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   LG Krefeld, 13.09.2017 - 7 OH 7/16   

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LG Krefeld, 13.09.2017 - 7 OH 7/16 (https://dejure.org/2017,58822)
LG Krefeld, Entscheidung vom 13.09.2017 - 7 OH 7/16 (https://dejure.org/2017,58822)
LG Krefeld, Entscheidung vom 13. September 2017 - 7 OH 7/16 (https://dejure.org/2017,58822)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Frankfurt, 24.09.2012 - 20 W 253/11

    Geschäftswert bei GmbH-Geschäftsanteil

    Auszug aus LG Krefeld, 13.09.2017 - 7 OH 7/16
    Maßgeblich für die Bestimmung des Geschäftswerts bei der Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen sind mangels speziellerer Regelungen in der Kostenordnung die §§ 141, 30 Abs. 1 KostO a. F. (vgl. BGH, Beschluss vom 23.10.2013 - V ZB 190/12, NJOZ 2014, 1941, 1942, Rn. 8; OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.09.2012 - 20 W 253/11, NZG 2013, 823, 824).  Gemäß § 30 Abs. 1 KostO a. F. ist bei einer vermögensrechtlichen Angelegenheit, bei der sich der Wert nicht aus den Vorschriften der KostO ergibt und auch sonst nicht feststeht, der Wert nach freiem Ermessen zu bestimmen.

    Lässt sich ein Wert aus Verkäufen feststellen, so kann darauf abgestellt werden (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.09.2012 - 20 W 253/11, NZG 2013, 823, 824).

    Zu Bestimmung des Geschäftswertes einer GmbH nach freiem Ermessen hat das OLG Frankfurt (Beschluss vom 24.09.2012 - 20 W 253/11, NZG 2013, 823, 824) ausgeführt:.

  • BGH, 23.10.2013 - V ZB 190/12

    Zugrundelegung des Geschäftswerts eines Verpfändungsvertrages von dem Notar in

    Auszug aus LG Krefeld, 13.09.2017 - 7 OH 7/16
    Maßgeblich für die Bestimmung des Geschäftswerts bei der Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen sind mangels speziellerer Regelungen in der Kostenordnung die §§ 141, 30 Abs. 1 KostO a. F. (vgl. BGH, Beschluss vom 23.10.2013 - V ZB 190/12, NJOZ 2014, 1941, 1942, Rn. 8; OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.09.2012 - 20 W 253/11, NZG 2013, 823, 824).  Gemäß § 30 Abs. 1 KostO a. F. ist bei einer vermögensrechtlichen Angelegenheit, bei der sich der Wert nicht aus den Vorschriften der KostO ergibt und auch sonst nicht feststeht, der Wert nach freiem Ermessen zu bestimmen.

    Dabei soll ein Wert angenommen werden, der mit den im Wirtschaftsleben zu Grunde gelegten Werten möglichst übereinstimmt (vgl. BGH, Beschluss vom 23.10.2013 - V ZB 190/12, NJOZ 2014, 1941, 1942, Rn. 8).

  • LG Rostock, 09.10.1998 - 2 T 253/97
    Auszug aus LG Krefeld, 13.09.2017 - 7 OH 7/16
    Von einer solchen selbstständigen Bedeutung kann in der Regel nur ausgegangen werden, wenn der Auftraggeber mit dem Entwurf andere Zwecke als die Vorbereitung einer Beurkundung verfolgt (vgl. BGH, Beschluss vom 16.03.2015 - NotSt (Brfg) 9/14, NJW-RR 2016, 182, 183, Rn. 8; OLG Köln, Beschluss vom 15.11.1996 - 2 Wx 37/96, Juris, Rn. 16; LG Rostock, Beschluss vom 09.10.1998 - 2 T 253/97, Juris, Rn. 15, jeweils m. w. N.).

    Dem Auftraggeber soll die Möglichkeit offen bleiben, die vom Notar gefertigten Unterlagen einer eingehenden Prüfung zu unterziehen und dann zu befinden, ob sie so beurkundet werden sollen (vgl. LG Rostock, Beschluss vom 09.10.1998 - 2 T 253/97, Juris, Rn. 16).

  • BGH, 16.03.2015 - NotSt (Brfg) 9/14

    Notarkosten: Voraussetzungen für das Entstehen einer Entwurfsgebühr

    Auszug aus LG Krefeld, 13.09.2017 - 7 OH 7/16
    Von einer solchen selbstständigen Bedeutung kann in der Regel nur ausgegangen werden, wenn der Auftraggeber mit dem Entwurf andere Zwecke als die Vorbereitung einer Beurkundung verfolgt (vgl. BGH, Beschluss vom 16.03.2015 - NotSt (Brfg) 9/14, NJW-RR 2016, 182, 183, Rn. 8; OLG Köln, Beschluss vom 15.11.1996 - 2 Wx 37/96, Juris, Rn. 16; LG Rostock, Beschluss vom 09.10.1998 - 2 T 253/97, Juris, Rn. 15, jeweils m. w. N.).
  • BGH, 23.10.2008 - V ZB 89/08

    Geschäftswert für die Beglaubigung der Unterschriften der Wohnungseigentümer

    Auszug aus LG Krefeld, 13.09.2017 - 7 OH 7/16
    Im Beschwerdeverfahren ist die durch Notar gemäß § 30 Abs. 1 KostO a. F. vorgenommene Bewertung nur eingeschränkt, nämlich auf Ermessensfehler überprüfbar (vgl. BGH, Beschluss vom 23.10.2008 - V ZB 89/08, NJW-RR 2009, 228, 229, Rn. 10).
  • OLG Köln, 15.11.1996 - 2 Wx 37/96

    Konkludenter Beurkundungsauftrag durch einen Vertragsbeteiligten

    Auszug aus LG Krefeld, 13.09.2017 - 7 OH 7/16
    Von einer solchen selbstständigen Bedeutung kann in der Regel nur ausgegangen werden, wenn der Auftraggeber mit dem Entwurf andere Zwecke als die Vorbereitung einer Beurkundung verfolgt (vgl. BGH, Beschluss vom 16.03.2015 - NotSt (Brfg) 9/14, NJW-RR 2016, 182, 183, Rn. 8; OLG Köln, Beschluss vom 15.11.1996 - 2 Wx 37/96, Juris, Rn. 16; LG Rostock, Beschluss vom 09.10.1998 - 2 T 253/97, Juris, Rn. 15, jeweils m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 28.02.2002 - 20 W 179/01

    Notarkostenbeschwerdeverfahren: Feststellungslast des Notars hinsichtlich der

    Auszug aus LG Krefeld, 13.09.2017 - 7 OH 7/16
    Kostenschuldner für die Entwurfsgebühr ist nur der Auftraggeber, wobei den Notar die Beweislast trifft (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.02.2002 - 20 W 179/01, Juris, Rn. 19).
  • OLG Frankfurt, 03.02.2009 - 20 W 320/02

    Notarkosten: Geschäftswert für die Übertragung von GmbH-Anteilen

    Auszug aus LG Krefeld, 13.09.2017 - 7 OH 7/16
    In diesem Zusammenhang hat der Senat bereits ausgesprochen (Beschluss vom 03.02.2009, 20 W 320/2002), dass eine Bewertung eines Geschäftsanteils nach der Bilanz nur ausnahmsweise in Betracht kommt und nur ein Hilfswert sein kann, wenn keine anderen Anhaltspunkte vorliegen (Senat, Beschluss vom 03.02.2009, 20 W 320/2002; vgl. dazu auch Notarkasse, a.a.O., Rz. 1009).
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