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   LG München I, 10.01.2020 - 41 O 424/19   

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https://dejure.org/2020,23476
LG München I, 10.01.2020 - 41 O 424/19 (https://dejure.org/2020,23476)
LG München I, Entscheidung vom 10.01.2020 - 41 O 424/19 (https://dejure.org/2020,23476)
LG München I, Entscheidung vom 10. Januar 2020 - 41 O 424/19 (https://dejure.org/2020,23476)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 426 Abs. 1; ZPO§ 3, § 5, § 91, § 256 Abs. 1
    Keine Gesamtschuld zwischen Energieversorgungsunternehmen und Unternehmen des Bilanzkreises

  • rewis.io

    Feststellungsinteresse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.05.1983 - VI ZR 79/80

    Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage

    Auszug aus LG München I, 10.01.2020 - 41 O 424/19
    Rechtsverhältnis im Sinne des § 256 ZPO ist jedes Schuldverhältnis zwischen den Parteien; auch das Bestehen eines Anspruchs ist feststellungsfähig (BGH, Urteil vom 03.05.1983, NJW 1984, 1556).
  • OLG München, 06.08.2020 - 3 U 873/20

    Gesamtschuldnerische Haftung für EEG-Umlagen

    Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Landgerichts München I, Az.: 41 O 424/19, vom 10.01.2020 wird zurückgewiesen.

    Das Landgericht München I, Az.: 41 O 424/19, hat mit am 10.01.2020 verkündetem Endurteil die seinerzeit auf Zahlung von EUR 18.278,45 nebst Zinsen an die Klägerin und Feststellung der gesamtschuldnerischen Haftung der Beklagten für EEG-Umlagen gerichtete Klage als unbegründet abgewiesen.

    Die Klägerin beantragt, unter Abänderung des am 10. Januar 2020 verkündeten Urteils des Landgerichts München - 41 O 424/19 - die Berufungsbeklagte und Beklagte zu verurteilen,.

  • LG Bayreuth, 22.06.2021 - 32 O 433/19

    Gesamtschuldnerische Haftung eines Bilanzkreisverantwortlichen für EEG-Umlagen

    Eine entsprechende Anwendung im Verhältnis zwischen Übertragungsnetzbetreiber und Bilanzkreisverantwortlichen ordnet § 60a Satz 2 EEG 2017 seinem eingeschränkten Wortlaut nach gerade nicht an (vgl. LG München, Urteil vom 10.01.2020 - 41 O 424/19, BeckRS 2020, 18760, Rn. 18; nachfolgend: OLG München, Urteil vom 06.08.2020 - 3 U 873/20; NJOZ 2020, 1309, 1311, Rn. 25 f. - nicht rechtskräftig - Az. beim BGH: XIII ZR 8/20).
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