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   LG Wiesbaden, 22.03.2017 - 12 O 16/17   

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LG Wiesbaden, 22.03.2017 - 12 O 16/17 (https://dejure.org/2017,49796)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 22.03.2017 - 12 O 16/17 (https://dejure.org/2017,49796)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 22. März 2017 - 12 O 16/17 (https://dejure.org/2017,49796)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 940 ZP, § 134 BGB, §§ 46 EnWG, 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB, 33 Abs. 1 S. 1 GWB
    Auswahlverfahren zur Vergabe energierechtlicher Wegenutzungsrechte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswahlverfahren zur Vergabe energierechtlicher Wegenutzungsrechte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 17.12.2013 - KZR 65/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    Auszug aus LG Wiesbaden, 22.03.2017 - 12 O 16/17
    Ob ein fehlerhaftes Auswahlverfahren Bewerber um die Konzession unbillig behindert, bestimmt sich anhand einer Gesamtwürdigung und Abwägung aller beteiligten Interessen unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, die auf die Sicherung des Leistungswettbewerbes und insbesondere die Offenheit der Marktzugänge gerichtet ist (BGH, Urt. v. 17.12.2013-KZR 65/12, Rn. 51; Urt. v. 24.Okt.2011 - KZR 7/10, juris Rn.37).

    Sie handeln hierbei als Unternehmen im Sinne des deutschen Kartellrechts (BGH, Urteil vom 17.12.2013 - KZR 65/12 -, juris Rn. 17ff.; a.a.O. - KZR 66/12 Rn. 18).

    Er umfasst sämtliche Wege, die sich für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet eignen (BGH, a.a.O. - KZR 65/12 Rn. 20; a.a.O. - KZR 66/12 Rn. 21).

    Der betroffene Markt ist gleichartigen Unternehmen üblicherweise zugänglich; der Zugang zum Wegenutzungsrecht ist bereits dadurch eröffnet, dass die Gemeinden aufgrund der Bekanntmachungspflichten nach § 46 Abs. 3 EnWG fremde Unternehmen dazu aufzufordern haben, sich am Wettbewerb um die Konzession zu beteiligen (BGH, a.a.O. - KZR 65/12 Rn. 23; a.a.O. - KZR 66/12 Rn. 24).

    Ausreichend ist, wenn sie allen Unternehmen - wie hier - in einem gleichlautenden Verfahrensbrief rechtzeitig mitgeteilt werden, nachdem sie aufgrund der Bekanntmachung ihr Interesse an der Konzession bekundet haben (BGH, Urt. v. 17. Dez. 2013, KZR 65/12, Rn. 48).

    Ob ein fehlerhaftes Auswahlverfahren Bewerber um die Konzession unbillig behindert, bestimmt sich anhand einer Gesamtwürdigung und Abwägung aller beteiligten Interessen unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, die auf die Sicherung des Leistungswettbewerbs und insbesondere die Offenheit der Marktzugänge gerichtet ist (BGH, Urt. v. 17. Dez. 2013 - KZR 65/12, Rn. 51; Urt. v. 24. Okt. 2011 - KZR 7/10, juris Rn. 37).

    Die Gemeinden dürfen ihre eigenen Interessen bei der Auswahlentscheidung nur im gesetzlich zulässigen Rahmen verfolgen (BGH, Urt. v. 17. Dez. 2013 - KZR 65/12, Rn. 53), wobei etwa finanziellen Interessen durch die Regelungen der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (Konzessionsabgabenverordnung, KAV, vgl. insbesondere §§ 2, 3, KAV) enge Grenzen gesetzt sind (vgl. BGH, Urteil v. 17. Dez. 2013 - KZR 66/12, Rn. 43 ff.).

    Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 17.12.2013 (a.a.O., Rz. 112 ff.) ausgeführt, dass im Verfahren zur Durchsetzung des Anspruchs auf Netzüberlassung nach § 46 Abs. 2 Satz 2 EnWG der im Auswahlverfahren unterlegene Altkonzessionär mit Einwendungen gegen das Auswahlverfahren grundsätzlich weder entsprechend § 107 Abs. 3 GWB a.F., noch wegen unzulässiger Rechtsausübung ausgeschlossen ist (so auch, Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 29. Januar 2015 - 2 W 67/14 (EnWG) -, Rn. 51, juris und OLG Frankfurt, Beschluss vom 09. März 2015 - 11 W 47/14 (Kart) -, Rn. 27, juris).

  • BGH, 17.12.2013 - KZR 66/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    Auszug aus LG Wiesbaden, 22.03.2017 - 12 O 16/17
    Das aus dem Diskriminierungsverbot folgende Transparentgebot verlangt dementsprechend, dass den am Netzbetrieb interessierten Unternehmen die Entscheidungskriterien der gemeinde und ihre Gewichtung rechtzeitig vor Angebotsabgabe mitgeteilt werden (BGH, Urt. v. 17. Dez. 2013, KZR 66/12, Rn.35 und 65/12, Rn. 44 ff.).

    Sie handeln hierbei als Unternehmen im Sinne des deutschen Kartellrechts (BGH, Urteil vom 17.12.2013 - KZR 65/12 -, juris Rn. 17ff.; a.a.O. - KZR 66/12 Rn. 18).

    Er umfasst sämtliche Wege, die sich für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet eignen (BGH, a.a.O. - KZR 65/12 Rn. 20; a.a.O. - KZR 66/12 Rn. 21).

    Der betroffene Markt ist gleichartigen Unternehmen üblicherweise zugänglich; der Zugang zum Wegenutzungsrecht ist bereits dadurch eröffnet, dass die Gemeinden aufgrund der Bekanntmachungspflichten nach § 46 Abs. 3 EnWG fremde Unternehmen dazu aufzufordern haben, sich am Wettbewerb um die Konzession zu beteiligen (BGH, a.a.O. - KZR 65/12 Rn. 23; a.a.O. - KZR 66/12 Rn. 24).

    Die Missachtung der kartellrechtlichen Verbotsnormen führt zur Nichtigkeit des Konzessionsvertrags nach § 134 BGB (BGH, a.a.O., KZR 66/12 Rn. 101ff.).

    Das aus dem Diskriminierungsverbot folgende Transparenzgebot verlangt dementsprechend, dass den am Netzbetrieb interessierten Unternehmen die Entscheidungskriterien der Gemeinde und ihre Gewichtung rechtzeitig vor Angebotsabgabe mitgeteilt werden (BGH, Urt. v. 17. Dez. 2013, KZR 66/12, Rn. 35 und 65/12, Rn. 44 ff.).

    Die Gemeinden dürfen ihre eigenen Interessen bei der Auswahlentscheidung nur im gesetzlich zulässigen Rahmen verfolgen (BGH, Urt. v. 17. Dez. 2013 - KZR 65/12, Rn. 53), wobei etwa finanziellen Interessen durch die Regelungen der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (Konzessionsabgabenverordnung, KAV, vgl. insbesondere §§ 2, 3, KAV) enge Grenzen gesetzt sind (vgl. BGH, Urteil v. 17. Dez. 2013 - KZR 66/12, Rn. 43 ff.).

    Anderenfalls bestünde die Gefahr, entweder in Widerspruch zu den Schranken zu treten, die das Gesetz der Berücksichtigung des finanziellen Interesses der Gemeinde als Anbieter zieht, oder Fehlanreize im Wettbewerb um das Netz zu setzen und damit den Zweck dieses Wettbewerbs zu verfehlen (BGH, Urt. v. 17. Dez. 2013 - KZR 66/12, Rn. 47).

  • LG München I, 05.08.2016 - 3 HKO 7668/16

    Zur Vergabe eines Strom-Konzessionsvertrages durch eine Gemeinde

    Auszug aus LG Wiesbaden, 22.03.2017 - 12 O 16/17
    Eine derartige Begründungspflicht besteht weder aufgrund gesetzlicher noch aufgrund verfassungsrechtlicher Vorgaben (LG München I, Urteil vom 05. August 2016 - 3 HK O 7668/16 -, Rn. 64, juris).

    Zu einer weiter ins Detail gehenden Begründung war die Verfügungsbeklagte nicht gehalten (LG München I, Urteil vom 05. August 2016 - 3 HK O 7668/16 -, Rn. 66, juris mit Verweis auf OLG Dresden VergabeR 2010, 666).

    Eine vollständige Offenlegung ist jedoch im Hinblick auf die Wahrung des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses grundsätzlich nicht zulässig (LG München I, Urteil vom 05. August 2016 - 3 HK O 7668/16 -, Rn. 67, juris).

    Soweit die Verfügungsbeklagte zu einer weitergehende Begründung der Entscheidung materiell nicht verpflichtet ist, kann ihr auch nicht die prozessuale Verpflichtung auferlegt werden, die Begründung im Rechtsstreit im Wege der sekundären Darlegungslast "nachzuholen" (LG München I, Urteil vom 05. August 2016 - 3 HK O 7668/16 -, Rn. 70, juris).

  • OLG Celle, 17.03.2016 - 13 U 141/15

    Anforderungen an die Kriterien bei der Vergabe von Konzessionen zum Betrieb eines

    Auszug aus LG Wiesbaden, 22.03.2017 - 12 O 16/17
    Das Transparenzgebot erfordert es, dass alle Bedingungen und Modalitäten des Vergabeverfahrens klar, präzise und eindeutig zu formulieren sind, so dass zum einen alle gebührend informierten und mit der üblichen Sorgfalt handelnden Bieter die genaue Bedeutung dieser Bedingungen und Modalitäten verstehen und sie in gleicher Weise auslegen können und zum anderen der Auftraggeber tatsächlich überprüfen kann, ob die Angebote der Bieter die für den betreffenden Auftrag geltenden Kriterien erfüllen (OLG Celle, Urteil vom 17. März 2016 - 13 U 141/15 (Kart) -, Rn. 79,juris).

    Eine rechnerisch exakte Einordnung des Erfüllungsgrads eines Angebots in eine Punkteskala ist ohnehin praktisch nicht möglich, schon gar nicht, wenn von Seiten des Auftraggebers ein Ideenwettbewerb erfolgen soll (OLG Celle, Urteil vom 17. März 2016 - 13 U 141/15 (Kart) -, Rn. 128, juris).

    Eine vollständige gerichtliche Nachprüfung ist weder geboten noch zweckmäßig (OLG Celle, Urteil vom 17. März 2016 - 13 U 141/15 (Kart) -, Rn. 137, juris).

  • OLG Frankfurt, 09.03.2015 - 11 W 47/14

    Ordnungsgemäße Durchführung des Auswahlverfahrens bei Stromkonzessionsvertrag

    Auszug aus LG Wiesbaden, 22.03.2017 - 12 O 16/17
    Zudem muss die Verfügungsklägerin befürchten, dass sie sich dann, wenn es zum Abschluss des Konzessionsvertrags käme, gegenüber der Verfügungsbeklagten nicht mehr auf die Nichtigkeit des Konzessionsvertrags gemäß §§ 134 BGB, 19 GWB würde berufen können (OLG Frankfurt, Beschluss vom 9.3.2015, 11 W 47/14 (Kart), Rn. 13, juris).

    Als Unter-Unterkriterien werden jedoch solche Kriterien verstanden, die die eigentlichen Zuschlagskriterien bzw. Unterkriterien genauer ausformen und präziser darstellen, worauf es dem Auftraggeber im Einzelnen ankommt (OLG Frankfurt, Beschluss vom 09. März 2015 - 11 W 47/14 (Kart) -, Rn. 22, juris).

    Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 17.12.2013 (a.a.O., Rz. 112 ff.) ausgeführt, dass im Verfahren zur Durchsetzung des Anspruchs auf Netzüberlassung nach § 46 Abs. 2 Satz 2 EnWG der im Auswahlverfahren unterlegene Altkonzessionär mit Einwendungen gegen das Auswahlverfahren grundsätzlich weder entsprechend § 107 Abs. 3 GWB a.F., noch wegen unzulässiger Rechtsausübung ausgeschlossen ist (so auch, Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 29. Januar 2015 - 2 W 67/14 (EnWG) -, Rn. 51, juris und OLG Frankfurt, Beschluss vom 09. März 2015 - 11 W 47/14 (Kart) -, Rn. 27, juris).

  • OLG Naumburg, 29.01.2015 - 2 W 67/14

    Flüssiggasnetz

    Auszug aus LG Wiesbaden, 22.03.2017 - 12 O 16/17
    Eine Inanspruchnahme von Rechtsschutz ist nicht in einer einfacheren Art und Weise möglich (Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 29. Januar 2015 - 2 W 67/14 (EnWG) -, Rn. 53, juris).

    Dabei ist - abweichend von §§ 133, 157 BGB - auf den Empfängerhorizont eines fachkundigen Bewerbers abzustellen, der die Gepflogenheiten des Ausschreibenden nicht kennt, weil sich die Ausschreibung an eine unbestimmte Vielzahl von Energieversorgungsunternehmen richtet (Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 29. Januar 2015 - 2 W 67/14 (EnWG) -, Rn. 80, juris).

    Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 17.12.2013 (a.a.O., Rz. 112 ff.) ausgeführt, dass im Verfahren zur Durchsetzung des Anspruchs auf Netzüberlassung nach § 46 Abs. 2 Satz 2 EnWG der im Auswahlverfahren unterlegene Altkonzessionär mit Einwendungen gegen das Auswahlverfahren grundsätzlich weder entsprechend § 107 Abs. 3 GWB a.F., noch wegen unzulässiger Rechtsausübung ausgeschlossen ist (so auch, Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 29. Januar 2015 - 2 W 67/14 (EnWG) -, Rn. 51, juris und OLG Frankfurt, Beschluss vom 09. März 2015 - 11 W 47/14 (Kart) -, Rn. 27, juris).

  • BGH, 24.10.2011 - KZR 7/10

    Grossistenkündigung

    Auszug aus LG Wiesbaden, 22.03.2017 - 12 O 16/17
    Ob ein fehlerhaftes Auswahlverfahren Bewerber um die Konzession unbillig behindert, bestimmt sich anhand einer Gesamtwürdigung und Abwägung aller beteiligten Interessen unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, die auf die Sicherung des Leistungswettbewerbes und insbesondere die Offenheit der Marktzugänge gerichtet ist (BGH, Urt. v. 17.12.2013-KZR 65/12, Rn. 51; Urt. v. 24.Okt.2011 - KZR 7/10, juris Rn.37).

    Ob ein fehlerhaftes Auswahlverfahren Bewerber um die Konzession unbillig behindert, bestimmt sich anhand einer Gesamtwürdigung und Abwägung aller beteiligten Interessen unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, die auf die Sicherung des Leistungswettbewerbs und insbesondere die Offenheit der Marktzugänge gerichtet ist (BGH, Urt. v. 17. Dez. 2013 - KZR 65/12, Rn. 51; Urt. v. 24. Okt. 2011 - KZR 7/10, juris Rn. 37).

  • LG Stuttgart, 30.06.2016 - 11 O 78/16
    Auszug aus LG Wiesbaden, 22.03.2017 - 12 O 16/17
    Die Verfügungsklägerin beruft sich auf das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 30. Juni 2016 (11 O 78/16 -, Rn. 58, juris) und ist daher der Auffassung, dass das Erfordernis eines transparenten Auswahlverfahrens auch im Rahmen der Mitteilung des Auswahlergebnisses gegenüber den Bewerbern, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, fortwirke.
  • OLG Stuttgart, 19.11.2015 - 2 U 60/15

    Gerichtliche Kontrolle der Vergabe einer Stromkonzession durch eine Gemeinde:

    Auszug aus LG Wiesbaden, 22.03.2017 - 12 O 16/17
    Wird daher - wie vorliegend - ein eigenständiges Unterkriterium "aktuelles Netzentgelt" gebildet, so muss auch dieses sachgerecht sein und eine Vergleichbarkeit zwischen den Bewerbern ermöglichen (in diesem Sinne auch OLG Stuttgart, Urteil vom 19. November 2015 - 2 U 60/15 -, Rn. 65, juris).
  • OLG Dresden, 07.05.2010 - WVerg 6/10

    Europarechtliche Grenzen der richterlichen Überprüfung von Fristen für den Zugang

    Auszug aus LG Wiesbaden, 22.03.2017 - 12 O 16/17
    Zu einer weiter ins Detail gehenden Begründung war die Verfügungsbeklagte nicht gehalten (LG München I, Urteil vom 05. August 2016 - 3 HK O 7668/16 -, Rn. 66, juris mit Verweis auf OLG Dresden VergabeR 2010, 666).
  • LG Stuttgart, 05.04.2016 - 41 O 43/14

    Konzessionsvertraglicher Gesichtspunkt darf mit maximal 15% gewichtet werden

  • OLG Brandenburg, 19.07.2016 - Kart U 1/15

    Gemeindliche Konzessionsvergabe: Anspruch auf Unterlassung des Neuabschlusses

  • LG Dortmund, 28.05.2015 - 16 O 98/14
  • OLG Düsseldorf, 23.12.2015 - 2 U (Kart) 4/15

    Kriterien für die Vergabe von Netzkonzessionen und deren Gewichtung

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