ausnahmefällen von der Bestellung eines Verfahrenspflegers abgesehen werden, wenn der Betroffene - wie hier - nicht anwaltlich vertreten ist (vgl. LG Kleve, Beschluss vom 23.08.2012, Az.: 4 T 201/12, zitiert nach Juris = FamRZ 2013, 240). - LG Kleve, 01.08.2013 - 4 T 199/13
Verfahrenspfleger, Nachholung, Anhörung, Abhilfeverfahren
In Unterbringungsverfahren nach dem PsychKG NRW darf nur in völlig atypischen Ausnahmefällen von der Bestellung eines Verfahrenspflegers abgesehen werden, wenn der Betroffene - wie hier - nicht anwaltlich vertreten ist (vgl. LG Kleve, Beschluss vom 23.08.2012, Az.: 4 T 201/12, zitiert nach Juris = FamRZ 2013, 240).