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   LG Hamburg, 12.05.2009 - 312 O 182/09   

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https://dejure.org/2009,29633
LG Hamburg, 12.05.2009 - 312 O 182/09 (https://dejure.org/2009,29633)
LG Hamburg, Entscheidung vom 12.05.2009 - 312 O 182/09 (https://dejure.org/2009,29633)
LG Hamburg, Entscheidung vom 12. Mai 2009 - 312 O 182/09 (https://dejure.org/2009,29633)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    §§ 4 Nr. 11, 3, 8 Abs. 3 Nr. 1, 8 Abs. 1, 5 Abs. 1 UWG; § 3 HWG

  • kanzlei.biz

    Drin ist, was drauf steht? - Irreführende Werbung im Arzneimittelbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamburg, 21.12.2006 - 3 U 77/06

    Irreführende Arzneimittelwerbung: Gesundheitsbezogene Werbung eines

    Auszug aus LG Hamburg, 12.05.2009 - 312 O 182/09
    Dann liegt die Irreführung nicht darin, dass die Aussage falsch ist (denn möglicherweise ist sie ja richtig), sondern darin, dass sie jeder Grundlage entbehrt, während der Verkehr annimmt, niemand werde ohne qualifizierte Grundlage eine derartige Behauptung aufstellen (OLG Hamburg, Urteil vom 18.09.2003, Az. 3 U 70/02, Rz. 37, zit.n.juris; OLG Hamburg, Urteil vom 21.12.2006, Az. 3 U 77/06 Rz. 35, zit.n.juris).

    Das gilt etwa, wenn die in Bezug genommenen Studien als Erkenntnisquelle nicht in Betracht kommen, weil die aus ihr gezogenen Schlüsse unvertretbar sind oder aber die in Bezug genommene Studie selbst die in der Werbung behaupteten Ergebnisse nicht für bewiesen hält oder nur eine vorsichtige Bewertung der Ergebnisse vornimmt, was aus der Werbung aber nicht hervorgeht (OLG Hamburg, Urteil vom 21.12.2006, Az. 3 U 77/06 Rz. 35, zit.n.juris).

    Anderenfalls wäre die ärztliche Therapieentscheidung auf der Grundlage von mit wissenschaftlichen Studien belegten Werbeaussagen mit zu großen Unsicherheiten und möglichen Gefahren für das hohe Schutzgut der Gesundheit des Einzelnen und der Bevölkerung verbunden (OLG Hamburg, Urteil vom 21.12.2006, Az. 3 U 77/06 Rz. 36, zit.n.juris).

  • BGH, 03.05.2001 - I ZR 318/98

    Das Beste jeden Morgen

    Auszug aus LG Hamburg, 12.05.2009 - 312 O 182/09
    Danach sind besonders strenge Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Aussagen zu stellen, da mit irreführenden gesundheitsbezogenen Werbeangaben erhebliche Gefahren für das hohe Schutzgut der Gesundheit des Einzelnen sowie der Bevölkerung verbunden sein können ( BGH, GRUR 2002, 182, 185 m. w. N.; OLG Hamburg, GRUR-RR 2002, 173, 174 f.).
  • BGH, 10.03.1993 - VIII ZR 85/92

    Streitgegenstand und Beschwer bei AGBG -Unterlassungsklage - Formularvertragliche

    Auszug aus LG Hamburg, 12.05.2009 - 312 O 182/09
    Nach dem in ständiger Rechtsprechung angenommenen zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff ist der Streitgegenstand das auf rechtskräftige Feststellung einer Rechtsfolge gerichtete Begehren, das durch den gestellten Antrag und den zu seiner Begründung vorgetragenen Sachverhalt gekennzeichnet wird (st. Rspr. z.B. RGZ 118, 209; BGH, NJW 1993, 2052).
  • BGH, 23.10.1970 - I ZR 86/69

    Zulässigkeit einer Werbebehauptung durch Tragen eines Tampons während der

    Auszug aus LG Hamburg, 12.05.2009 - 312 O 182/09
    Werbende Anpreisungen auf diesem Gebiet sind deshalb grundsätzlich nur zulässig, wenn sie gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis entsprechen (BGH, GRUR 1971, 153, 155; Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Unlauterer-Wettbewerb-Gesetz, 27. Aufl. 2009, § 5 Rn. 3.26).
  • OLG Hamburg, 18.09.2003 - 3 U 70/02

    Zu irreführenden Werbeaussagen, die nicht auf tragfähige Studien gestützt sind

    Auszug aus LG Hamburg, 12.05.2009 - 312 O 182/09
    Dann liegt die Irreführung nicht darin, dass die Aussage falsch ist (denn möglicherweise ist sie ja richtig), sondern darin, dass sie jeder Grundlage entbehrt, während der Verkehr annimmt, niemand werde ohne qualifizierte Grundlage eine derartige Behauptung aufstellen (OLG Hamburg, Urteil vom 18.09.2003, Az. 3 U 70/02, Rz. 37, zit.n.juris; OLG Hamburg, Urteil vom 21.12.2006, Az. 3 U 77/06 Rz. 35, zit.n.juris).
  • OLG Hamburg, 17.05.2001 - 3 U 282/00

    Arzneimittel; Werbung; Unlauterer Wettbewerb; Inhaltsstoffe; Pur; Zusatz;

    Auszug aus LG Hamburg, 12.05.2009 - 312 O 182/09
    Danach sind besonders strenge Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Aussagen zu stellen, da mit irreführenden gesundheitsbezogenen Werbeangaben erhebliche Gefahren für das hohe Schutzgut der Gesundheit des Einzelnen sowie der Bevölkerung verbunden sein können ( BGH, GRUR 2002, 182, 185 m. w. N.; OLG Hamburg, GRUR-RR 2002, 173, 174 f.).
  • RG, 14.10.1927 - VII 122/27

    Sicherungsübereignung

    Auszug aus LG Hamburg, 12.05.2009 - 312 O 182/09
    Nach dem in ständiger Rechtsprechung angenommenen zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff ist der Streitgegenstand das auf rechtskräftige Feststellung einer Rechtsfolge gerichtete Begehren, das durch den gestellten Antrag und den zu seiner Begründung vorgetragenen Sachverhalt gekennzeichnet wird (st. Rspr. z.B. RGZ 118, 209; BGH, NJW 1993, 2052).
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