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   LG Wuppertal, 05.04.1984 - 6 T 211/84   

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LG Wuppertal, 05.04.1984 - 6 T 211/84 (https://dejure.org/1984,20211)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 05.04.1984 - 6 T 211/84 (https://dejure.org/1984,20211)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 05. April 1984 - 6 T 211/84 (https://dejure.org/1984,20211)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 29.04.1982 - 28 W 1/82
    Auszug aus LG Wuppertal, 05.04.1984 - 6 T 211/84
    Nach der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung des BGH, der sich die Kammer anschließt, ist das Beschwerdeverfahren nach § 15 Abs. 1 Satz 2 BNotO nicht auf die dort erwähnte Verweigerung von Urkundstätigkeiten beschränkt, sondern ist dieser Rechtsweg - allein - auch eröffnet, wenn wie im vorliegenden Fall der Notar bestimmte Amtshandlungen im Rahmen eines notariellen Verwahrungsgeschäftes i. S. v. § 23 BNotO verweigert (BGH DNotZ 1980, 496, 498 f.; so schon: BGH, Versicherungsrecht 1963, 339, 340; ebenso: OLG Düsseldorf, MittRhNotK 1983, 53 ; OLG Hamm DNotZ 1983, 61 f.).

    Damit ist auch die Frage, ob Amtspflichten bzw. Auszahlungsansprüche im Rahmen des § 23 BNotO infolge einer Pfändung in deren Umfang auf den Pfändungspfandgläubiger übergehen können und somit die Ausübung der Amtspflichten gegenüber diesem wahrzunehmen ist, im vorliegenden Verfahren des § 15 BNotO zu klären (vgl. OLG Hamm DNotZ 1983, 61 ; LG Duisburg MittRhNotK 1984, 26 ).

    Die Auffassung des OLG Hamm ( DNotZ 1983, 61 ) einer Pfändbarkeit und Pfändung im Rahmen des § 23 BNotO des Rechtes des Schuldners auf pflichtgemäße Amtsausübung gemäß § 857 Abs. 1 ZPO ist abzulehnen (vgl. Rupp, Fleischmann, NJW 1983, 2368 ), da die pflichtgemäße Ausübung hoheitlicher Amtstätigkeit kein bestimmtes pfändbares Vermögensrecht darstellt und sich ein vollstreckungsrechtlicher Eingriff in die Ausübung hoheitlicher Amtstätigkeit verbietet.

  • BGH, 13.03.1980 - III ZR 145/78

    Zum Schadensersatzanspruch des Mandanten bei mangelnder Aufklärung des

    Auszug aus LG Wuppertal, 05.04.1984 - 6 T 211/84
    Nach der Rechtsprechung des BGH ( NJW 1980, 2128, 2130) entfalle der Gebührenanspruch eines Anwalts ganz oder teilweise, wenn dieser den Mandanten nicht, wie nach den Umständen geboten, über die Höhe der entstehenden Gebühren belehrt habe.
  • BAG, 23.07.1976 - 5 AZR 474/75

    Pfändbarkeit der Arbeitnehmersparzulage - Pfändungs- und Überweisungsbeschluß -

    Auszug aus LG Wuppertal, 05.04.1984 - 6 T 211/84
    Denn dieser ist in einem Drittschuldnerprozeß nicht gehindert, Umstände, die im Hinblick auf den Inhalt des Anspruches und aus materiell-rechtlichen Gründen die Pfändbarkeit berühren, einzuwenden (BAG NJW 1977, 75 ; BGH Rpfleger 1978, 248 f. m. w. N.; Stein/Jonas, 20. Aufl., § 829 ZPO , Rd.-Nr. 109).
  • BGH, 20.11.1979 - VI ZR 248/77

    Rechtsweg für Verlangen auf Vornahme von Notaramtshandlungen

    Auszug aus LG Wuppertal, 05.04.1984 - 6 T 211/84
    Nach der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung des BGH, der sich die Kammer anschließt, ist das Beschwerdeverfahren nach § 15 Abs. 1 Satz 2 BNotO nicht auf die dort erwähnte Verweigerung von Urkundstätigkeiten beschränkt, sondern ist dieser Rechtsweg - allein - auch eröffnet, wenn wie im vorliegenden Fall der Notar bestimmte Amtshandlungen im Rahmen eines notariellen Verwahrungsgeschäftes i. S. v. § 23 BNotO verweigert (BGH DNotZ 1980, 496, 498 f.; so schon: BGH, Versicherungsrecht 1963, 339, 340; ebenso: OLG Düsseldorf, MittRhNotK 1983, 53 ; OLG Hamm DNotZ 1983, 61 f.).
  • BGH, 20.12.1962 - III ZR 205/61
    Auszug aus LG Wuppertal, 05.04.1984 - 6 T 211/84
    Nach der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung des BGH, der sich die Kammer anschließt, ist das Beschwerdeverfahren nach § 15 Abs. 1 Satz 2 BNotO nicht auf die dort erwähnte Verweigerung von Urkundstätigkeiten beschränkt, sondern ist dieser Rechtsweg - allein - auch eröffnet, wenn wie im vorliegenden Fall der Notar bestimmte Amtshandlungen im Rahmen eines notariellen Verwahrungsgeschäftes i. S. v. § 23 BNotO verweigert (BGH DNotZ 1980, 496, 498 f.; so schon: BGH, Versicherungsrecht 1963, 339, 340; ebenso: OLG Düsseldorf, MittRhNotK 1983, 53 ; OLG Hamm DNotZ 1983, 61 f.).
  • BayObLG, 15.05.1984 - BReg. 3 Z 81/83

    Zur Gegenstandsgleichheit von Erbbaurechtsbestellungsvertrag, Pachtvertrag und

    Auszug aus LG Wuppertal, 05.04.1984 - 6 T 211/84
    4. Kostenrecht - Gegenstandsgleichheit von Erbbaurechtsbestellungsvertrag, Pachtvertrag und Ankaufsrecht in der Form des "sale-and-lease-back" (BayObLG, Beschluß vom 15.5.1984 - BR eg. 3 Z 81/83 - mitgeteilt von Richter am BayObLG Dr. Martin Pfeuffer, München) KostO § 44 Werden zur Durchführung eines Leasingvertrages in der Form des "sale-and-lease-back" ein Erbbaurechtsbestellungsvertrag, ein Pachtvertrag und ein Ankaufsrecht zusammen beurkundet, so ist Gegenstandsgleichheit der auf den Abschluß dieser Verträge gerichteten Willenserklärungen gegeben.
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