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   LG Limburg, 18.12.2015 - 2 Ks - 3 Js 5101/15   

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LG Limburg, 18.12.2015 - 2 Ks - 3 Js 5101/15 (https://dejure.org/2015,41997)
LG Limburg, Entscheidung vom 18.12.2015 - 2 Ks - 3 Js 5101/15 (https://dejure.org/2015,41997)
LG Limburg, Entscheidung vom 18. Dezember 2015 - 2 Ks - 3 Js 5101/15 (https://dejure.org/2015,41997)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    §§ 211 Abs. 1, Abs. 2, 1. Gruppe Var. 4, 2. Gruppe Var. 3, 267 Abs. 1 Var. 3, 52, 69a StGB, § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG, § 6 Abs. 1 PflVG
    Zu den Anforderungen an den Tötungsvorsatz (Eventualvorsatz) im Falle einer sog. Geisterfahrt mit dem Ziel, sich einer Polizeikontrolle zu entziehen, die mit tödlichem Unfall endet. Unternimmt der Angeklagte die Geisterfahrt, um vor einer Polizeikontrolle wegen einer ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • tp-presseagentur.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Lebenslang für tödliche Geisterfahrt

  • fr-online.de (Pressebericht, 18.12.2015)

    Lebenslang für Geisterfahrer

  • spiegel.de (Pressebericht, 18.12.2015)

    Tödlicher Unfall: Geisterfahrer wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt

  • rhein-zeitung.de (Pressebericht, 21.12.2016)

    Mord auf B 49: Lebenslang für 45-jährigen Geisterfahrer - Gericht übt massive Kritik an JVA Diez und Polizei

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (35)

  • BGH, 16.03.2006 - 4 StR 594/05

    Selbstmordversuch auf der Autobahn - Verurteilung wegen dreifachen Mordes

    Auszug aus LG Limburg, 18.12.2015 - 2 Ks 3 Js 5101/15
    Steuert der Angeklagte ein Kraftfahrzeug in den Gegenverkehr, bedient er sich eines gemeingefährlichen Mittels (vgl. BGH, Urteil vom 16.3. 2006 - 4 StR 594/05).

    Das Tatmittel muss demnach nicht seiner Natur nach gemeingefährlich sein, entscheidend ist vielmehr, dass im konkreten Einzelfall der Täter eine Ausdehnung der von dem Tatmittel ausgehenden Gefahr nicht in seiner Gewalt hat (BGH, Urt. v. 16.3. 2006 - 4 StR 594/05).

    Der Angeklagte ist insofern strafbefreiend vom Versuch zurückgetreten, § 24 Abs. 1 S. 1 StGB (vergl. BGH Urteil 16.03.2006, 4 StR 594/05, NStZ 2006, 503).

  • BGH, 01.03.2012 - 3 StR 425/11

    Totschlag (minder schwerer Fall; schwere Beleidigung; eigene Schuld); Mord

    Auszug aus LG Limburg, 18.12.2015 - 2 Ks 3 Js 5101/15
    Aus niedrigen Beweggründen handelt der Täter, wenn die Motive der Tötung nach allgemeiner sittlicher Anschauung verachtenswert sind und auf tiefster Stufe stehen (BGH, NStZ 2002, 382, 383 [BGH 31.10.2001 - 2 ARs 296/01] ; BGH, NStZ 2012, 691, 692 [BGH 01.03.2012 - 3 StR 425/11] ; BGH, NStZ 2013, 337, 338 [BGH 30.08.2012 - 4 StR 84/12] ; Fischer, StGB, 62. Auflage 2015, § 211 Rn. 14a).

    Dies ist anhand einer Gesamtbetrachtung der Tat, insbesondere dem Verhältnis von Anlass und Tat zu beurteilen (BGH, NStZ 2012, 441, 442 [BGH 08.03.2012 - 4 StR 498/11] ; Fischer, StGB, 62. Auflage 2015, § 211 Rn. 15), wobei alle inneren und äußeren Faktoren, die für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblich sind, einzufließen haben (BGH, NStZ 2012, 691, 692 [BGH 01.03.2012 - 3 StR 425/11] ).

    Weiter muss der Täter die tatsächlichen Umstände, die die Niedrigkeit der Beweggründe ausmachen, in ihrer Bedeutung für die Tatausführung in sein Bewusstsein aufgenommen und erkannt haben und in der Lage gewesen sein, sie gedanklich zu beherrschen und willensmäßig zu steuern (BGH, NStZ 2012, 691, 692 [BGH 01.03.2012 - 3 StR 425/11] ; BGH, NStZ 2015, 391, 392).

  • BGH, 30.08.2012 - 4 StR 84/12

    Versuchter Mord (Heimtücke bei grundsätzlicher Angst des Opfers vor dem Täter:

    Auszug aus LG Limburg, 18.12.2015 - 2 Ks 3 Js 5101/15
    Aus niedrigen Beweggründen handelt der Täter, wenn die Motive der Tötung nach allgemeiner sittlicher Anschauung verachtenswert sind und auf tiefster Stufe stehen (BGH, NStZ 2002, 382, 383 [BGH 31.10.2001 - 2 ARs 296/01] ; BGH, NStZ 2012, 691, 692 [BGH 01.03.2012 - 3 StR 425/11] ; BGH, NStZ 2013, 337, 338 [BGH 30.08.2012 - 4 StR 84/12] ; Fischer, StGB, 62. Auflage 2015, § 211 Rn. 14a).

    So kann denn auch gerade die Tötung eines Menschen durch den Täter, um sich einer berechtigten Festnahme zu entziehen und ungehindert zu entkommen, einen niedrigen Beweggrund darstellen (BGH, NStZ 2013, 337, 339 [BGH 30.08.2012 - 4 StR 84/12] ).

  • BGH, 08.03.2012 - 4 StR 498/11

    Verurteilung wegen Mordes auf wahldeutiger Grundlage (Verdeckungsabsicht;

    Auszug aus LG Limburg, 18.12.2015 - 2 Ks 3 Js 5101/15
    Dies ist anhand einer Gesamtbetrachtung der Tat, insbesondere dem Verhältnis von Anlass und Tat zu beurteilen (BGH, NStZ 2012, 441, 442 [BGH 08.03.2012 - 4 StR 498/11] ; Fischer, StGB, 62. Auflage 2015, § 211 Rn. 15), wobei alle inneren und äußeren Faktoren, die für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblich sind, einzufließen haben (BGH, NStZ 2012, 691, 692 [BGH 01.03.2012 - 3 StR 425/11] ).

    Das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe ist dann anzunehmen, wenn sich die Motive der Tötung in deutlich weitreichenderem Maße als bei einem Totschlag als verachtenswert darstellen oder wenn die motivierende Gefühlsregung jeglichen nachvollziehbaren Grund vermissen lässt (BGH, NStZ 2012, 441 [BGH 08.03.2012 - 4 StR 498/11] ).

  • BGH, 23.04.2003 - 2 StR 52/03

    Tötungsvorsatz (bedingter Vorsatz; bewusste Fahrlässigkeit; Hemmschwelle bei

    Auszug aus LG Limburg, 18.12.2015 - 2 Ks 3 Js 5101/15
    Bedingt vorsätzliches Handeln setzt voraus, dass der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt, ferner, dass er ihn billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen mit der Tatbestandsverwirklichung zumindest abfindet (vgl. BGHSt 36, 1, 9 f.; BGH NStZ 2003, 603; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 24, 33).

    Insbesondere bei spontanen, unüberlegten, in affektiver Erregung ausgeführten Handlungen kann aus dem Wissen um den möglichen Erfolgseintritt nicht stets geschlossen werden, dass auch das - selbständig neben dem Wissenselement stehende - voluntative Vorsatzelement gegeben ist (vgl. BGH NStZ 2003, 603, 604; BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 4).

  • BGH, 23.12.1998 - 3 StR 319/98

    Verdeckungsabsicht; Mord; Fluchtabsicht; Raub mit Todesfolge (Gewalt zur Flucht

    Auszug aus LG Limburg, 18.12.2015 - 2 Ks 3 Js 5101/15
    Zwar kommt die Annahme von Verdeckungsabsicht im Sinne von § 211 Abs. 2 StGB grundsätzlich auch dann in Betracht, wenn der Tod des Opfers nicht mit direktem Vorsatz angestrebt, sondern nur bedingt vorsätzlich in Kauf genommen wird (vgl. BGHSt 41, 358, 359 ff.; BGH NJW 1992, 583 f. [BGH 07.11.1991 - 4 StR 451/91] [BGH 07.11.1991 - 4 StR 451/91] ; 1999, 1039 f.; 2000, 1730 f.; NStZ 2004, 495, 496), wenn nicht im Einzelfall der Tod des Opfers sich als zwingend notwendige Voraussetzung einer Verdeckung darstellt (vgl. Fischer, StGB, 62. Aufl., § 211 Rn. 79a).

    Als niedrig kommen solche Beweggründe in Betracht, die speziellen Mordmerkmalen nahe kommen (vgl. BGH, NStZ 1989, 68, 69; BGH, NStZ 1996, 189 f. [BGH 23.11.1995 - 1 StR 475/95] [BGH 23.11.1995 - 1 StR 475/95] ; BGH, NJW 1999, 1039, 1041 [BGH 23.12.1998 - 3 StR 319/98] ).

  • BGH, 23.11.1995 - 1 StR 475/95

    Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht, wenn vom Getöteten selbst die Entdeckung

    Auszug aus LG Limburg, 18.12.2015 - 2 Ks 3 Js 5101/15
    Zwar kommt die Annahme von Verdeckungsabsicht im Sinne von § 211 Abs. 2 StGB grundsätzlich auch dann in Betracht, wenn der Tod des Opfers nicht mit direktem Vorsatz angestrebt, sondern nur bedingt vorsätzlich in Kauf genommen wird (vgl. BGHSt 41, 358, 359 ff.; BGH NJW 1992, 583 f. [BGH 07.11.1991 - 4 StR 451/91] [BGH 07.11.1991 - 4 StR 451/91] ; 1999, 1039 f.; 2000, 1730 f.; NStZ 2004, 495, 496), wenn nicht im Einzelfall der Tod des Opfers sich als zwingend notwendige Voraussetzung einer Verdeckung darstellt (vgl. Fischer, StGB, 62. Aufl., § 211 Rn. 79a).

    Als niedrig kommen solche Beweggründe in Betracht, die speziellen Mordmerkmalen nahe kommen (vgl. BGH, NStZ 1989, 68, 69; BGH, NStZ 1996, 189 f. [BGH 23.11.1995 - 1 StR 475/95] [BGH 23.11.1995 - 1 StR 475/95] ; BGH, NJW 1999, 1039, 1041 [BGH 23.12.1998 - 3 StR 319/98] ).

  • OLG Jena, 09.07.1997 - 1 Ss 294/96
    Auszug aus LG Limburg, 18.12.2015 - 2 Ks 3 Js 5101/15
    Denn § 127 StPO erlaubt zwar die vorläufige Festnahme eines flüchtenden Tatverdächtigen, doch umfasst dies keine Gefährdungen Dritter, insbesondere keine Gefährdung des Straßenverkehrs (vgl. OLG Thüringen VRS 94, 459; OLG Hamm, VRS 23, 452 f.; BayObLGSt 1988, 72; Hilger, in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 127 Rn. 32; Schmitt, in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Auflage 2014, § 127 Rn. 20, 16; Lemke, in: Julius u. a., StPO, 4. Auflage 2009, § 127 Rn. 19; Schultheis, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Auflage 2013, § 127 Rn. 40, 32 m. w. Nachw.).
  • BayObLG, 05.05.1988 - RReg. 1 St 3/88
    Auszug aus LG Limburg, 18.12.2015 - 2 Ks 3 Js 5101/15
    Denn § 127 StPO erlaubt zwar die vorläufige Festnahme eines flüchtenden Tatverdächtigen, doch umfasst dies keine Gefährdungen Dritter, insbesondere keine Gefährdung des Straßenverkehrs (vgl. OLG Thüringen VRS 94, 459; OLG Hamm, VRS 23, 452 f.; BayObLGSt 1988, 72; Hilger, in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 127 Rn. 32; Schmitt, in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Auflage 2014, § 127 Rn. 20, 16; Lemke, in: Julius u. a., StPO, 4. Auflage 2009, § 127 Rn. 19; Schultheis, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Auflage 2013, § 127 Rn. 40, 32 m. w. Nachw.).
  • BGH, 13.06.1994 - 1 StR 504/93

    Besondere Schwere der Schuld - Lebenslange Freiheitsstrafe - Schuldbemessung

    Auszug aus LG Limburg, 18.12.2015 - 2 Ks 3 Js 5101/15
    Solche Umstände können beispielsweise eine besondere Verwerflichkeit der Tatausführung oder der Motive, mehrere Opfer bei einer Tat, die Begehung mehrerer Mordtaten oder - im oder ohne Zusammenhang mit dem Mord begangene - weitere schwere Straftaten sein (vgl. BGHSt 39, 208; BGH NStZ 1994, 540, 541).
  • BGH, 22.12.1981 - 5 AR (Vs) 32/81

    Strafvollzug - Urlaub - Vollzugsbehörde - Beurteilungsspielraum -

  • OLG Braunschweig, 24.01.1990 - Ws 175/89

    Verkehrsteilnehmer; Leben; Gesundheit; Rettungsfahrzeug; Blaulicht;

  • BGH, 21.01.1993 - 4 StR 560/92

    Aussetzung des Strafarrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe; Feststellung der

  • BGH, 22.04.1993 - 4 StR 153/93

    Beschränkung des Rechtsmittels auf den Urteilsauspruch über die besondere Schwere

  • BGH, 13.11.2003 - 5 StR 327/03

    Freispruch Brandenburger Klinikärzte aufgehoben

  • BGH, 29.01.2009 - 3 StR 474/08

    Strafzumessung (staatliche Mitverantwortung für eine Straftat); angemessene

  • BGH, 07.09.2015 - 2 StR 194/15

    Totschlag (Tötungsvorsatz: Gesamtbetrachtung; Wissenselement in der konkreten

  • BGH, 14.05.2014 - 2 StR 556/13

    Mord (niedere Beweggründe; Heimtücke)

  • BGH, 04.08.2010 - 2 StR 239/10

    Versuchter Verdeckungsmord (Voraussetzungen der Verdeckungsabsicht;

  • BGH, 14.07.1988 - 4 StR 204/88

    Totschlag in Tateinheit mit vorsätzlichem gefährlichen Eingriff in den

  • BGH, 23.06.2009 - 1 StR 191/09

    Beweiswürdigung und Anforderungen an den bedingten Vorsatz (Eventualvorsatz;

  • BGH, 07.07.1992 - 5 StR 300/92

    Totschlag - Tötungsvorsatz - Bedingter Vorsatz

  • BGH, 28.04.1994 - 4 StR 81/94

    Gewalthandlungen - Bedingter Tötungsvorsatz

  • BGH, 25.11.1987 - 3 StR 449/87

    Bedingter Vorsatz bei billigender Inkaufnahme des Erfolgseintritts - Vorliegen

  • BGH, 15.10.1991 - 1 StR 442/91

    Tötung zu dem Zweck, sich der Verantwortung für strafbares Verhalten zu entziehen

  • BGH, 14.04.1983 - 4 StR 126/83

    Absichtliches Anfahren eines Fußgängers - Gefährlicher Eingriff - Erfüllung der

  • BGH, 03.12.1997 - 3 StR 569/97

    Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit

  • BGH, 31.10.1990 - 3 StR 332/90

    Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes durch das Stoßen eines Messers in den

  • BGH, 16.08.2005 - 4 StR 168/05

    Mord (mit gemeingefährlichen Mitteln: Einsatz eines KFZ als Tatwerkzeug, konkrete

  • BGH, 30.03.2004 - 5 StR 428/03

    Mord (Heimtücke: fehlende Arglosigkeit; Verdeckung einer Straftat); Verweigerung

  • BGH, 31.10.2001 - 2 ARs 296/01

    Zuständigkeit für die beantragte Durchsuchungsanordnung (Bestimmung durch den

  • BGH, 20.02.2003 - 4 StR 228/02

    Gefährdung des Straßenverkehrs; gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

  • BGH, 01.09.1992 - 1 StR 487/92

    Mordmerkmal des "gemeingefährlichen Mittels"; Pistole als gemeingefährliches

  • BGH, 07.11.1991 - 4 StR 451/91

    Garantenstellung und bedingter Tötungsvorsatz des Unfallverursachers

  • LG Limburg, 07.06.2018 - 5 KLs 3 Js 11612/16

    Tödliche Geisterfahrt eines Freigängers: JVA-Beamte zu Haftstrafen verurteilt

    Am 18.12.2015 wurde der Zeuge K. durch das Langericht L. (3 Js 5101/15 - 2 Ks) wegen Mordes tateinheitlich der Urkundenfälschung, des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und des vorsätzlichen Gebrauchs eines Kraftfahrzeugs ohne Haftpflichtversicherungsvertrag zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

    Überdies beruhen sie auf folgenden, im Rahmen der Hauptverhandlung verlesenen, Dokumenten aus der Beiakte 3 Js 5101/15 aus dem Verfahren gegen den Zeugen K.: der Sehtestbescheinigung vom 08.01.2015 bezüglich des Zeugen K. und der Anmeldung in der Fahrschule vom 13.01.2015 bezüglich des Zeugen K.

  • LG Limburg, 07.06.2018 - 5 KLs

    § 222 StGB

    Am 18.12.2015 wurde der Zeuge K. durch das Langericht L. (3 Js 5101/15 - 2 Ks) wegen Mordes tateinheitlich der Urkundenfälschung, des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und des vorsätzlichen Gebrauchs eines Kraftfahrzeugs ohne Haftpflichtversicherungsvertrag zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

    Überdies beruhen sie auf folgenden, im Rahmen der Hauptverhandlung verlesenen, Dokumenten aus der Beiakte 3 Js 5101/15 aus dem Verfahren gegen den Zeugen K.: der Sehtestbescheinigung vom 08.01.2015 bezüglich des Zeugen K. und der Anmeldung in der Fahrschule vom 13.01.2015 bezüglich des Zeugen K.

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