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   LG Detmold, 12.02.1997 - 2 T 440/96   

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https://dejure.org/1997,12199
LG Detmold, 12.02.1997 - 2 T 440/96 (https://dejure.org/1997,12199)
LG Detmold, Entscheidung vom 12.02.1997 - 2 T 440/96 (https://dejure.org/1997,12199)
LG Detmold, Entscheidung vom 12. Februar 1997 - 2 T 440/96 (https://dejure.org/1997,12199)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Durchsetzung von Arresten und Zwangsvollstreckungen während der Dauer des Konkursverfahrens; Vollstreckungsmaßnahmen gegen Massegläubiger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1997, 1416
  • NZA-RR 1998, 120
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BAG, 14.03.2019 - 6 AZR 4/18

    Insolvenzrechtlicher Rang eines Abfindungsanspruchs nach §§ 9, 10 KSchG

    Dem steht die Entscheidung des Landgerichts Detmold vom 12. Februar 1997 (- 2 T 440/96 -) nicht entgegen.

    Abfindungsansprüche nach §§ 9, 10 KSchG sind vielmehr immer dann Masseverbindlichkeiten, wenn erstmals der Insolvenzverwalter den Auflösungsantrag stellt (L/S/S/W/Spinner KSchG 11. Aufl. § 10 Rn. 25; Giesen in Jaeger InsO Vor § 113 Rn. 62; Däubler/Deinert/Zwanziger/Zwanziger/Callsen KSchR 10. Aufl. § 10 KSchG Rn. 34 mit der zusätzlichen Voraussetzung, dass der Insolvenzverwalter einen bereits anhängigen Kündigungsschutzprozess weiter betreibt - unter Verweis auf LG Detmold 12. Februar 1997 - 2 T 440/96 -; in diesem Sinne für § 59 Abs. 1 Nr. 1 KO bereits BAG 12. Juni 2002 - 10 AZR 180/01 - zu II 2 b cc der Gründe, BAGE 101, 307) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.04.2017 - 4 Sa 329/16

    Insolvenzrechtliche Einordnung eines Abfindungsanspruchs

    Der Kläger kann sich auch nicht mit Erfolg auf die Entscheidung des LG Detmold vom 12.02.1997 - 2 T 440/96 - berufen.
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