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   LG Koblenz, 11.06.1997 - 2 T 319/97   

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LG Koblenz, 11.06.1997 - 2 T 319/97 (https://dejure.org/1997,10634)
LG Koblenz, Entscheidung vom 11.06.1997 - 2 T 319/97 (https://dejure.org/1997,10634)
LG Koblenz, Entscheidung vom 11. Juni 1997 - 2 T 319/97 (https://dejure.org/1997,10634)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 38
  • Rpfleger 1997, 475
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • LG Düsseldorf, 04.04.1985 - 25 T 126/85

    Bestehenbleiben einer Vollmacht nach Umwandlung der bevollmächtigten KG in eine

    Auszug aus LG Koblenz, 11.06.1997 - 2 T 319/97
    Diese Frage kann im Ergebnis nur ein Auslegungskriterium sein (im Gesamtergebnis ebenso: LG Düsseldorf RPfleger 1985, 358 = MittRhNotK 1985, 103 ) für den Fall einer Umwandlung nach § 49 UmwG .
  • OLG Hamm, 18.08.1994 - 15 W 209/94

    Rechtsfähigkeit ausländischer Kapitalgesellschaften

    Auszug aus LG Koblenz, 11.06.1997 - 2 T 319/97
    Es handelt sich hierbei vielmehr um eine eintragungshindernde Tatsache, für die - entgegen dem Wortlaut des § 29 GBO - die Rechtsprechung einhellig die Beweismittelbeschränkung des § 29 GBO nicht anwendet, sondern die Verwendung und Würdigung von Erfahrungssätzen und sonstige dem GBA bekannte Umstände im Wege freier Beweiswürdigung durch das GBA zuläßt (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1995, 469 = MittRhNotK 1994, 350 ; BayObLG …
  • OLG Düsseldorf, 28.05.1990 - 3 Wx 159/90

    Übergang des Amtes des WEG-Verwalters im Wege der Gesamtrechtsnachfolge

    Auszug aus LG Koblenz, 11.06.1997 - 2 T 319/97
    Auch die Bedenken des OLG Düsseldorf in einem obiter dictum ( NJW-RR 1990, 1299 = MittRhNotK 1990, 251), wonach auch bei einer Bevollmächtigung einer juristischen Person, regelmäßig von dem persönlichen Vertrauensverhältnis auszugehen sei, da es dem Vollmachtgeber regelmäßig auf den Kredit und den Geschäftsbetrieb der Bevollmächtigten ankomme, greift vorliegend nicht.
  • RG, 19.02.1936 - V B 1/36

    Geht im Falle der Verschmelzung einer Aktiengesellschaft (Kommanditgesellschaft

    Auszug aus LG Koblenz, 11.06.1997 - 2 T 319/97
    Entgegen der Ansicht des Grundbuchrichters können die seitens des RG ( RGZ 150, 289, 291) für die Verschmelzung einer (übertragenden) AG mit einer anderen (übernehmenden) AG herausgearbeiteten Gesichtspunkte zur Fortdauer der Bevollmächtigung auch auf den Fall der Verschmelzung zweier GmbH's nach den §§ 19 ff. des Gesetzes über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und über die Gewinn- und Verlustrechnung (KapErhG, BGBl. 1, 1980, 836, 844) übertragen werden.
  • BayObLG, 06.02.1987 - BReg. 2 Z 6/87

    Verwalter; Amt; Gesamtrechtsnachfolger; Gesellschaft

    Auszug aus LG Koblenz, 11.06.1997 - 2 T 319/97
    Ob etwas anderes gilt, wenn es um die Bevollmächtigung einer juristischen Person als Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage mit umfassenden Rechten und Pflichten und der besonderen - gegebenenfalls auch persönlichen - Beziehung zu den Wohnungseigentümern geht (vgl. insoweit BayObLG, RPfleger 1987, 306) bedarf im vorliegenden Fall keiner Entscheidung, da es vorliegend allein um die Bevollmächtigung für konkrete Einzelgeschäfte ging.
  • BGH, 24.10.1988 - II ZB 7/88

    Anmeldung einer GmbH zum Handelsregister; Anforderungen an die Form eines

    Auszug aus LG Koblenz, 11.06.1997 - 2 T 319/97
    Bei Ablehnung der Eintragung ist sie beschwert und daher auch beschwerdeberechtigt (vgl. BGH NJW 1989, 295, 296 = DNotZ 1989, 102 = MittRhNotK 1988, 261 ).
  • BGH, 01.12.1969 - NotZ 4/69

    Eignung zum Notar (§ 6 BNotO)

    Auszug aus LG Koblenz, 11.06.1997 - 2 T 319/97
    2. Bei der Prognose, ob ein Bewerber aufgrund seiner richtig festgestellten und rechtlich zutreffend bewerteten persönlichen Umstände für das Amt des Notars geeignet ist, steht der Landesjustizverwaltung ein Beurteilungsspielraum zu (Einschränkung von BGHZ 53, 95 DNotZ 1970, 95 ).
  • BGH, 25.11.1996 - NotZ 48/95

    Gerichtliche Überprüfung der persönlichen Eignung für das Amt des Notars

    Auszug aus LG Koblenz, 11.06.1997 - 2 T 319/97
    9. Notarrecht - Persönliche Eignung für das Amt des Notars (BGH, Beschluß vom 25.11.1997 - NotZ 48/95) BNotO § 6 Abs. 1 1. Die Interpretation der persönlichen Eignung für das Amt des Notars ( § 6 Abs. 1 BNotO ) durch die Landesjustizverwaltung ist gerichtlich voll überprüfbar (Abgrenzung zu BGHZ 124, 327 = DNotZ 1994, 378 ).
  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 56/92

    Auswahl unter mehreren Notarbewerbern; Begriff der persönlichen und fachlichen

    Auszug aus LG Koblenz, 11.06.1997 - 2 T 319/97
    9. Notarrecht - Persönliche Eignung für das Amt des Notars (BGH, Beschluß vom 25.11.1997 - NotZ 48/95) BNotO § 6 Abs. 1 1. Die Interpretation der persönlichen Eignung für das Amt des Notars ( § 6 Abs. 1 BNotO ) durch die Landesjustizverwaltung ist gerichtlich voll überprüfbar (Abgrenzung zu BGHZ 124, 327 = DNotZ 1994, 378 ).
  • RG, 12.02.1929 - II 295/28

    1. Ist die Vorschrift in § 177 HGB. über den Tod eines Kommanditisten auf den

    Auszug aus LG Koblenz, 11.06.1997 - 2 T 319/97
    Das RG hat ausgeführt, daß der Übergang des Vermögens einer Gesellschaft auf eine andere Gesellschaft ohne Liquidation für die übernommene Gesellschaft den Untergang ihres Daseins zur Folge habe und insoweit auf eine Stufe mit dem Tode einer natürlichen Person stehe (vgl. RGZ 150, 291 unter Hinweis auf RGZ 123, 289, 294).
  • OVG Niedersachsen, 17.05.2011 - 10 LB 163/08

    Hinreichende Bestimmtheit zurückgenommener Bewilligungsbescheide über

    Bei einer Verschmelzung zweier Gesellschaften mit beschränkter Haftung geht daher auch eine der übertragenden Gesellschaft erteilte Vollmacht auf die übernehmende Gesellschaft über, wenn nicht andere Anhaltspunkte aus dem der Bevollmächtigung zugrunde liegenden Rechtsverhältnis entnommen werden können (LG Koblenz, Beschluss vom 11. Juni 1997 - 2 T 319/97 -, NJW-RR 1998, 38 = Rpfleger 1997, 475; Ellenberger, in: Palandt, BGB, 70. Aufl. 2011, § 168 Rn. 3; H. Palm in: Erman, BGB, Kommentar, 12. Aufl. 2008, § 168 BGB Rn. 9; Stratz, in: Schmitt/Hörtnagl/Stratz, a.a.O.; Weinland, in: jurisPK-BGB, 5. Auflage 2010, § 168 Rn. 3).
  • OVG Niedersachsen, 17.05.2011 - 10 LB 159/08

    Zurückgenommener Bewilligungsbescheid über Ausgleichszahlungen für Erzeuger von

    Bei einer Verschmelzung zweier Gesellschaften mit beschränkter Haftung geht daher auch eine der übertragenden Gesellschaft erteilte Vollmacht auf die übernehmende Gesellschaft über, wenn nicht andere Anhaltspunkte aus dem der Bevollmächtigung zugrunde liegenden Rechtsverhältnis entnommen werden können (LG Koblenz, Beschluss vom 11. Juni 1997 - 2 T 319/97 -, NJW-RR 1998, 38 = Rpfleger 1997, 475; Ellenberger, in: Palandt, BGB, 70. Aufl. 2011, § 168 Rn. 3; H. Palm in: Erman, BGB, Kommentar, 12. Aufl. 2008, § 168 BGB Rn. 9; Stratz, in: Schmitt/Hörtnagl/Stratz, a.a.O.; Weinland, in: jurisPK-BGB, 5. Auflage 2010, § 168 Rn. 3).
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