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   LG Hamburg, 02.08.2019 - 304 O 91/17   

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https://dejure.org/2019,65024
LG Hamburg, 02.08.2019 - 304 O 91/17 (https://dejure.org/2019,65024)
LG Hamburg, Entscheidung vom 02.08.2019 - 304 O 91/17 (https://dejure.org/2019,65024)
LG Hamburg, Entscheidung vom 02. August 2019 - 304 O 91/17 (https://dejure.org/2019,65024)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.03.2010 - VI ZR 176/09

    Überwachungskamera auf Privatgrundstück

    Auszug aus LG Hamburg, 02.08.2019 - 304 O 91/17
    Ob und in welchem Umfang bereits die Fertigung derartiger Bilder rechtswidrig und unzulässig ist oder aber vom Betroffenen hinzunehmen ist, kann nur unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls und durch Vornahme einer unter Berücksichtigung aller rechtlich, insbesondere auch verfassungsrechtlich geschützten Positionen der Beteiligten durchgeführten Güter- und Interessenabwägung ermittelt werden (vgl. BGH NJW 1995, 1955, 1957; BGH NJW 2010, 1533, 1534).
  • BGH, 25.04.1995 - VI ZR 272/94

    Zulässigkeit von Filmaufnahmen einer Person

    Auszug aus LG Hamburg, 02.08.2019 - 304 O 91/17
    Ob und in welchem Umfang bereits die Fertigung derartiger Bilder rechtswidrig und unzulässig ist oder aber vom Betroffenen hinzunehmen ist, kann nur unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls und durch Vornahme einer unter Berücksichtigung aller rechtlich, insbesondere auch verfassungsrechtlich geschützten Positionen der Beteiligten durchgeführten Güter- und Interessenabwägung ermittelt werden (vgl. BGH NJW 1995, 1955, 1957; BGH NJW 2010, 1533, 1534).
  • BGH, 02.07.2004 - V ZR 33/04

    Ausgleich zwischen Grundstücksnachbarn für Schäden, die durch das Umstürzen eines

    Auszug aus LG Hamburg, 02.08.2019 - 304 O 91/17
    Vielmehr ist das Eigentum an dem Grenzbaum vertikal durch die Grenze geteilt, wobei jedem Grundstückseigentümer das Alleineigentum an dem auf seinem Grundstück stehenden Teil des Baumes zusteht (vgl. BGH NJW 2015, 2489, Rn. 8; BGH NJW 2004, 3328).
  • BGH, 18.04.1997 - V ZR 28/96

    Berücksichtigung eines Mitverschuldens im Rahmen des Beseitigungsanspruchs

    Auszug aus LG Hamburg, 02.08.2019 - 304 O 91/17
    Im Rahmen des § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB ist § 254 BGB entsprechend anwendbar (vgl. BGH NJW 1997, 2234).
  • BGH, 21.03.2003 - V ZR 319/02

    Störereigenschaft des Grundstückseigentümers bei alten Bäumen

    Auszug aus LG Hamburg, 02.08.2019 - 304 O 91/17
    Etwas anderes kann sich aber dann ergeben, wenn der fragliche Baum durch Krankheit oder seines Alters nicht mehr hinreichend widerstandsfähig ist (vgl. BGH, Urteil vom 23.04.1993, Az. V ZR 250/92, juris, Rn. 8 f. = NJW 1993, 1855 ff.; BGH, Urteil vom 21.03.2003, Az. V ZR 319/02, juris, Rn. 11 = NJW 2003, 1732 ff.).
  • BGH, 23.04.1993 - V ZR 250/92

    Kein Ausgleichsanspruch bei unwetterbedingtem Baumeinsturz

    Auszug aus LG Hamburg, 02.08.2019 - 304 O 91/17
    Etwas anderes kann sich aber dann ergeben, wenn der fragliche Baum durch Krankheit oder seines Alters nicht mehr hinreichend widerstandsfähig ist (vgl. BGH, Urteil vom 23.04.1993, Az. V ZR 250/92, juris, Rn. 8 f. = NJW 1993, 1855 ff.; BGH, Urteil vom 21.03.2003, Az. V ZR 319/02, juris, Rn. 11 = NJW 2003, 1732 ff.).
  • BGH, 13.01.2005 - V ZR 83/04

    Berichtigung eines Senatsurteils wegen offenbarer Unrichtigkeit

    Auszug aus LG Hamburg, 02.08.2019 - 304 O 91/17
    Da einige der denkbaren Maßnahmen (etwa ein Beschnitt der Krone) nach § 2 der Hamburgischen Baumschutzverordnung unter Genehmigungsvorbehalt verboten sind, war ein entsprechender Vorbehalt in den Tenor aufzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 26.11.2004, Az. V ZR 83/04, juris, Rn. 23, 30 = NZM 2005, 318 f.).
  • BGH, 27.03.2015 - V ZR 216/13

    Ufergrundstücke an einem Flusslauf im früheren Ostteil von Berlin:

    Auszug aus LG Hamburg, 02.08.2019 - 304 O 91/17
    Vielmehr ist das Eigentum an dem Grenzbaum vertikal durch die Grenze geteilt, wobei jedem Grundstückseigentümer das Alleineigentum an dem auf seinem Grundstück stehenden Teil des Baumes zusteht (vgl. BGH NJW 2015, 2489, Rn. 8; BGH NJW 2004, 3328).
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