Rechtsprechung
LG Rottweil, 17.06.2022 - 2 O 33/22 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Burhoff online
Beim Betrieb, beim Gebrauch, Hindernisbereiten
- IWW
- RA Kotz
Hindernisbereiten auf Fahrbahn - Haftung
- Justiz Baden-Württemberg
§ 7 Abs 1 StVG, § 1 PflVG, § 115 Abs 1 S 1 Nr 1 VVG
Haftung der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung für Pkw-Schaden, verursacht durch auf Fahrbahn gelegte Gegenstände
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Hindernisbereiten durch Kantholz auf der Bundesautobahn - "beim Betrieb” oder "beim Gebrauch”?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Schadenersatzanspruch gegen den Kfz-Haftpflichtversicherer; Ablage von Gegenständen auf die Fahrbahn mit der Absicht der Schaffung eines Hindernisses für andere Verkehrsteilnehmer
Papierfundstellen
- NJW-RR 2022, 1479
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 26.03.2019 - VI ZR 236/18
Realisierung des Schadens erst nach einer zeitlichen Verzögerung von eineinhalb …
- BGH, 22.11.2016 - VI ZR 533/15
Haftung bei Kfz-Unfall: Zurechnung des Betriebs eines Kraftfahrzeugs zu einem …
Auszug aus LG Rottweil, 17.06.2022 - 2 O 33/22
Die bloße Anwesenheit des Kfz an der Unfallstelle genügt nicht (BGH vom 22.11.2016 - VI ZR 533/15, juris Rn. 14). - BGH, 08.12.2015 - VI ZR 139/15
Haftung des Kraftfahrzeughalters und Eintrittspflicht der …
Auszug aus LG Rottweil, 17.06.2022 - 2 O 33/22
Entsteht der Schaden dagegen aufgrund nicht mit dem Betrieb verbundener, sondern hiervon unabhängiger Umstände, verwirklicht sich nicht die Gefahr des Betriebsvorgangs (BGH vom 08.12.2015 - VI ZR 139/15, juris Rn. 11 ff.).
- BGH, 11.02.2020 - VI ZR 286/19
Reichweite der Haftung des Halters eines Anhängers nach § 7 Abs. 1 StVG
Auszug aus LG Rottweil, 17.06.2022 - 2 O 33/22
Der Schaden muss auf eine typische Gefahrenquelle zurückzuführen sein (BGH vom 11.02.2020 - VI ZR 286/19, juris Rn. 23). - BGH, 27.11.2007 - VI ZR 210/06
Haftung des Halters eines Kfz für Schäden durch vorsätzliches Inbrandsetzen …
Auszug aus LG Rottweil, 17.06.2022 - 2 O 33/22
Der erforderliche Zurechnungszusammenhang fehlt, wenn die Schädigung nicht mehr Folge der spezifischen Auswirkung derjenigen Gefahr ist, für die die Haftungsvorschrift den Verkehr schadlos halten will (BGH vom 27.11.2007 - VI ZR 210/06, juris Rn. 8). - BGH, 26.04.2005 - VI ZR 168/04
Haftung des Fahrzeughalters für eine nicht erforderliche Ausweich- bzw. …
Auszug aus LG Rottweil, 17.06.2022 - 2 O 33/22
Dieser Zurechnungszusammenhang ist durch eine am Schutzzweck der Haftungsnorm orientierte wertende Betrachtung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls festzustellen (BGH vom 26.04.2005 - VI ZR 168/04, juris Rn. 9).