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   LG Heilbronn, 26.09.2016 - 8 Qs 39/16   

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https://dejure.org/2016,48127
LG Heilbronn, 26.09.2016 - 8 Qs 39/16 (https://dejure.org/2016,48127)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 26.09.2016 - 8 Qs 39/16 (https://dejure.org/2016,48127)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 26. September 2016 - 8 Qs 39/16 (https://dejure.org/2016,48127)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 140 Abs 1 Nr 4 StPO, § 141 Abs 3 S 4 StPO, § 143 StPO
    Pflichtverteidigerbestellung bei notwendiger Verteidigung: Angemessene Benennungsfrist für einen ausländischen und sprachunkundigen Untersuchungsgefangenen; Voraussetzungen der Aufhebung einer nach Fristablauf erfolgten Bestellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 26.08.1993 - 4 StR 364/93

    Gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Angeklagtem und Pflichtverteidiger

    Auszug aus LG Heilbronn, 26.09.2016 - 8 Qs 39/16
    Wenn jedoch - wie dargelegt - die Bestellung rechtsfehlerfrei erfolgt ist, ist ein Austausch des gerichtlich bestellten Verteidigers grundsätzlich nur dann möglich, wenn vorgetragen und glaubhaft gemacht wird, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Angeklagtem und Verteidiger endgültig und nachhaltig erschüttert und deshalb zu besorgen ist, dass die Verteidigung objektiv nicht mehr sachgerecht geführt werden kann (BGHSt 39, 310; OLG Stuttgart NStZ-RR 1996, 207).
  • OLG Köln, 12.09.2011 - 2 Ws 566/11

    Pflichtverteidigerbestellung wegen Einschränkung der Verteidigungsfähigkeit;

    Auszug aus LG Heilbronn, 26.09.2016 - 8 Qs 39/16
    Zwar ist in Fällen schwerwiegender Inhaftierungsgründe, in denen der bestellte Verteidiger über einen Zeitraum von zwei Monaten gar keinen Kontakt zum Beschuldigten aufnimmt, die Annahme eines zerstörten Vertrauensverhältnisses naheliegend (OLG Braunschweig StV 2012, 719).
  • OLG Naumburg, 14.04.2010 - 2 Ws 52/10

    Pflichtverteidigung: Voraussetzungen für einen Verteidigerwechsel

    Auszug aus LG Heilbronn, 26.09.2016 - 8 Qs 39/16
    Ein Gebührenverzicht des bisherigen oder des neu zu bestellenden Verteidigers ist dabei gemäß § 49b Abs. 1 S. 1 BRAO unzulässig (OLG Bremen NStZ 2014, 358; OLG Naumburg, Beschluss vom 14.04.2012, 2 Ws 52/10; OLG Köln, StV 2011, 659 und StraFo 2008, 348; OLG Jena, JurBüro 2006, 365).
  • OLG Düsseldorf, 16.03.2011 - 4 Ws 127/11

    Entscheidung des Gerichts über die Beiordnung eines Pflichtverteidigers für den

    Auszug aus LG Heilbronn, 26.09.2016 - 8 Qs 39/16
    Zwar ist dem Angeklagten eine Benennungsfrist einzuräumen, wenn er dies wünscht oder Anhaltspunkte dafür erkennbar sind, dass er sich der Tragweite eines Benennungsverzichtes nicht bewusst ist (OLG Düsseldorf NJW 2011, 1618; OLG Koblenz StV 2011, 349).
  • OLG Bremen, 12.07.2013 - Ws 184/12

    Voraussetzungen für einen Pflichtverteidigerwechsel zwischen den Instanzen

    Auszug aus LG Heilbronn, 26.09.2016 - 8 Qs 39/16
    Ein Gebührenverzicht des bisherigen oder des neu zu bestellenden Verteidigers ist dabei gemäß § 49b Abs. 1 S. 1 BRAO unzulässig (OLG Bremen NStZ 2014, 358; OLG Naumburg, Beschluss vom 14.04.2012, 2 Ws 52/10; OLG Köln, StV 2011, 659 und StraFo 2008, 348; OLG Jena, JurBüro 2006, 365).
  • OLG Koblenz, 02.02.2011 - 2 Ws 50/11

    Pflichtverteidigung: Erforderlichkeit der Anhörung des Beschuldigten vor Auswahl

    Auszug aus LG Heilbronn, 26.09.2016 - 8 Qs 39/16
    Zwar ist dem Angeklagten eine Benennungsfrist einzuräumen, wenn er dies wünscht oder Anhaltspunkte dafür erkennbar sind, dass er sich der Tragweite eines Benennungsverzichtes nicht bewusst ist (OLG Düsseldorf NJW 2011, 1618; OLG Koblenz StV 2011, 349).
  • OLG Stuttgart, 26.03.1996 - 2 Ws 60/96

    Bestellung eines Wahlverteidigers zum Pflichtverteidiger

    Auszug aus LG Heilbronn, 26.09.2016 - 8 Qs 39/16
    Wenn jedoch - wie dargelegt - die Bestellung rechtsfehlerfrei erfolgt ist, ist ein Austausch des gerichtlich bestellten Verteidigers grundsätzlich nur dann möglich, wenn vorgetragen und glaubhaft gemacht wird, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Angeklagtem und Verteidiger endgültig und nachhaltig erschüttert und deshalb zu besorgen ist, dass die Verteidigung objektiv nicht mehr sachgerecht geführt werden kann (BGHSt 39, 310; OLG Stuttgart NStZ-RR 1996, 207).
  • OLG Köln, 11.02.2008 - 2 Ws 54/08

    Rechtmäßigkeit einer Ablehnung der Rücknahme einer Pflichtverteidigerbestellung

    Auszug aus LG Heilbronn, 26.09.2016 - 8 Qs 39/16
    Ein Gebührenverzicht des bisherigen oder des neu zu bestellenden Verteidigers ist dabei gemäß § 49b Abs. 1 S. 1 BRAO unzulässig (OLG Bremen NStZ 2014, 358; OLG Naumburg, Beschluss vom 14.04.2012, 2 Ws 52/10; OLG Köln, StV 2011, 659 und StraFo 2008, 348; OLG Jena, JurBüro 2006, 365).
  • OLG Köln, 31.01.2011 - 2 Ws 79/11
    Auszug aus LG Heilbronn, 26.09.2016 - 8 Qs 39/16
    Ein Gebührenverzicht des bisherigen oder des neu zu bestellenden Verteidigers ist dabei gemäß § 49b Abs. 1 S. 1 BRAO unzulässig (OLG Bremen NStZ 2014, 358; OLG Naumburg, Beschluss vom 14.04.2012, 2 Ws 52/10; OLG Köln, StV 2011, 659 und StraFo 2008, 348; OLG Jena, JurBüro 2006, 365).
  • LG Kassel, 15.05.2019 - 8 Qs 4/19

    Ein Rechtsanwalt, der im selbstständigen Einziehungsverfahren nach § 29 a Abs. 5

    Im Falle des selbständigen Einziehungsverfahrens und einer alleinigen Vertretung des Einziehungssbeteiligten im gerichtlichen Verfahren fällt lediglich die Verfahrensgebühr Nr. 5116 VV RVG an (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.04.2012, Az. 1 AR 70/11; LG Kassel in ständiger Rechtsprechung, zuletzt u.a. 8 Qs 33/16, 8 Qs 39/16, 8 Qs 42/16; Mayer/Kroiß, RVG, 6. Aufl. 2013, Nr. 5100-5200 VV RVG Rdn. 18, a. A. LG Karlsruhe Beschluss vom 26.02.2013, 3 Qs 6/13; LG Trier, Beschluss vom 08.08.2016, Az. 1 Qs 32/16; LG Bremen, Beschluss vom 20.04.2011, Az. 61 Qs 137/11; LG Oldenburg, Beschluss vom 16.01.2013, Az. 5 Qs 385/12; Gerold/Schmidt/Burhoff, RVG, 22. Aufl. 2015, VV 5116 Rdn. 1; Burhoff, RVGreport 2012, 301).
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