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   LG Baden-Baden, 15.10.1993 - 1 O 296/93   

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https://dejure.org/1993,19114
LG Baden-Baden, 15.10.1993 - 1 O 296/93 (https://dejure.org/1993,19114)
LG Baden-Baden, Entscheidung vom 15.10.1993 - 1 O 296/93 (https://dejure.org/1993,19114)
LG Baden-Baden, Entscheidung vom 15. Oktober 1993 - 1 O 296/93 (https://dejure.org/1993,19114)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • snafu.de

    Art. 4, 5 GG; §§ 823, 1004 BGB
    Bezeichnung eines Schulleiters als Scientologe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • afp 1994, 59
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus LG Baden-Baden, 15.10.1993 - 1 O 296/93
    Es handelt sich dabei um einen Bestandteil der ständigen geistigen Auseinandersetzung in Angelegenheiten von öffentlicher Bedeutung, die für eine freiheitliche demokratische Ordnung schlechthin konstituierend ist (vgl. Bundesverfassungsgericht NJW 83, 1415).
  • BGH, 02.04.1957 - VI ZR 9/56

    Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus LG Baden-Baden, 15.10.1993 - 1 O 296/93
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 24, 72, 76) ist das Persönlichkeitsrecht eines Menschen aufzufassen als einheitliches, umfassendes subjektives Recht auf Achtung und Entfaltung der Persönlichkeit, das sich nicht nur gegen den Staat und seine Organe richtet, sondern im Privatrechtsverkehr gegenüber jedermann gilt.
  • BGH, 05.05.1964 - VI ZR 64/63

    Sittenrichter - § 823 Abs. 1 BGB, Allgemeines Persönlichkeitsrecht,

    Auszug aus LG Baden-Baden, 15.10.1993 - 1 O 296/93
    Während die Intimsphäre (die im vorliegenden Fall nicht berührt ist) absoluten Schutz genießt und einer öffentlichen Darstellung gegenünber verschlossen ist, kann ein Eingriff in die Privatshäre etwa befugt sein, wenn die wahrheitsgemäße Aufklärung über Vorgänge aus dem privaten Lebensbereich einer Person aus besonderen Gründen für die Allgemeinheit von Bedeutung ist (vgl. BGH NJW 64, 1471).
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