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   LG Kassel, 17.10.2013 - 3 T 342/13   

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https://dejure.org/2013,31418
LG Kassel, 17.10.2013 - 3 T 342/13 (https://dejure.org/2013,31418)
LG Kassel, Entscheidung vom 17.10.2013 - 3 T 342/13 (https://dejure.org/2013,31418)
LG Kassel, Entscheidung vom 17. Oktober 2013 - 3 T 342/13 (https://dejure.org/2013,31418)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 90 SGB 12, § 292 FamFG, § 168 FamFG, § 1908i Abs 1 S 1 BGB, § 1836e BGB

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vermögen eines Betroffenen als Begünstigter eines sog. Behindertentestamentes als Schonvermögen im Zuge einer Erbteilsübertragung unter Aufhebung der objektiven Zweckbindung des zugewendeten Vermögens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Geldbetrag aus Erbteilsübertragung kein Schonvermögen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Geldbetrag aus Erbteilsübertragung kein Schonvermögen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 27.03.2013 - XII ZB 679/11

    Aufwendungsersatzanspruch des Betreuers: Freigabe durch Testamentsvollstrecker

    Auszug aus LG Kassel, 17.10.2013 - 3 T 342/13
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Verfügungen von Todes wegen, die in einem sog. Behindertentestament von den Eltern eines behinderten Kindes getroffen wurden und durch eine kombinierte Anordnung von Vor- und Nacherbschaft sowie eine mit konkreten Verwaltungsanweisungen versehene Dauertestamentsvollstreckung dem Kind Vorteile aus dem Nachlassvermögen sichern, dieses indes dem Zugriff von Sozialhilfeträgern entziehen sollen, grundsätzlich als Ausdruck der sittlich gerechtfertigten Sorge für das Wohl des Kindes über den Tod der Eltern hinaus anzuerkennen und insbesondere nicht als sittenwidrig einzustufen (vgl. BGH FGPrax 2013, 167; BGHZ 188, 96).

    Ein solcher Anspruch auf Freigabe der erforderlichen Nachlassgegenstände etc. ist dem Vermögen des Erben i.S.v. § 90 SGB XII zuzuordnen (BGH FGPrax 2013, 167).

  • BGH, 11.04.2012 - XII ZB 459/10

    Betreuervergütung: Berücksichtigung von Gegenansprüchen wegen Schlechterfüllung

    Auszug aus LG Kassel, 17.10.2013 - 3 T 342/13
    Dies ist dem Zivilrechtsweg vorbehalten (vgl. BGH BtPrax 2012, 163 zum Einwand der Aufrechnung).
  • LSG Hessen, 26.06.2013 - L 6 SO 165/10

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Vermögenseinsatz - Behindertentestament -

    Auszug aus LG Kassel, 17.10.2013 - 3 T 342/13
    Es stellt auch gegenüber dem Staat kein Schonvermögen mehr dar (Hessisches LSG, Urteil vom 26.06.2013, L 6 SO 165/10, zitiert nach juris).
  • BGH, 19.01.2011 - IV ZR 7/10

    Pflichtteilsverzicht eines behinderten Sozialleistungsbeziehers

    Auszug aus LG Kassel, 17.10.2013 - 3 T 342/13
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Verfügungen von Todes wegen, die in einem sog. Behindertentestament von den Eltern eines behinderten Kindes getroffen wurden und durch eine kombinierte Anordnung von Vor- und Nacherbschaft sowie eine mit konkreten Verwaltungsanweisungen versehene Dauertestamentsvollstreckung dem Kind Vorteile aus dem Nachlassvermögen sichern, dieses indes dem Zugriff von Sozialhilfeträgern entziehen sollen, grundsätzlich als Ausdruck der sittlich gerechtfertigten Sorge für das Wohl des Kindes über den Tod der Eltern hinaus anzuerkennen und insbesondere nicht als sittenwidrig einzustufen (vgl. BGH FGPrax 2013, 167; BGHZ 188, 96).
  • BGH, 06.02.2013 - XII ZB 582/12

    Vergütungsanspruch des Betreuers bei Mittellosigkeit des Betreuten:

    Auszug aus LG Kassel, 17.10.2013 - 3 T 342/13
    Einzusetzen ist das Aktivvermögen ohne Abzug der Verbindlichkeiten (vgl. Palandt, BGB, 72. Aufl.,§ 1836cRn. 9; BGH BtPrax 2013, 65; 2013, 109).
  • BGH, 20.12.2006 - XII ZB 118/03

    Honorierung anwaltsspezifischer Dienste des zum Berufsbetreuer bestellten

    Auszug aus LG Kassel, 17.10.2013 - 3 T 342/13
    Im Unterschied zum sonstigen Sozialrecht hat der Betreute auch später erworbenes Vermögen für den Regress einzusetzen(BGH NJW 2007, 844).
  • BVerwG, 04.09.1997 - 5 C 8.97

    Sozialhilfe - Einsatz angesparten Erziehungsgeldes als Härte - Vermögen -

    Auszug aus LG Kassel, 17.10.2013 - 3 T 342/13
    Das Vermögen stammt nicht aus besonderen schutzbedürftigen Zahlungen mit Ausgleichsfunktion wie beispielsweise Schmerzensgeldzahlungen (LG Köln, BtPrax 1998, 397,Beschluss der Kammer vom 04.03.2008, Az. 3 T 652/07), Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (Beschluss der Kammer vom 26.06.2008, Az. 3 T 335/08) oder Erziehungsgeld (BVerwG NJW 1998, 397), die auch über einen längeren Zeitraum angespart werden können, ohne dem Zugriff des Staates ausgesetzt zu sein.
  • LSG Thüringen, 23.05.2012 - L 8 SO 85/11

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Vermögenseinsatz - Verwertbarkeit einer

    Auszug aus LG Kassel, 17.10.2013 - 3 T 342/13
    Im Übrigen kommt ein Schutz des Vermögens nach Maßgabe von § 90 III SGB XII regelmäßig nur dann in Betracht, wenn mit diese meine anerkennenswürdige Zweckbestimmung verfolgt wird, die nicht nur subjektiv, sondern auch objektiv Ausdruck gefunden hat, beispielsweise durch eine nicht umkehrbare zweckgebundene Geldanlage (vgl. Thüringer LSG, Urteil vom 23.05.2012, L 8 SO 85/11, zitiert nach juris, zur Bestattungsvorsorge).
  • OLG Frankfurt, 10.11.2003 - 20 W 269/03

    Festsetzung der Betreuervergütung gegen Erben: Beschränkte Erbenhaftung;

    Auszug aus LG Kassel, 17.10.2013 - 3 T 342/13
    Die dabei einzusetzenden Mittel bestimmen sich gemäß § 1836c BGB im Einzelnen nach den §§ 87 und 90 SGB XII. Durch diese Verweisung soll verhindert werden, dass die für eine Gewährung von Sozialhilfe maßgebenden Merkmale dauerhaft von den Kriterien abweichen, unter denen der Betroffene selbst für die Vergütung des ihm beigeordneten Betreuers einzustehen hat (vgl. OLG Zweibrücken, FamRZ 1999, 799, 800; OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.11.2003 - 20 W 269/03; Kammer, Beschluss vom 11.04.2001 - 3 T 163/01;Beschluss vom 06.07.2006 - 3 T 369/06).
  • OLG Zweibrücken, 09.10.1998 - 3 W 190/98

    Festsetzung einer Betreuervergütung nebst Auslagen gegen die Landeskasse wegen

    Auszug aus LG Kassel, 17.10.2013 - 3 T 342/13
    Die dabei einzusetzenden Mittel bestimmen sich gemäß § 1836c BGB im Einzelnen nach den §§ 87 und 90 SGB XII. Durch diese Verweisung soll verhindert werden, dass die für eine Gewährung von Sozialhilfe maßgebenden Merkmale dauerhaft von den Kriterien abweichen, unter denen der Betroffene selbst für die Vergütung des ihm beigeordneten Betreuers einzustehen hat (vgl. OLG Zweibrücken, FamRZ 1999, 799, 800; OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.11.2003 - 20 W 269/03; Kammer, Beschluss vom 11.04.2001 - 3 T 163/01;Beschluss vom 06.07.2006 - 3 T 369/06).
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