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   LG Saarbrücken, 20.01.2011 - 13 T 11/10   

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https://dejure.org/2011,28958
LG Saarbrücken, 20.01.2011 - 13 T 11/10 (https://dejure.org/2011,28958)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 20.01.2011 - 13 T 11/10 (https://dejure.org/2011,28958)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 20. Januar 2011 - 13 T 11/10 (https://dejure.org/2011,28958)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 8 Abs 2 S 2 PflVG, § 91a ZPO, § 93 ZPO, § 269 Abs 3 S 3 ZPO, § 115 VVG
    Kostenentscheidung im Verkehrsunfallprozess: Voraussetzungen eines sofortiges Anerkenntnisses bei vorgerichtlich unterlassener Anforderung von Schadensbelegen; Schadensregulierungsvertreter im Inland als Prozessstandschafter des ausländischen Haftpflichtversicherers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 968
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.11.2008 - VI ZB 22/08

    Konkrete Abrechnung eines PKW-Schadens im Bereich der 130%-Grenze

    Auszug aus LG Saarbrücken, 20.01.2011 - 13 T 11/10
    Kann der Geschädigte wegen Beschädigung einer Sache Wiederherstellung (§ 249 Abs. 1 BGB) oder den zur Herstellung erforderlichen Geldbetrag (§ 249 Abs. 2 S. 1 BGB) verlangen, so tritt die Fälligkeit in der Regel sofort im Zeitpunkt der Rechtsgutsverletzung ein (vgl. nur BGH, BGHZ 178, 338 ff).
  • KG, 05.03.2008 - 22 W 6/08

    Zustellung verfahrenseinleitender Schriftstücke

    Auszug aus LG Saarbrücken, 20.01.2011 - 13 T 11/10
    Soll eine im Ausland ansässige Versicherungsgesellschaft auf Leistung von Schadensersatz in Anspruch genommen werden, so ist die Klage dieser zuzustellen; die Zustellung an den Schadensregulierungsvertreter reicht nicht aus (vgl. KG, VersR 2009, 93 mwN.).
  • OLG Stuttgart, 02.05.2012 - 13 W 16/12

    Kostenentscheidung nach sofortigem Anerkenntnis: Veranlassung zur Klageerhebung

    Am Beklagten war es zumindest, sich zunächst konkret zu dem Verlangen der Kläger zu äußern und diese unter Benennung der aus seiner Sicht ggf. in Frage stehenden Gesichtspunkte zur Darlegung bzw. zum Beleg ihres Anspruchs aufzufordern (vgl. etwa LG Saarbrücken, Beschl. v. 20.01.2011 - 13 T 11/10 - Tz. 7 [juris]; Münchener Kommentar zur ZPO/Giebel, 3. Aufl., § 93 Rn. 6; auch OLG München, Beschl., v. 01.12.1999 - 1 W 3034/99 - Tz. 27 [juris]; vgl. ferner etwa LG München II, VersR 1979, 459; Zöller/Herget, a.a.O., § 93 Rn. 6 "Darlegungen gegenüber Beklagtem"), ihnen ggf. vor allem seine etwaigen Zweifel darüber mitzuteilen, ob sie ihre Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag bereits erfüllt hatten.
  • LG Saarbrücken, 22.06.2012 - 13 S 12/12

    Zustellungsbevollmächtigung des Regulierungsbeauftragten einer ausländischen

    19 b) Die Gegenauffassung (KG, VersR 2009, 93 f.; Saarländisches Oberlandesgericht, IPrax 2012, 157 ff.; LG Saarbrücken NJW-RR 2011, 968 f.; AG München zfs 2011, 677 f.; Geimer in: Zöller aaO, § 183 Rdn. 21, Diehl zfs 2011, 678) beruft sich ebenfalls auf den Wortlaut der Richtlinie 2009/103/EG (bzw. der vorausgegangenen Richtlinie 2000/26/EG).
  • LG Saarbrücken, 09.10.2015 - 13 S 47/15

    Umsatzsteuerliche Auswirkungen einer Ersatzfahrzeugbeschaffung auf den

    Solange berechtigte Gründe für eine Erfüllungsverweigerung bestehen, bleibt daher ein sofortiges Anerkenntnis, wenn diese Gründe entfallen, immer noch möglich (OLG Karlsruhe, NJW-RR 2012, 808 = MDR 2012, 460; Kammer, stRspr; vgl. NJW-RR 2011, 968; Hinweisbeschl. v. 28.8.- - 13 S 119/13).

    Dies gilt insbesondere, wenn der bei einem Kfz-Unfall Geschädigte es unterlässt, berechtigt angeforderte Auskünfte zu erteilen und Belege bzw. Fotos eines Schadensgutachtens zur Verfügung zu stellen (OLG Karlsruhe, NJW-RR 2012, 808 = MDR 2012, 460; Kammer, NJW-RR 2011, 968; Hinweisbeschl. v. 28.8.- - 13 S 119/13).

  • LG Duisburg, 29.04.2019 - 25 O 20/15
    Zu Recht weist die Klägerin darauf hin, dass nach der ständigen Rechtsprechung des BGH eine Anrechnung von Steuervorteilen grundsätzlich nicht in Betracht kommt, wenn die Rückabwicklung des Erwerbs zu einer Besteuerung führt, die dem Geschädigten die erzielten Steuervorteile wieder nimmt (vgl. nur BGH NJW-RR 2011, 968; BGHZ 200, 110, jeweils m.w.N.).
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