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   LG Weiden/Oberpfalz, 02.07.2020 - 1 Ks 21 Js 10226/19   

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https://dejure.org/2020,49380
LG Weiden/Oberpfalz, 02.07.2020 - 1 Ks 21 Js 10226/19 (https://dejure.org/2020,49380)
LG Weiden/Oberpfalz, Entscheidung vom 02.07.2020 - 1 Ks 21 Js 10226/19 (https://dejure.org/2020,49380)
LG Weiden/Oberpfalz, Entscheidung vom 02. Juli 2020 - 1 Ks 21 Js 10226/19 (https://dejure.org/2020,49380)
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  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11

    Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die

    Auszug aus LG Weiden/Oberpfalz, 02.07.2020 - 1 Ks 21 Js 10226/19
    Auch hat die Kammer nicht verkannt, dass bei der Tötung eines Menschen in der Regel eine erhöhte Hemmschwelle besteht, vgl. BGH, Urteil vom 11.01.1984, Az. 2 StR 615/83 BGH, Urteil vom 22.03.2012, Az. 4 StR 558/11.
  • BGH, 13.07.2016 - 1 StR 128/16

    Schuldunfähigkeit (erforderliche Gesamtschau, Blutalkoholkonzentration als

    Auszug aus LG Weiden/Oberpfalz, 02.07.2020 - 1 Ks 21 Js 10226/19
    Bedingt vorsätzliches Handeln setzt voraus, dass der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt, ferner dass er/sie ihn billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet (BGH, Urteil vom 13.07.2016, Az. 1 StR 128/16).
  • BGH, 14.03.2017 - 2 StR 370/16

    Verdeckungsmord (erforderliche Verdeckung einer anderen Tat: erforderliche Zäsur

    Auszug aus LG Weiden/Oberpfalz, 02.07.2020 - 1 Ks 21 Js 10226/19
    Von einer "anderen Tat" im Sinne des Tatbestandes des § 211 StGB kann dann nicht ausgegangen werden, wenn der Täter nur die Tat verdecken will, die er gerade begeht, vgl. BGH, Beschluss vom 14.03.2017, Az. 2 StR 370/16.
  • BGH, 07.08.2018 - 3 StR 47/18

    Voraussetzungen der Annahme eines besonders schweren Totschlags (besonders großes

    Auszug aus LG Weiden/Oberpfalz, 02.07.2020 - 1 Ks 21 Js 10226/19
    Es müssen vielmehr schulderhöhende Gesichtspunkte hinzukommen, die besonders gewichtig sind, vgl. BGH, Beschluss vom 07.08.2018, Az. 3 StR 47/18.
  • BGH, 25.11.2008 - 3 StR 484/08

    Totschlag in einem minder schweren Fall (Gesamtbewertung aller Umstände)

    Auszug aus LG Weiden/Oberpfalz, 02.07.2020 - 1 Ks 21 Js 10226/19
    Die Entscheidung, ob hier von einem minder schweren Fall ausgegangen werden kann, erfordert - wie auch bei anderen im Gesetz vorgesehenen minder schweren Fällen - eine Gesamtbetrachtung, vgl. BGH, Beschluss vom 25.11.2008, Az. 3 StR 484/08.
  • BGH, 19.02.2015 - 2 StR 343/14

    Besonders schwere räuberische Erpressung (minder schwerer Fall)

    Auszug aus LG Weiden/Oberpfalz, 02.07.2020 - 1 Ks 21 Js 10226/19
    Die Kammer verkannte dabei nicht, dass für die Annahme eines minder schweren Falles nicht das Vorliegen ganz außergewöhnlicher Milderungsumstände erforderlich ist und es bereits ausreichend ist, wenn im Rahmen der anzustellenden Gesamtwürdigung ein beträchtliches Überwiegen der strafmildernden Umstände festgestellt werden kann, vgl. BGH, Beschluss vom 19.02.2015, Az. 2 StR 343/14.
  • BGH, 11.01.1984 - 2 StR 615/83

    Bedingter Tötungsvorsatz bei Drosselung, die zur Bewusstlosigkeit eines Opfers

    Auszug aus LG Weiden/Oberpfalz, 02.07.2020 - 1 Ks 21 Js 10226/19
    Auch hat die Kammer nicht verkannt, dass bei der Tötung eines Menschen in der Regel eine erhöhte Hemmschwelle besteht, vgl. BGH, Urteil vom 11.01.1984, Az. 2 StR 615/83 BGH, Urteil vom 22.03.2012, Az. 4 StR 558/11.
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