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LG Passau, 20.03.2003 - 2 T 201/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 328 Abs. 1, 883; GBO § 47
Vormerkbarkeit von Ansprüchen zugunsten künftiger, bei Vertragsschluss noch nicht lebender Dritter - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Notare Bayern , S. 50 (Leitsatz und Auszüge und Entscheidungsbesprechung)
§§ 328 Abs. 1, 883 BGB; § 47 GBO
Vormerkbarkeit von Ansprüchen zugunsten künftiger, bei Vertragsschluss noch nicht lebender Dritter - Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Nasciturus als Vormerkungsbegünstigter
Besprechungen u.ä.
- Notare Bayern , S. 50 (Leitsatz und Auszüge und Entscheidungsbesprechung)
§§ 328 Abs. 1, 883 BGB; § 47 GBO
Vormerkbarkeit von Ansprüchen zugunsten künftiger, bei Vertragsschluss noch nicht lebender Dritter
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- RG, 14.10.1905 - V 90/05
Hypothek einer Deszendenz
Auszug aus LG Passau, 20.03.2003 - 2 T 201/02
Der Bestimmtheitsgrundsatz erfordert indes nicht, dass die Person des nach sachlichen Kriterien bestimmbaren Dritten bereits erzeugt sei ( RGZ 61, 355, 357). - RG, 03.05.1930 - V B 6/30
Kann der Anspruch auf Auflassung eines Grundstücks auch zugunsten des jeweiligen …
Auszug aus LG Passau, 20.03.2003 - 2 T 201/02
Die Person des Dritten muss dabei allerdings wegen des Spezialitätsgrundsatzes des Grundbuchrechts zumindest nach sachlichen Kriterien eindeutig bestimmbar sein (MünchKomm/Wacke, 3. Aufl. 1997, § 883 BGB Rdnr. 20 unter Hinweis auf RGZ 128, 246, 249;… Palandt, BGB, 62. Aufl. 2003, § 883 Rdnr. 11).
- OLG München, 24.11.2010 - 34 Wx 103/10
Grundbuchverfahren: Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit …
Die Kautelarpraxis behilft sich in derartigen Fällen auch durchwegs mit einem schuldrechtlichen Vertrag des Berechtigten mit dem Grundstückseigentümer nach § 328 BGB, wonach dieser sich versprechen lässt, den Erben ein entsprechendes Recht zu bestellen und durch Vormerkung abzusichern (vgl. etwa BGHZ 28, 99; LG Traunstein NJW 1962, 2207; LG Passau MittBayNot 2004, 362 mit Anm. Metzger;… Soergel/Stürner § 1092 Rn. 3;… Schöner/Stöber Grundbuchrecht 14. Aufl. Rn. 261 f). - LG Mönchengladbach, 07.11.2002 - 5 T 86/02
Änderung einer Teilungserklärung
3. Liegenschaftsrecht - Vormerkbarkeit von Ansprüchen noch nicht gezeugter Abkömmlinge (LG Passau, Beschluss vom 20.3. 2003 - 2 T 201/02 - mitgeteilt von Notar Dr. Heinz Keilbach, Passau) BGB §§ 328 Abs. 1; 883 Für die noch nicht gezeugte Nachkommenschaft einer Person kann aufgrund eines zu ihren Gunsten abgeschlossenen Vertrages eine Vormerkung in das Grundbuch eingetragen werden. - LG Mönchengladbach, 12.12.2002 - 5 T 384/02
Eintragung eines Wohnrechts in das Grundbuch
3. Liegenschaftsrecht - Vormerkbarkeit von Ansprüchen noch nicht gezeugter Abkömmlinge (LG Passau, Beschluss vom 20.3. 2003 - 2 T 201/02 - mitgeteilt von Notar Dr. Heinz Keilbach, Passau) BGB §§ 328 Abs. 1; 883 Für die noch nicht gezeugte Nachkommenschaft einer Person kann aufgrund eines zu ihren Gunsten abgeschlossenen Vertrages eine Vormerkung in das Grundbuch eingetragen werden.