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   LG München II, 06.07.2023 - 7 T 2156/23 ZVG   

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https://dejure.org/2023,34360
LG München II, 06.07.2023 - 7 T 2156/23 ZVG (https://dejure.org/2023,34360)
LG München II, Entscheidung vom 06.07.2023 - 7 T 2156/23 ZVG (https://dejure.org/2023,34360)
LG München II, Entscheidung vom 06. Juli 2023 - 7 T 2156/23 ZVG (https://dejure.org/2023,34360)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    Protokollberichtigung, Sofortige Beschwerde, Rechtspflegergesetz, Rechtspflegererinnerung, Entscheidungen des Rechtspflegers, Antragsgegner, Verfahrensbevollmächtigter, Zuschlagsbeschluß, Angefochtener Beschluss, Kosten des Beschwerdeverfahrens, Kostenentscheidung, ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Das Terminsprotokoll nach § 78 ZVG

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.07.2011 - XII ZB 445/10

    Betreuungsverfahren: Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung als Zulassung der

    Auszug aus LG München II, 06.07.2023 - 7 T 2156/23
    Durch eine unrichtige Angabe einer Rechtsbehelfsbelehrung wird ein unstatthaftes Rechtsmittel nicht statthaft (MüKoZPO/ Stackmann, 6. Aufl., § 232 ZPO, Rn. 14; BGH, Beschluss vom 21.02.2007, NJW-RR 2007, 1071; BGH, Beschluss vom 20.07.2011, Az. XII ZB 445/10, NJW-RR 2011, 1569).
  • BGH, 21.02.2007 - AnwZ (B) 86/06

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im anwaltsgerichtlichen Verfahren;

    Auszug aus LG München II, 06.07.2023 - 7 T 2156/23
    Durch eine unrichtige Angabe einer Rechtsbehelfsbelehrung wird ein unstatthaftes Rechtsmittel nicht statthaft (MüKoZPO/ Stackmann, 6. Aufl., § 232 ZPO, Rn. 14; BGH, Beschluss vom 21.02.2007, NJW-RR 2007, 1071; BGH, Beschluss vom 20.07.2011, Az. XII ZB 445/10, NJW-RR 2011, 1569).
  • OLG München, 09.10.1980 - 25 W 1709/80

    Richter; Urkundsbeamter; Protokollberichtigung; Ernennung zum Staatsanwalt;

    Auszug aus LG München II, 06.07.2023 - 7 T 2156/23
    Eine Beschwerde ist gegen die Protokollberichtigung bzw. deren Ablehnung grundsätzlich nicht zulässig, weil dem übergeordneten Gericht mangels Teilnahme an dem Termin eine Überprüfung des Protokollinhalts nicht möglich ist; eine Einschränkung dieses Grundsatzes und somit eine Ausnahme besteht für den Fall, dass die beantragte Protokollberichtigung als unzulässig abgelehnt wird oder ein Unzuständiger entschieden hat (Stöber/Becker, ZVG, 23. Aufl., § 78, Rn. 13; OLG München, Beschluss vom 09.10.1980, Az. 25 W 1709/80, OLGZ 1980, 465 (466); Böttcher, ZVG, 7. Aufl., § 78, Rn. 3; Kindl/Meller-Hannich, Gesamtes Recht der Zwangsvollstreckung, § 78 ZVG, Rn. 8 und 9).
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