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   LG Essen, 12.04.2018 - 43 O 106/17   

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LG Essen, 12.04.2018 - 43 O 106/17 (https://dejure.org/2018,19613)
LG Essen, Entscheidung vom 12.04.2018 - 43 O 106/17 (https://dejure.org/2018,19613)
LG Essen, Entscheidung vom 12. April 2018 - 43 O 106/17 (https://dejure.org/2018,19613)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 19.10.2016 - II R 44/12

    Zurückweisung einer im EU-Ausland niedergelassenen Steuerberatungsgesellschaft

    Auszug aus LG Essen, 12.04.2018 - 43 O 106/17
    § 3a StBerG ist nur anwendbar, wenn die Hilfeleistung auf deutschem Hoheitsgebiet erbracht wird (BFH NZG 2017, 146ff., Rn. 31) und ein grenzüberschreitendes Handeln vorliegt, wenn sich also der Dienstleister zur vorübergehenden und gelegentlichen Tätigkeit nach Deutschland begibt.

    Das ist nicht gegeben, wenn der Dienstleister in Deutschland eine Niederlassung gründet (Koslowski/Gehre, StBerG, 7. Aufl., § 3a, Rn. 5; vgl. auch BFH NZG 2017, 146ff., Rn. 34).

    Eine Niederlassung liegt vor, wenn eine dauernde Präsenz im Aufnahmemitgliedstaat sichergestellt ist, etwa durch eine Zweigniederlassung, eine Agentur oder ein Büro (BFH NZG 2017, 146ff., Rn. 41).

    Die Anwendung der Vorschriften über das Niederlassungsrecht hat nach Art. 49 Abs. 2 AEUV zur Folge, dass die Steuerberatungsgesellschaft mit der Niederlassung den nationalen Vorschriften unterliegt (vgl. BFH NZG 2017, 146ff., Rn. 37, 39).

  • BGH, 19.03.1998 - I ZR 264/95

    Brennwertkessel - Irreführung/Beschaffenheit; Wiederholungsgefahr

    Auszug aus LG Essen, 12.04.2018 - 43 O 106/17
    Vielmehr zeigt der Verletzer mit der Verweigerung der Unterwerfung, dass nach wie vor Wiederholungsgefahr besteht (BGH GRUR 1998, 1045, 1046).
  • BFH, 11.02.2003 - VII B 330/02

    Richterablehnung - grenzüberschreitende Steuerberatung

    Auszug aus LG Essen, 12.04.2018 - 43 O 106/17
    Vielmehr sind die Regelungen des StBerG über die Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen - die einheitlich für alle Personen gelten, die im Inland ständig steuerberatend tätig werden wollen - im Allgemeininteresse erforderlich (BFH DStRE 2003, 635ff., Rn. 22 - VII B 330/02; vgl. auch Koslowski/Gehre, StBerG, 7. Aufl., § 5, Rn. 1, wonach Einschränkungen der Berufsfreiheit zur Sicherung der Qualität der Steuerrechtspflege zulässig sind).
  • BGH, 24.11.1983 - I ZR 192/81

    Copy-Charge

    Auszug aus LG Essen, 12.04.2018 - 43 O 106/17
    Eine Widerlegung gelingt im Allgemeinen nur dadurch, dass der Verletzer eine bedingungslose und unwiderrufliche Unterlassungsverpflichtungserklärung unter Übernahme einer angemessenen Vertragsstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung abgibt (BGH GRUR 1984, 214, 216); ansonsten kann kaum ein Umstand die Wiederholungsgefahr ausräumen.
  • BGH, 18.06.2014 - I ZR 242/12

    Keine automatische persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers -

    Auszug aus LG Essen, 12.04.2018 - 43 O 106/17
    Bei einer Maßnahme der Gesellschaft, über die typischerweise auf Geschäftsführungsebene entschieden wird, kann nach dem äußeren Erscheinungsbild und mangels abweichender Feststellungen davon ausgegangen werden, dass sie von den Geschäftsführern veranlasst worden ist (Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 36. Aufl., § 8 UWG, Rn. 2.13d; BGH WRP 2014, 1050ff., Rn. 19).
  • BVerfG, 12.01.2016 - 1 BvL 6/13

    Verbot der Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mit Ärzten und

    Auszug aus LG Essen, 12.04.2018 - 43 O 106/17
    (2.4) Soweit das Bundesverfassungsgericht eine berufliche Zusammenarbeit eines Rechtsanwalts und einer Ärztin und Apothekerin im Rahmen einer Rechtsanwaltsgesellschaft für zulässig erklärt hat (BVerfG NJW 2016, 700ff. - 1 BvL 6/13), sind die dortigen Grundsätze auf die vorliegende Konstellation nicht zu übertragen.
  • EuGH, 09.03.2017 - C-342/15

    Die Mitgliedstaaten können den Notaren die Vornahme von Beglaubigungen der

    Auszug aus LG Essen, 12.04.2018 - 43 O 106/17
    Aus demselben Grund sind die Ausführungen in dem Urteil des EuGH vom 17.12.2015 (Az.: C-342/15) im vorliegenden Fall nicht zugunsten des Beklagten einschlägig.
  • OLG Brandenburg, 12.07.2005 - 6 U 108/04

    Unlauterer Wettbewerb: Werbung eines Gewerbetreibenden mit den Bezeichnungen

    Auszug aus LG Essen, 12.04.2018 - 43 O 106/17
    Es stellt damit eine Informationsquelle dar, auch wenn sich Kunden des Unternehmens nicht regelmäßig durch Einsichtnahme in das Register über das unternehmerische Angebot eines Gewerbetreibenden informieren (vgl. hierzu OLG Brandenburg GRUR-RR 2006, 167ff., Rn. 34 - 6 U 108/04 für Eintragung im Gewerberegister).
  • BGH, 17.07.1997 - I ZR 58/95

    "TIAPRIDAL"; Anforderungen an die Zulassung eines reimportierten Arzneimittels

    Auszug aus LG Essen, 12.04.2018 - 43 O 106/17
    (2.3) Das oben dargestellte Ergebnis stellt keinen Verstoß gegen die Grundfreiheiten der Art. 49, 56 AEUV dar mit der Folge, dass eine unzulässige Werbung trotz Erfüllung der gesetzlichen Tatbestände nicht anzunehmen wäre (vgl. dazu Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 36. Aufl., § 3a UWG, Rn. 1.84; BGH GRUR 1998, 407, 409).
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