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   LG Passau, 20.03.2003 - 2 T 201/02   

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https://dejure.org/2003,21427
LG Passau, 20.03.2003 - 2 T 201/02 (https://dejure.org/2003,21427)
LG Passau, Entscheidung vom 20.03.2003 - 2 T 201/02 (https://dejure.org/2003,21427)
LG Passau, Entscheidung vom 20. März 2003 - 2 T 201/02 (https://dejure.org/2003,21427)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Notare Bayern PDF, S. 50 (Leitsatz und Auszüge und Entscheidungsbesprechung)

    §§ 328 Abs. 1, 883 BGB; § 47 GBO
    Vormerkbarkeit von Ansprüchen zugunsten künftiger, bei Vertragsschluss noch nicht lebender Dritter

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Nasciturus als Vormerkungsbegünstigter

Besprechungen u.ä.

  • Notare Bayern PDF, S. 50 (Leitsatz und Auszüge und Entscheidungsbesprechung)

    §§ 328 Abs. 1, 883 BGB; § 47 GBO
    Vormerkbarkeit von Ansprüchen zugunsten künftiger, bei Vertragsschluss noch nicht lebender Dritter

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 14.10.1905 - V 90/05

    Hypothek einer Deszendenz

    Auszug aus LG Passau, 20.03.2003 - 2 T 201/02
    Der Bestimmtheitsgrundsatz erfordert indes nicht, dass die Person des nach sachlichen Kriterien bestimmbaren Dritten bereits erzeugt sei ( RGZ 61, 355, 357).
  • RG, 03.05.1930 - V B 6/30

    Kann der Anspruch auf Auflassung eines Grundstücks auch zugunsten des jeweiligen

    Auszug aus LG Passau, 20.03.2003 - 2 T 201/02
    Die Person des Dritten muss dabei allerdings wegen des Spezialitätsgrundsatzes des Grundbuchrechts zumindest nach sachlichen Kriterien eindeutig bestimmbar sein (MünchKomm/Wacke, 3. Aufl. 1997, § 883 BGB Rdnr. 20 unter Hinweis auf RGZ 128, 246, 249; Palandt, BGB, 62. Aufl. 2003, § 883 Rdnr. 11).
  • OLG München, 24.11.2010 - 34 Wx 103/10

    Grundbuchverfahren: Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit

    Die Kautelarpraxis behilft sich in derartigen Fällen auch durchwegs mit einem schuldrechtlichen Vertrag des Berechtigten mit dem Grundstückseigentümer nach § 328 BGB, wonach dieser sich versprechen lässt, den Erben ein entsprechendes Recht zu bestellen und durch Vormerkung abzusichern (vgl. etwa BGHZ 28, 99; LG Traunstein NJW 1962, 2207; LG Passau MittBayNot 2004, 362 mit Anm. Metzger; Soergel/Stürner § 1092 Rn. 3; Schöner/Stöber Grundbuchrecht 14. Aufl. Rn. 261 f).
  • LG Mönchengladbach, 07.11.2002 - 5 T 86/02

    Änderung einer Teilungserklärung

    3. Liegenschaftsrecht - Vormerkbarkeit von Ansprüchen noch nicht gezeugter Abkömmlinge (LG Passau, Beschluss vom 20.3. 2003 - 2 T 201/02 - mitgeteilt von Notar Dr. Heinz Keilbach, Passau) BGB §§ 328 Abs. 1; 883 Für die noch nicht gezeugte Nachkommenschaft einer Person kann aufgrund eines zu ihren Gunsten abgeschlossenen Vertrages eine Vormerkung in das Grundbuch eingetragen werden.
  • LG Mönchengladbach, 12.12.2002 - 5 T 384/02

    Eintragung eines Wohnrechts in das Grundbuch

    3. Liegenschaftsrecht - Vormerkbarkeit von Ansprüchen noch nicht gezeugter Abkömmlinge (LG Passau, Beschluss vom 20.3. 2003 - 2 T 201/02 - mitgeteilt von Notar Dr. Heinz Keilbach, Passau) BGB §§ 328 Abs. 1; 883 Für die noch nicht gezeugte Nachkommenschaft einer Person kann aufgrund eines zu ihren Gunsten abgeschlossenen Vertrages eine Vormerkung in das Grundbuch eingetragen werden.
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