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   LG Berlin, 31.05.2016 - 67 S 357/15   

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https://dejure.org/2016,13444
LG Berlin, 31.05.2016 - 67 S 357/15 (https://dejure.org/2016,13444)
LG Berlin, Entscheidung vom 31.05.2016 - 67 S 357/15 (https://dejure.org/2016,13444)
LG Berlin, Entscheidung vom 31. Mai 2016 - 67 S 357/15 (https://dejure.org/2016,13444)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 536 BGB, § 321a Abs 1 ZPO
    Hohe Innentemperatur als Mietmangel: Rechtliches Gehör; Auslegung eines Antrags; Mindeststandard zeitgemäßen Wohnens

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anhörungsrüge zu LG Berlin, Urteil vom 3. Mai 2016, GE 2016, 731, Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vermieter kann zur Modernisierung verpflichtet werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 26.07.2004 - VIII ZR 281/03

    Elektrische Installation in einer Altbauwohnung als Mangel

    Auszug aus LG Berlin, 31.05.2016 - 67 S 357/15
    Vielmehr hat die Kammer im Einklang mit der Rechtsprechung des BGH für die Beurteilung der die Beklagten treffenden Mangelbeseitigungspflicht allein darauf abgestellt, dass die beklagte Vermieterin unabhängig vom konkreten Ausstattungszustand der Wohnung - und vergleichbarer Räume - einen Mindeststandard zu gewähren und zu erhalten hat, der zeitgemäßes Wohnen ermöglicht (vgl. BGH, Urt. v. 26. Juli 2004 - VIII ZR 281/03, NJW 2004, 3174 Tz. 16 und 20).

    Die von der Kammer vorgenommene Auslegung entspricht den anzulegenden Auslegungsgrundsätzen des BGH (vgl. BGH, Urt. v. 26. Juli 2004 - VIII ZR 281/03, NJW 2004, 3174 Tz. 16 und 20).

  • BGH, 22.06.2010 - VIII ZR 192/09

    Wohnraummiete: Fortsetzung des Mietverhältnisses nach Umzug in eine Ersatzwohnung

    Auszug aus LG Berlin, 31.05.2016 - 67 S 357/15
    Wann dieser Mindeststandard im Einzelnen unterschritten ist, entzieht sich allgemeiner Betrachtung und ist vom Tatrichter unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls zu entscheiden, ohne dass dafür eine Entscheidung des Revisionsgerichts erforderlich wäre (vgl. BGH, Beschl. v. 22. Juni 2010 - VIII ZR 192/09, WuM 2010, 565 Tz. 3).
  • BGH, 11.12.2015 - V ZR 26/15

    Grundstückskaufvertrag: Fortbestehen eines Schadensersatzanspruchs des Käufers

    Auszug aus LG Berlin, 31.05.2016 - 67 S 357/15
    Damit aber hätte der Kläger seinen - ohnehin im tenorierten Sinne auszulegenden - bisherigen Antrag im Einklang mit der vorgenommenen Auslegung geändert; eine solche Änderung ist als privilegierte Klageänderung im Sinne des § 264 Nr. 2 ZPO jederzeit und damit auch im zweiten Rechtszug selbst nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist zulässig und von dem Rechtsmittelgericht seiner streitigen Entscheidung statt des bisherigen Antrags zu Grunde zu legen (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urt. v. 25. November 1993 - IX ZR 51/93, NJW 1994, 944, 945; Urt. v. 11. Dezember 2015 - V ZR 26/15, MDR 2016, 482 Tz. 32).
  • BGH, 19.07.2011 - XI ZR 191/10

    Bankenhaftung bie Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichtige Rückvergütung;

    Auszug aus LG Berlin, 31.05.2016 - 67 S 357/15
    Die von der Beklagten herangezogene Instanzrechtsprechung bildet diese Auslegungsgrundsätze nur unvollständig ab, so dass bereits deshalb eine Divergenzzulassung gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO ausschied (vgl. BGH, Beschl. v. 19. Juli 2011 - XI ZR 191/10, NJW 2011, 3229 Tz. 2).
  • BGH, 25.11.1993 - IX ZR 51/93

    Zulässigkeit des Übergangs von einem Befreiungs- auf einen Zahlungsanspruch

    Auszug aus LG Berlin, 31.05.2016 - 67 S 357/15
    Damit aber hätte der Kläger seinen - ohnehin im tenorierten Sinne auszulegenden - bisherigen Antrag im Einklang mit der vorgenommenen Auslegung geändert; eine solche Änderung ist als privilegierte Klageänderung im Sinne des § 264 Nr. 2 ZPO jederzeit und damit auch im zweiten Rechtszug selbst nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist zulässig und von dem Rechtsmittelgericht seiner streitigen Entscheidung statt des bisherigen Antrags zu Grunde zu legen (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urt. v. 25. November 1993 - IX ZR 51/93, NJW 1994, 944, 945; Urt. v. 11. Dezember 2015 - V ZR 26/15, MDR 2016, 482 Tz. 32).
  • BGH, 21.11.2007 - IV ZR 321/05

    Anforderungen an eine Anhörungsrüge

    Auszug aus LG Berlin, 31.05.2016 - 67 S 357/15
    Demgemäß hätte die Beklagte ausführen müssen, was sie auf einen entsprechenden Hinweis der Kammer vorgetragen hätte und weshalb die Entscheidung ohne die Gehörsverletzung möglicherweise anders ausgefallen wäre (vgl. BGH, Beschl. v 21. November 2007 - IV ZR 321/05, NJW 2008, 378 Tz. 3; Vollkommer, in: Zöller, ZPO. 31. Aufl. 2016, § 321a Rz. 13 m.w.N.).).
  • BGH, 06.05.2015 - VIII ZR 194/14

    Heizkostenabrechnung bei Wohnraummiete: Vereinbarkeit der Regelung der

    Auszug aus LG Berlin, 31.05.2016 - 67 S 357/15
    Soweit sich die Beklagte auf eine Abweichung zum Urteil des BGH vom 6. Mai 2015 (VIII ZR 194/14, BeckRS 2015, 09904 Tz. 31, 32) beruft, ist ihre Rüge unverständlich: Das von der Beklagten bemühte Urteil verhält sich zu einer vom BGH - zutreffend - verneinten, allerdings allein aus dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit abgeleiteten Pflicht des Vermieters zur Modernisierung einer veralteten Einrohrheizung.
  • BGH, 02.11.1982 - VI ZR 32/81

    Kürzung von Ersatzansprüchen gegen einen mit dem Ehegatten gesamtschuldnerisch

    Auszug aus LG Berlin, 31.05.2016 - 67 S 357/15
    Wegen der zu wahrenden richterlichen Äquidistanz ist dem Gericht ein Hinweis auf Einwendungen verwehrt, es sei denn, sie wären im Kern bereits im bisherigen Parteivortrag angedeutet (vgl. BGH, Urt. v. 2. November 1982 - VI ZR 32/81, NJW 1983, 624, 625; Stadler, in: Musielak/Voit, ZPO, 13. Aufl. 2016, § 139 Rz. 9 m.w.N.).
  • KG, 20.09.2011 - 19 U 88/11

    Anhörungsrüge: Rügefähige Gehörsverletzung bei Zurückweisung der Berufung durch

    Auszug aus LG Berlin, 31.05.2016 - 67 S 357/15
    Die vermeintliche Unrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung wird davon unabhängig ebensowenig erfasst wie die vermeintliche Verletzung anderer Verfahrensrechte (KG, Beschl. v. 20. September 2011 - 19 U 88/11, juris Tz. 3).
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