Rechtsprechung
LG München I, 16.08.2016 - 31 S 3728/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Maßgeblichkeit der Anträge des Berufungsführers für die Bestimmung des Gebührenstreitwerts einer Berufung
- rewis.io
Bemessung des Gebührenstreitwerts einer Berufung nach den Anträgen des Berufungsführers
- ra.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Gebührenstreitwert der Berufung richtet sich nach Anträgen des Berufungsführers!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG München, 14.01.2016 - 461 C 5657/15
- AG München, 29.01.2016 - 461 C 5657/15
- LG München I, 16.08.2016 - 31 S 3728/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.12.1993 - V ZR 168/92
Bemessung der Beschwer bei Verurteilung zur Beseitigung einer Eigentumsstörung
Auszug aus LG München I, 16.08.2016 - 31 S 3728/16
Der Grund für die - gesetzlich vorgegebene - unterschiedliche Wertberechnung dürfte dabei darin liegen, dass dem Gebührenstreitwert - im Gegensatz zur Wertbestimmung für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels (vgl. auch § 2 ZPO) - eine eigenständige Zweckrichtung zukommt (vgl. BGH Urteil vom 10.12.1993 - V ZR 168/92). - OLG Schleswig, 19.12.2013 - 1 W 67/13
Streitwertfestsetzung: Voraussetzung für eine Wertaddition von Berufung und …
Auszug aus LG München I, 16.08.2016 - 31 S 3728/16
Dafür, dass sich der Streitwert für die Berufung etwa grundsätzlich nach der Differenz zwischen zugesprochener und beantragter Zahlung bemisst (so OLG Schleswig • Beschluss vom 19. Dezember 2013 • Az. 1 W 67/13 - ohne Begründung;… unklar Doukoff, Die zivilrechtliche Berufung 3. Aufl. 2005 Rn. 85: "Wert des Beschwerdegegenstandes";… Rn. 180: "Der Streitwert des Berufungsverfahrens richtet sich gemäß § 47 I 1 GKG (= § 14 I 1 GKG a. F.) nach den Anträgen des Berufungsklägers"), spricht indes nichts.