Rechtsprechung
LG München I, 13.06.2018 - 26 O 12775/17 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BGB § 305, § 307
Zur Kostenübernahme für Maßnahmen der Reproduktionsmedizin durch privaten Krankenversicherer - rewis.io
Zur Kostenübernahme für Maßnahmen der Reproduktionsmedizin durch privaten Krankenversicherer
- ra.de
Verfahrensgang
- LG München I, 13.06.2018 - 26 O 12775/17
- OLG München, 12.09.2018 - 25 U 2424/18
- OLG München, 23.10.2018 - 25 U 2424/18
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Karlsruhe, 13.10.2017 - 12 U 107/17
Kostenerstattung für künstliche Befruchtung in der Privaten Krankenversicherung: …
Auszug aus LG München I, 13.06.2018 - 26 O 12775/17
Entgegen der Auffassung der Klägerin setzt sich das Gericht mit der vorliegenden Entscheidung auch nicht in Widerspruch zu dem Urteil des OLG Karlsruhe vom 13.10.2017, Az. 12 U 107/17 (Anlage K15). - OLG München, 24.08.2017 - 25 U 2457/17
Private Krankheitskostenversicherung: Keine Erstattungspflicht für Leistungen der …
Auszug aus LG München I, 13.06.2018 - 26 O 12775/17
Die Trägerschaft eines Gendefekts beim Embryo stellt jedoch keine Erkrankung im Sinne von Teil A - Baustein Krankheitskosten-Versicherung Ziff. 1.1.1 Satz 1 der Versicherungsbedingungen dar (vgl. Beschluss des OLG München vom 24.08.2017, Az. 25 U 2457/17 Rn. 4).
- OLG München, 23.10.2018 - 25 U 2424/18
Kostenerstattung für eine Präimplantationsdiagnostik bei Vorliegen einer schweren …
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 13.06.2018, Aktenzeichen 26 O 12775/17, wird zurückgewiesen.Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 13.06.2018, Aktenzeichen 26 O 12775/17, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.
- OLG München, 12.09.2018 - 25 U 2424/18
Kostenübernahme für Präimplantationsdiagnostik (PID) nicht vom …
Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 13.06.2018, Az. 26 O 12775/17, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.