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   LG Hamburg, 13.01.2021 - 628 KLs 6/20   

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https://dejure.org/2021,36957
LG Hamburg, 13.01.2021 - 628 KLs 6/20 (https://dejure.org/2021,36957)
LG Hamburg, Entscheidung vom 13.01.2021 - 628 KLs 6/20 (https://dejure.org/2021,36957)
LG Hamburg, Entscheidung vom 13. Januar 2021 - 628 KLs 6/20 (https://dejure.org/2021,36957)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 29a Abs 1 Nr 2 BtMG, § 25 Abs 2 StGB, § 27 StGB, § 261 StPO, § 267 StPO
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Abgrenzung der Beteiligung an der Tat als Mittäter oder Gehilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 03.12.1965 - 4 StR 573/65

    Ordnungsgemäße Erhebung einer Aufklärungsrüge - Ableitung der Unrichtigkeit einer

    Auszug aus LG Hamburg, 13.01.2021 - 628 KLs 6/20
    Allerdings darf bei einer Teileinlassung des Angeklagten sein Schweigen zu einzelnen Fragen gegen ihn verwertet werden (BGHSt 20, 298 (300)).

    Durch die Einlassung macht sich der Angeklagte freiwillig zum "Beweismittel" (BGH NJW 1966, 209).

  • BGH, 21.07.2015 - 2 StR 441/14

    Schwerer Bandendiebstahl (Voraussetzungen der Bande: Bandenabrede, Anforderungen

    Auszug aus LG Hamburg, 13.01.2021 - 628 KLs 6/20
    Eine Bande ist ein Zusammenschluss von mindestens drei Personen, die sich mit dem Willen verbunden haben, künftig für eine gewisse Dauer mehrere selbstständige, im Einzelnen noch ungewisse Straftaten des im Gesetz genannten Deliktstypus zu begehen (Bandenabrede) (BGH, Urteil vom 21.07.2015 - 2 StR 441/14 = BeckRS 2015, 18662, Tz. 12; Schmidt , in: BeckOK BtMG, 8. Edition, Stand: 15.09.2020 § 30, Rn. 5, 17).

    Das Vorliegen einer Bandenabrede kann daher auch aus dem konkret feststellbaren, wiederholten deliktischen Zusammenwirken mehrerer Personen hergeleitet werden (BGH, Urteil vom 21.07.2015 - 2 StR 441/14 = BeckRS 2015, 18662, Tz. 12).

  • BGH, 24.01.2007 - 2 StR 583/06

    Gesamtstrafenbildung (Freiheitsstrafe des allgemeinen Strafrechts; Jugendstrafe);

    Auszug aus LG Hamburg, 13.01.2021 - 628 KLs 6/20
    Jedoch muss das Gericht einen sich daraus für den Angeklagten ergebenden Nachteil ausgleichen (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 168; v. Heintschel-Heinegg , in: Münchener Kommentar zum StGB, 4. Auflage 2020, § 55, Rn. 32), und zwar regelmäßig im Rahmen der Gesamtstrafenbildung, es sei denn - was hier eingedenk der Geringfügigkeit der erkannten jugendgerichtlichen Sanktion (einer Verwarnung) aber ersichtlich nicht in Betracht kommt - die nach § 54 Abs. 1 Satz 2 StGB zu bestimmende Gesamtstrafe könnte die Härte nicht ausgleichen so dass der Härteausgleich bereits bei der Festsetzung der Einzelstrafen vorzunehmen wäre (zum Ganzen: BGH NStZ-RR 1998, 151).
  • BGH, 04.02.2014 - 3 StR 447/13

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Drogenkuriertätigkeit als

    Auszug aus LG Hamburg, 13.01.2021 - 628 KLs 6/20
    Auch die Transporttätigkeit des Drogenkuriers stellt oft nur eine Beihilfehandlung dar (BGH, Beschluss vom 4. Februar 2014 - 3 StR 447/13, juris-Tz. 1).
  • BGH, 25.04.2017 - 5 StR 106/17

    Voraussetzungen einer aktiven Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus LG Hamburg, 13.01.2021 - 628 KLs 6/20
    Eine Beihilfe des Wohnungsinhabers liegt nur dann vor, wenn er die Wohnung in Kenntnis des beabsichtigten Handeltreibens überlässt oder die Betäubungsmittel für den Täter in Besitz nimmt und verwahrt (BGH, Urteil vom 25. April 2017 - 5 StR 106/17, juris-Tz. 5).
  • BGH, 25.01.1996 - 5 StR 402/95

    Techno-Bande - BtMG, allgemeiner Bandenbegriff, minder schwerer Fall

    Auszug aus LG Hamburg, 13.01.2021 - 628 KLs 6/20
    Zuletzt war das Handeln der Bande von einer hohen Professionalität geprägt (z. B. Nutzung von EncroChat-Handys), ihr Innenleben von einer starken Verfasstheit (z. B. klare Hierarchien und Aufgabenteilung, vgl. dazu etwa: BGH NStZ-RR 2014, 82; BGH NJW 1996, 2316).
  • BGH, 15.01.1998 - 1 StR 725/97

    Fehlerhafte Einbeziehung einer Jugendstrafe in die Gesamtstrafe

    Auszug aus LG Hamburg, 13.01.2021 - 628 KLs 6/20
    Jedoch muss das Gericht einen sich daraus für den Angeklagten ergebenden Nachteil ausgleichen (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 168; v. Heintschel-Heinegg , in: Münchener Kommentar zum StGB, 4. Auflage 2020, § 55, Rn. 32), und zwar regelmäßig im Rahmen der Gesamtstrafenbildung, es sei denn - was hier eingedenk der Geringfügigkeit der erkannten jugendgerichtlichen Sanktion (einer Verwarnung) aber ersichtlich nicht in Betracht kommt - die nach § 54 Abs. 1 Satz 2 StGB zu bestimmende Gesamtstrafe könnte die Härte nicht ausgleichen so dass der Härteausgleich bereits bei der Festsetzung der Einzelstrafen vorzunehmen wäre (zum Ganzen: BGH NStZ-RR 1998, 151).
  • BGH, 21.10.2020 - 6 StR 227/20

    Begehen durch Unterlassen (keine Garantenstellung eines Wohnungsinhabers zur

    Auszug aus LG Hamburg, 13.01.2021 - 628 KLs 6/20
    Noch nicht einmal eine strafbare Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitten begeht der Wohnungsinhaber, der Kenntnis von der Lagerung, Aufbereitung oder des Vertriebs von Betäubungsmitteln in seiner Wohnung durch einen Mitbewohner hat und dies billigt; es fehlt an einer Garantenstellung (BGH, Beschluss vom 21.10.2020 - 6 StR 227/20).
  • BGH, 30.01.2003 - 3 StR 437/02

    Vorsätzliche Unterlassung der Konkursantragstellung (Überschuldung;

    Auszug aus LG Hamburg, 13.01.2021 - 628 KLs 6/20
    Der Freispruch hatte zu erfolgen, obwohl die Kammer im Urteil das Konkurrenzverhältnis abweichend von Anklageschrift und Eröffnungsbeschluss beurteilt hat (vgl. BGH NStZ 2003, 546).
  • BGH, 22.01.2015 - 3 StR 412/14

    Besonders schwerer Raub (fehlende Feststellungen zur Beschaffenheit einer

    Auszug aus LG Hamburg, 13.01.2021 - 628 KLs 6/20
    Hierzu ist eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGH, Urteil vom 22. Januar 2015 - 3 StR 412/14, juris-Tz. 18).
  • BGH, 19.11.2019 - 4 StR 449/19

    Mittäterschaft (Maßstab)

  • BGH, 30.08.2000 - 5 StR 268/00

    Verurteilung einer Leipzigerin zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Ermordung

  • BGH, 16.04.2015 - 2 StR 48/15

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kriterien für die Festlegung der

  • BGH, 03.05.2000 - 1 StR 125/00

    Schweigerecht des Angeklagten; Nemo tenetur; Faires Verfahren; Begriff der

  • BGH, 11.03.2020 - 2 StR 69/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Erklärungen des Verteidigers

  • BGH, 23.05.2012 - 5 StR 12/12

    Zusammenfassung mehrerer Fälle des unerlaubten Handeltreibens mit

  • LG Hamburg, 03.04.2020 - 625 KLs 18/19

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • BGH, 20.10.2016 - 3 StR 321/16

    Bandenmäßiger Handel mit Betäubungsmitteln (Abgrenzung von Mittäterschaft und

  • BGH, 21.04.2016 - 1 StR 629/15

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • BGH, 27.07.2005 - 2 StR 192/05

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Aufzucht von Cannabis);

  • BGH, 16.06.1983 - 2 StR 837/82

    Geltung des Grundsatzes der Bescheidung des Hilfsbeweisantrages in den

  • BGH, 26.10.1983 - 3 StR 251/83

    Würdigung der Aussage eines Zeugen, der ohne Berufung auf sein

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