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   LG Dessau-Roßlau, 30.10.2014 - 2 O 197/12   

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https://dejure.org/2014,52145
LG Dessau-Roßlau, 30.10.2014 - 2 O 197/12 (https://dejure.org/2014,52145)
LG Dessau-Roßlau, Entscheidung vom 30.10.2014 - 2 O 197/12 (https://dejure.org/2014,52145)
LG Dessau-Roßlau, Entscheidung vom 30. Oktober 2014 - 2 O 197/12 (https://dejure.org/2014,52145)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 61 Abs 1 VVG, § 63 S 1 VVG, § 280 Abs 1 BGB
    Haftung des Versicherungsmaklers bei Unterversicherung: Pflicht zur Ermittlung eines auskömmlichen Versicherungswertes einer Maschinenversicherung; Pflicht zur Aufklärung über den in den allgemeinen Versicherungsbedingungen verwendeten Begriff "Listenpreis"

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Haftung des Versicherungsmaklers bei Unterversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.05.1985 - IVa ZR 190/83

    Versicherungsmakler als Sachwalter

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 30.10.2014 - 2 O 197/12
    Zu den Anforderungen an eine derartige Beratung seitens des Versicherungsmaklers, der anders als ein primär dem Versicherer verpflichteter Versicherungsvertreter in besonders herausragender Vertrauensposition für den Versicherungsnehmer als dessen Vertragspartner tätig wird, hat der BGH bereits in einem nach wie vor in der Sache maßgeblichen Urteil vom 22. Mai 1985 (Az.: IVa ZR 190/83, zitiert nach juris, Rdnr. 11) in grundlegender Weise wie folgt Stellung bezogen:.
  • OLG Hamm, 30.04.2012 - 18 U 141/06

    Umbauvorhaben: Versicherungsmakler muss umfassend beraten!

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 30.10.2014 - 2 O 197/12
    Der Versicherungsmakler schuldet dem Versicherungsnehmer danach die Beschaffung eines bestmöglichen Versicherungsschutzes, wobei zu seinen Pflichten insbesondere auch die Deckungsanalyse gehört, d. h. die Ermittlung der richtigen Versicherungsart und der bedarfsgerechten Versicherungssumme (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 30. April 2012, Az.: 18 U 141/06, zitiert nach juris, Rdnr. 81 m. w. N.).
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