Rechtsprechung
   LG Mainz, 08.01.2016 - 2 O 328/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,414
LG Mainz, 08.01.2016 - 2 O 328/14 (https://dejure.org/2016,414)
LG Mainz, Entscheidung vom 08.01.2016 - 2 O 328/14 (https://dejure.org/2016,414)
LG Mainz, Entscheidung vom 08. Januar 2016 - 2 O 328/14 (https://dejure.org/2016,414)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,414) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • baurechtsiegen.de

    Bauzeitverzögerung - Schadensersatzanspruch

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauzeitverlängerung: BGK und AGK werden nur bei konkretem Nachweis ersetzt!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • baurecht-architektenrecht.info (Kurzinformation)

    Bauzeitverlängerung: Baustellengemeinkosten und allgemeine Geschäftskosten nur mit Darlegung konkreter Nachteile erstattungsfähig!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauzeitverlängerung: BGK und AGK werden nur bei konkretem Nachweis ersetzt! (IBR 2016, 1024)

Papierfundstellen

  • NZBau 2016, 496
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.10.1999 - VII ZR 185/98

    Schadensersatz wegen Behinderung durch verspätet fertiggestellte Vorgewerke

    Auszug aus LG Mainz, 08.01.2016 - 2 O 328/14
    Es bedurfte ihrer im vorliegenden Fall daher nicht (vgl. BGHZ 143, 32 Rz. 10; zu § 6 Nr. 6 VOB/B).

    Unabhängig von der in Literatur und Rechtsprechung umstrittenen Frage, ob es sich bei dem Anspruch aus § 642 Abs. 1 BGB um einen Vergütungsanspruch (so Staudinger/Peters/Jacoby, BGB, Bearbeitung 214, § 642 Rz. 24), um einen eigenständigen Anspruch mit Entgeltcharakter (BGHZ 175, 118 Rz. 9 ff; Palandt/Sprau, a.a.O. Rz. 5) oder um einen Vertrag sui generis, der weder einen Entgeltanspruch noch einen Schadensersatzanspruch darstellt (so wohl BGHZ 143, 32 Rz. 26) handelt dient der Anspruch jedenfalls dazu, dem Unternehmer Nachteile auszugleichen, die ihm durch die Verlängerung der Bauzeit entstanden sind.

  • OLG Köln, 28.01.2014 - 24 U 199/12

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf erhöhte Vergütung wegen Bauzeitverlängerung

    Auszug aus LG Mainz, 08.01.2016 - 2 O 328/14
    So machen das OLG Köln in ständiger Rechtsprechung, vgl. zuletzt BauR 2015, 1367, BauR 2015, 1498 und BauR 2014, 1309) sowie das OLG Dresden (BauR 2012, 1286) keinen Unterschied bei der Berechnung eines Schadensersatzanspruches nach § 6 Nr. 6 VOB/B und einen Entschädigungsanspruch nach § 642 Abs. 1 BGB.

    Die Gerichte verlangen, dass ein konkreter Bauablauf bezogener Nachteil entstanden ist (OLG Köln, BauR 2014, 1309 Rz. 19; OLG Dresden, a.a.O., Rz. 35) oder dass jedenfalls diejenigen bauablaufbezogenen Tatsachen vorgetragen werden, aus denen sich ein konkreter Nachteil des Unternehmers nach § 287 ZPO schätzen lässt (OLG Köln, BauR 2015, 1367 Rz. 63), Dieser Auffassung schließt sich die Kammer uneingeschränkt an.

  • OLG Köln, 08.04.2015 - 17 U 35/14

    Anforderungen an die Darlegung eines Anspruchs auf Vergütung von Mehrkosten wegen

    Auszug aus LG Mainz, 08.01.2016 - 2 O 328/14
    So machen das OLG Köln in ständiger Rechtsprechung, vgl. zuletzt BauR 2015, 1367, BauR 2015, 1498 und BauR 2014, 1309) sowie das OLG Dresden (BauR 2012, 1286) keinen Unterschied bei der Berechnung eines Schadensersatzanspruches nach § 6 Nr. 6 VOB/B und einen Entschädigungsanspruch nach § 642 Abs. 1 BGB.

    Die Gerichte verlangen, dass ein konkreter Bauablauf bezogener Nachteil entstanden ist (OLG Köln, BauR 2014, 1309 Rz. 19; OLG Dresden, a.a.O., Rz. 35) oder dass jedenfalls diejenigen bauablaufbezogenen Tatsachen vorgetragen werden, aus denen sich ein konkreter Nachteil des Unternehmers nach § 287 ZPO schätzen lässt (OLG Köln, BauR 2015, 1367 Rz. 63), Dieser Auffassung schließt sich die Kammer uneingeschränkt an.

  • BGH, 24.01.2008 - VII ZR 280/05

    Umsatzsteuerpflicht von Entschädigungen wegen Bauzeitverlängerung

    Auszug aus LG Mainz, 08.01.2016 - 2 O 328/14
    Unabhängig von der in Literatur und Rechtsprechung umstrittenen Frage, ob es sich bei dem Anspruch aus § 642 Abs. 1 BGB um einen Vergütungsanspruch (so Staudinger/Peters/Jacoby, BGB, Bearbeitung 214, § 642 Rz. 24), um einen eigenständigen Anspruch mit Entgeltcharakter (BGHZ 175, 118 Rz. 9 ff; Palandt/Sprau, a.a.O. Rz. 5) oder um einen Vertrag sui generis, der weder einen Entgeltanspruch noch einen Schadensersatzanspruch darstellt (so wohl BGHZ 143, 32 Rz. 26) handelt dient der Anspruch jedenfalls dazu, dem Unternehmer Nachteile auszugleichen, die ihm durch die Verlängerung der Bauzeit entstanden sind.
  • OLG Köln, 23.02.2015 - 17 U 35/14

    Anforderungen an die Darlegung eines Anspruchs wegen Bauzeitverzögerung

    Auszug aus LG Mainz, 08.01.2016 - 2 O 328/14
    So machen das OLG Köln in ständiger Rechtsprechung, vgl. zuletzt BauR 2015, 1367, BauR 2015, 1498 und BauR 2014, 1309) sowie das OLG Dresden (BauR 2012, 1286) keinen Unterschied bei der Berechnung eines Schadensersatzanspruches nach § 6 Nr. 6 VOB/B und einen Entschädigungsanspruch nach § 642 Abs. 1 BGB.
  • OLG Dresden, 06.01.2012 - 1 U 13/10

    Mehrvergütung wegen Bauzeitverlängerungen aus einem geschlossenen Werkvertrag

    Auszug aus LG Mainz, 08.01.2016 - 2 O 328/14
    So machen das OLG Köln in ständiger Rechtsprechung, vgl. zuletzt BauR 2015, 1367, BauR 2015, 1498 und BauR 2014, 1309) sowie das OLG Dresden (BauR 2012, 1286) keinen Unterschied bei der Berechnung eines Schadensersatzanspruches nach § 6 Nr. 6 VOB/B und einen Entschädigungsanspruch nach § 642 Abs. 1 BGB.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht