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   LG Stuttgart, 25.11.2019 - 6 KLs 144 Js 105277/11   

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https://dejure.org/2019,55609
LG Stuttgart, 25.11.2019 - 6 KLs 144 Js 105277/11 (https://dejure.org/2019,55609)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 25.11.2019 - 6 KLs 144 Js 105277/11 (https://dejure.org/2019,55609)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 25. November 2019 - 6 KLs 144 Js 105277/11 (https://dejure.org/2019,55609)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.12.2008 - 1 StR 416/08

    Grundsatzentscheidung zur Strafhöhe bei Steuerhinterziehung

    Auszug aus LG Stuttgart, 25.11.2019 - 6 KLs 144 Js 105277/11
    Hierbei wurde insbesondere auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes beachtet, nach welcher bei Hinterziehungsbeträgen in Millionenhöhe eine aussetzungsfähige Freiheitsstrafe nur bei Vorliegen besonders gewichtiger Milderungsgründe noch in Betracht kommt (vergleiche BGH, Urteile vom 02.12.2008, Az. 1 StR 416/08 sowie vom 07.02.2012, Az. 1 StR 525/11).
  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Auszug aus LG Stuttgart, 25.11.2019 - 6 KLs 144 Js 105277/11
    Aufgrund einer konventions- und rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung waren zu Gunsten des Angeklagten eine Verletzung des Beschleunigungsgebotes nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 MRK, Art. 20 Abs. 3 GG festzustellen und eine daraus abzuleitende bezifferte Kompensation nach der Vollstreckungslösung (BGH Großer Senat für Strafsachen, Beschluss vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07) im Urteilstenor auszusprechen.
  • BGH, 20.05.2010 - 1 StR 577/09

    Gesetzlichkeitsprinzip (Analogieverbot; Verbot der teleologischen Reduktion eines

    Auszug aus LG Stuttgart, 25.11.2019 - 6 KLs 144 Js 105277/11
    Ein hinreichender Tatverdacht ist dabei nicht erforderlich, es genügt, dass konkrete Anhaltspunkte für die Tat als solche bekannt sind (BGH, Beschluss vom 20. Mai 2010 -- 1 StR 577/09).
  • BGH, 07.02.2012 - 1 StR 525/11

    Strafzumessung bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe

    Auszug aus LG Stuttgart, 25.11.2019 - 6 KLs 144 Js 105277/11
    Hierbei wurde insbesondere auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes beachtet, nach welcher bei Hinterziehungsbeträgen in Millionenhöhe eine aussetzungsfähige Freiheitsstrafe nur bei Vorliegen besonders gewichtiger Milderungsgründe noch in Betracht kommt (vergleiche BGH, Urteile vom 02.12.2008, Az. 1 StR 416/08 sowie vom 07.02.2012, Az. 1 StR 525/11).
  • BGH, 05.04.2000 - 5 StR 226/99

    BGH hebt Urteil gegen Mannheimer Konzertveranstalter teilweise auf

    Auszug aus LG Stuttgart, 25.11.2019 - 6 KLs 144 Js 105277/11
    Eine Tat ist entdeckt, wenn bei vorläufiger Tatbewertung die Wahrscheinlichkeit eines verurteilenden Erkenntnisses gegeben ist (BGH BGH, Beschluss vom 05. April 2000 - 5 StR 226/99).
  • BGH, 15.12.2011 - 1 StR 579/11

    Steuerverkürzung in großem Ausmaß bei der Steuerhinterziehung (Griff in die Kasse

    Auszug aus LG Stuttgart, 25.11.2019 - 6 KLs 144 Js 105277/11
    Die Wertgrenze zum großen Ausmaß liegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei 100.000,00 EUR, wenn der Täter - wie in vorliegender Fallkonstellation - im Rahmen seiner Steuererklärung steuerpflichtige Einkünfte oder Umsätze verschweigt (vgl. BGH v. 15.12.2011 - 1 StR 579/11).
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