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   LG Schweinfurt, 02.03.2023 - 14 O 687/22   

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LG Schweinfurt, 02.03.2023 - 14 O 687/22 (https://dejure.org/2023,20316)
LG Schweinfurt, Entscheidung vom 02.03.2023 - 14 O 687/22 (https://dejure.org/2023,20316)
LG Schweinfurt, Entscheidung vom 02. März 2023 - 14 O 687/22 (https://dejure.org/2023,20316)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    BGB § 826
    Keine sittenwidrige Schädigung des Erwerbers eines Diesel-Fahrzeugs mit Thermofenster

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 07.05.2019 - VI ZR 512/17

    Haftung des Geschäftsführers einer GmbH gegenüber Gesellschaftsgläubigern

    Auszug aus LG Schweinfurt, 02.03.2023 - 14 O 687/22
    Vielmehr muss eine besondere Verwerflichkeit seines Verhaltens hinzutreten, die sich aus dem verfolgten Ziel, den eingesetzten Mitteln, der zutage getretenen Gesinnung oder den eingetretenen Folgen ergeben kann (vgl. statt aller BGH, NJW 2019, 2164 [2165] oder NJW 2017, 250 [252]).

    Insbesondere bei mittelbaren Schädigungen kommt es ferner darauf an, dass den Schädiger das Unwerturteil, sittenwidrig gehandelt zu haben, gerade auch in Bezug auf die Schäden desjenigen trifft, der Ansprüche aus § 826 BGB geltend macht (BGH, NJW 2019, 2164 [2165] m.w.N.).

  • BGH, 19.01.2021 - VI ZR 433/19

    Erste BGH-Entscheidung zum Daimler-Thermofenster: Zurückverweisung wegen

    Auszug aus LG Schweinfurt, 02.03.2023 - 14 O 687/22
    Kurzum, die technische Ausstattung des Fahrzeugs muss auf die "Überlistung" der Prüfungssituation ausgelegt sein (BGH, NJW 2021, 921 [923]).

    Soweit die Ansprüche auf das Vorhandensein eines Thermofensters gestützt werden, fehlt es diesbezüglich nach gefestigter Rechtsprechung an einer sittenwidrigen Schädigung, da es nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung längst anerkannt ist, dass darin regelmäßig und ohne besondere Anhaltspunkte keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung liegt, weil die Zulässigkeit solcher Thermofenster gerade auch unter Motorschutzgesichtspunkten kontrovers diskutiert wird und ihre Zulässigkeit nicht von vornherein von der Hand zu weisen ist und das eine vertretbare Gesetzesauslegung darstellt (BGH, Beschluss vom 19.01.2021 -VI ZR 433/19; bestätigt durch BGH, Urteile vom 13. Juli 2021 - VI ZR 128/20, vom 16.09.2021 - VII ZR 190/20, 286/20, 321/20 und 322/20).

  • BGH, 28.06.2016 - VI ZR 536/15

    Sittenwidrige Schädigung bei der Beteiligung an einer Fondsgesellschaft:

    Auszug aus LG Schweinfurt, 02.03.2023 - 14 O 687/22
    Vielmehr muss eine besondere Verwerflichkeit seines Verhaltens hinzutreten, die sich aus dem verfolgten Ziel, den eingesetzten Mitteln, der zutage getretenen Gesinnung oder den eingetretenen Folgen ergeben kann (vgl. statt aller BGH, NJW 2019, 2164 [2165] oder NJW 2017, 250 [252]).

    Die Verwerflichkeit kann sich auch aus einer bewussten Täuschung ergeben (BGH, NJW 2017, 250 [252]).

  • BGH, 04.05.2022 - VII ZR 656/21

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (hier: Einordnung eines

    Auszug aus LG Schweinfurt, 02.03.2023 - 14 O 687/22
    Der BGH weist in ständiger Rechtsprechung darauf hin, dass nur die nationalen Gerichte berufen und in der Lage sind, die betreffenden EU-Vorschriften unter das Konzept einer Drittschütze Norm zu subsumieren (BGH, Beschluss vom 4. Mai 2022, VII ZR 656/21, BeckRS 2022, 11994, Rn. 3).
  • BGH, 29.09.2021 - VII ZR 126/21

    Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs wegen

    Auszug aus LG Schweinfurt, 02.03.2023 - 14 O 687/22
    Ein verbindlicher Rückruf des KBA hinsichtlich eines Fahrzeugs lässt keinen Rückschluss zu, dass in der dort verwandten Motorsteuerung eine den Prüfstandbetrieb erkennende Software verwendet wird (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 2021 - VII ZR 126/21, juris Rn. 14).
  • BGH, 20.09.2002 - V ZR 170/01

    Vortrag "ins Blaue hinein" durch Vorlage eines Privatgutachtens

    Auszug aus LG Schweinfurt, 02.03.2023 - 14 O 687/22
    Zwar kann einer Partei es nicht verwehrt werden, im Zivilprozess Tatsachen zu behaupten, über die sie weder genaue Kenntnis hat noch auch nicht erlangen kann, die sie aber nach Lage der Dinge für wahrscheinlich hält (BGH, NJW-RR 2003, 69 [70]; NJW 1995, 2111 [2112]).
  • OLG Bamberg, 24.07.2019 - 8 U 38/19

    Keine Herstellerhaftung bei Kauf eines Gebrauchtwagens mit Abschalteinrichtung

    Auszug aus LG Schweinfurt, 02.03.2023 - 14 O 687/22
    Ein Anspruch aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 6 Abs. 1, 27 Abs. 1 EG-FGV muss schon deswegen ausscheiden, weil es sich bei den Normen der EG-FGV nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung nicht um Schutzgesetze i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB handelt (statt vieler OLG Bamberg, Urteil vom 24. Juli 2019 - 8 U 38/19, BeckRS 21335).
  • OLG Bamberg, 31.03.2020 - 3 U 57/19

    Keine sittenwidrige Schädigung durch Inverkehrbringen eines Fahrzeugs mit

    Auszug aus LG Schweinfurt, 02.03.2023 - 14 O 687/22
    Es entspricht jedoch der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Bamberg (OLG Bamberg Beschluss vom 31. März2020-Az. 3 U 57/19, BeckRS 2020, 9901), dass jedenfalls dann keine Beweisaufnahme geboten ist, wenn die zum Beweis gestellte Behauptung ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhaltes willkürlich aufgestellt worden ist.
  • OLG München, 29.08.2019 - 8 U 1449/19

    Versuch der Ausweitung des Dieselskandals auf andere Hersteller - hier: BMW

    Auszug aus LG Schweinfurt, 02.03.2023 - 14 O 687/22
    Auch bei den Art. 3 Nr. 10, 5 Abs. 2 EG-VO 715/2007 handelt es sich nicht um Schutzgesetze i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB, sodass auch darauf gestützte Schadensersatzansprüche ausscheiden müssen (OLG München, Beschluss vom 29. August 2019 - 8 U 1449/19, juris).
  • BGH, 16.09.2021 - VII ZR 190/20

    Schadensersatzansprüche gegen die Daimler AG im Zusammenhang mit dem sogenannten

    Auszug aus LG Schweinfurt, 02.03.2023 - 14 O 687/22
    Soweit die Ansprüche auf das Vorhandensein eines Thermofensters gestützt werden, fehlt es diesbezüglich nach gefestigter Rechtsprechung an einer sittenwidrigen Schädigung, da es nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung längst anerkannt ist, dass darin regelmäßig und ohne besondere Anhaltspunkte keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung liegt, weil die Zulässigkeit solcher Thermofenster gerade auch unter Motorschutzgesichtspunkten kontrovers diskutiert wird und ihre Zulässigkeit nicht von vornherein von der Hand zu weisen ist und das eine vertretbare Gesetzesauslegung darstellt (BGH, Beschluss vom 19.01.2021 -VI ZR 433/19; bestätigt durch BGH, Urteile vom 13. Juli 2021 - VI ZR 128/20, vom 16.09.2021 - VII ZR 190/20, 286/20, 321/20 und 322/20).
  • BGH, 13.07.2021 - VI ZR 128/20

    Weitere Entscheidung zum Daimler-Thermofenster

  • OLG München, 09.09.2020 - 8 U 1724/20

    Schadensersatz wegen "Abgasmanipulation" - unzulässige Feststellungsklage

  • BGH, 28.01.2020 - VIII ZR 57/19

    Missachtung substantiierten Vorbringens zum Sachmangel betreffend

  • OLG Bamberg, 30.06.2023 - 3 U 48/23

    Keine Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Motor EA 288 (hier: VW

    Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Schweinfurt vom 02.03.2023, Az. 14 O 687/22, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen und den Streitwert für das Berufungsverfahren auf 16.154,76 EUR festzusetzen.

    (1.) Das Urteil des Landgerichts Schweinfurt vom 02.03.2023, Az.: 14 O 687/22, wird aufgehoben.

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