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   LG Essen, 17.06.2021 - 43 O 72/20   

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https://dejure.org/2021,38496
LG Essen, 17.06.2021 - 43 O 72/20 (https://dejure.org/2021,38496)
LG Essen, Entscheidung vom 17.06.2021 - 43 O 72/20 (https://dejure.org/2021,38496)
LG Essen, Entscheidung vom 17. Juni 2021 - 43 O 72/20 (https://dejure.org/2021,38496)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Anwendungsbereich des TabakErzG auf CBD-eLiquids

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Werbung damit, das Vaporisieren von CBD Nikotinabhängigkeit beenden kann

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Extrakt CBD (Cannabidiol) darf nicht unter der Rubrik "Nahrungsergänzungsmittel" beworben werden

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Extrakt CBD (Cannabidiol) darf nicht unter der Rubrik "Nahrungsergänzungsmittel" beworben werden

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2022, 104
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.10.2017 - I ZR 117/16

    Verbotene Tabakwerbung durch Internetauftritt eines Tabakherstellers

    Auszug aus LG Essen, 17.06.2021 - 43 O 72/20
    Diese Regelung erfasst auch Vorschriften, welche die Möglichkeit beschränken, für solche Produkte zu werben (BGH WRP 2018, 51ff. - I ZR 117/16 -, Rn. 15, juris).

    Dies gilt insbesondere für § 19 TabakerzG (vgl. BGH WRP 2018, 51ff. - I ZR 117/16 -, Rn. 13, 16, juris).

    Daher stellt die Website eines Unternehmens, auf der für dessen Produkte oder Dienstleistungen geworben wird, einen Dienst der Informationsgesellschaft im Sinne der Richtlinie 2000/31/EG dar, auch wenn der Werbeadressat für den Aufruf dieser Internetseite in aller Regel kein Entgelt zahlt und die Werbeleistung auch von keinem Dritten vergütet wird (BGH WRP 2018, 51ff. - I ZR 117/16 -, Rn. 28, juris).

  • BGH, 05.11.2020 - I ZR 204/19

    Sinupret

    Auszug aus LG Essen, 17.06.2021 - 43 O 72/20
    Wird als Beleg für eine Werbeaussage eine wissenschaftliche Studie zitiert, muss sie diese Aussage tragen; ist dies nicht der Fall, liegt die Irreführung auch darin, dass der Studie eine Aussage zugeschrieben wird, die ihr nicht entnommen werden kann (Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 38. Aufl., § 5 UWG, Rn. 2.220; s. auch BGH GRUR 2021, 513ff. - I ZR 204/19 -, Rn. 17, juris).

    Ein erst nachträglich eingeholtes Gutachten könnte nämlich den Vorwurf nicht entkräften, mit einer im Zeitpunkt der Werbung nicht belegten Aussage geworben zu haben (BGH GRUR 2021, 513ff. - I ZR 204/19 -, Rn. 34, juris).

    Verstöße gegen die Werberegelungen des HWG sind regelmäßig als spürbar anzusehen (Köhler/Bornkamm, UWG, 38. Aufl., § 3a UWG, Rn. 1.222; vgl. auch BGH GRUR 2021, 513ff. - I ZR 204/19 -, Rn. 7, juris).

  • BGH, 17.07.2008 - I ZR 219/05

    Clone-CD

    Auszug aus LG Essen, 17.06.2021 - 43 O 72/20
    Eine Widerlegung gelingt im Allgemeinen nur dadurch, dass der Verletzer eine bedingungslose und unwiderrufliche Unterlassungsverpflichtungserklärung unter Übernahme einer angemessenen Vertragsstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung abgibt (BGH GRUR 2008, 996ff. - I ZR 219/05 -, Rn. 33, juris); ansonsten kann kaum ein Umstand die Wiederholungsgefahr ausräumen.
  • EuGH, 04.05.2017 - C-339/15

    Ein allgemeines und ausnahmsloses Verbot jeglicher Werbung für Leistungen der

    Auszug aus LG Essen, 17.06.2021 - 43 O 72/20
    Der Begriff "Dienste der Informationsgesellschaft" umfasst einen weiten Bereich von wirtschaftlichen Tätigkeiten, die online vonstattengehen, insbesondere Dienste, bei denen online Verträge geschlossen werden können (EuGH WRP 2017, 670ff. - C-339/15 -, Rn. 36, juris "Luc Vanderborght" ).
  • BGH, 19.03.1998 - I ZR 264/95

    Brennwertkessel - Irreführung/Beschaffenheit; Wiederholungsgefahr

    Auszug aus LG Essen, 17.06.2021 - 43 O 72/20
    Vielmehr zeigt der Verletzer mit der Verweigerung der Unterwerfung, dass nach wie vor Wiederholungsgefahr besteht (BGH GRUR 1998, 1045f. - I ZR 264/95 -, Rn. 20, juris).
  • BGH, 16.03.2006 - I ZR 103/03

    Sammelmitgliedschaft IV

    Auszug aus LG Essen, 17.06.2021 - 43 O 72/20
    Der die Mitgliedschaft vermittelnde Verband braucht nicht nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG klagebefugt zu sein; es reicht aus, wenn der vermittelnde Verband von seinen Mitgliedern mit der Wahrnehmung ihrer gewerblichen Interessen beauftragt ist (BGH GRUR 2006, 778ff., Rn. 17 - I ZR 103/03 "Sammelmitgliedschaft IV" ).
  • OLG Hamm, 04.10.2012 - 4 U 124/12

    Verbraucherschutz: Verbot irreführender Werbung für den Aufenthalt in einer

    Auszug aus LG Essen, 17.06.2021 - 43 O 72/20
    Daher ist der notwendige Gesundheitsbezug (dazu (OLG Hamm MD 2012, 1140ff. - 4 U 124/12 -, Rn. 24, juris; Nomos-BR/Zimmermann, HWG, 1. Aufl., § 1, Rn. 11, beck-online) gegeben.
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