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   LG Ulm, 09.01.2012 - 3 T 89/11   

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https://dejure.org/2012,7888
LG Ulm, 09.01.2012 - 3 T 89/11 (https://dejure.org/2012,7888)
LG Ulm, Entscheidung vom 09.01.2012 - 3 T 89/11 (https://dejure.org/2012,7888)
LG Ulm, Entscheidung vom 09. Januar 2012 - 3 T 89/11 (https://dejure.org/2012,7888)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung der Nachtragsverteilung nach Maßgabe des § 203 Abs. 1 InsO; Zugehörigkeit des Anspruchs auf Erstattung von Einkommensteuerzahlungen zur Insolvenzmasse; Maßgeblichkeit des Steuerrechts für Fragen nach der Zuordnung von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 203 Abs. 1; UStG § 17 Abs. 2 Nr. 1
    Rechtmäßigkeit einer Anordnung der Nachtragsverteilung nach Maßgabe des § 203 Abs. 1 InsO; Zugehörigkeit des Anspruchs auf Erstattung von Einkommensteuerzahlungen zur Insolvenzmasse; Maßgeblichkeit des Steuerrechts für Fragen nach der Zuordnung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.01.2006 - IX ZB 239/04

    Erstattung von Einkommensteuervorauszahlungen in der Insolvenz des

    Auszug aus LG Ulm, 09.01.2012 - 3 T 89/11
    Nach der bereits vom Amtsgericht zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehört ein Anspruch auf Erstattung von Einkommensteuerzahlungen zur Insolvenzmasse und unterliegt damit der Nachtragsverteilung gemäß § 203 Abs. 1 InsO , wenn der die Erstattungsforderung begründende Sachverhalt vor oder während des Insolvenzverfahrens verwirklicht worden ist (BGH vom 12.01.2006, IX ZB 239/04; NJW 2006, 1127 ).
  • BGH, 19.07.2007 - IX ZR 81/06

    Aufrechnung durch den Bund mit dem Anspruch auf Zahlung der Umsatzsteuer;

    Auszug aus LG Ulm, 09.01.2012 - 3 T 89/11
    Der Treuhänder hat nämlich zu Recht darauf verwiesen, dass die Uneinbringlichkeit einer Forderung nicht bereits mit der Aufhebung eines gegen den Schuldner gerichteten Insolvenzverfahrens eintritt, sondern bereits mit dessen Eröffnung, vorliegend also am 01.04.2005 (Sölch/Ringleb, Umsatzsteuer, 65. Ergänzungslieferung April 2010, § 17 UStG Rn. 117 und BGH vom 19.07.2007, IX ZR 81/06; NJW-RR 2008, 206 ).
  • BFH, 16.10.2008 - VII B 17/08

    Aufrechnung mit Steuerforderungen im Insolvenzverfahren

    Auszug aus LG Ulm, 09.01.2012 - 3 T 89/11
    Der daraus resultierende Erstattungsanspruch der Schuldnerin war auch nicht von Bescheiden des Finanzamts abhängig, sondern ist allein durch die Erfüllung der gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen des § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG entstanden (vgl. § 17 Abs. 1 S. 7 UStG und BFH vom 16.10.2008, VII B 17/08; ZInsO 2009, 159 ).
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