Rechtsprechung
LG München I, 30.07.2018 - 33 O 7422/17 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
MarkenG § 147 Abs. 2, § 149, § 150; UWG § 4 Nr. 4; VO (EG) 608/2013 Art. 5, Art. 6, Art. 17, Art. 23 Abs. 1a, Art. 28
Keine unlautere gezielte Behinderung auch bei zu Unrecht erfolgter Grenzbeschlagnahme - damm-legal.de
Eine zu Unrecht erfolgte Grenzbeschlagnahme wegen Markenverletzungen ist keine gezielte Behinderung
- kanzlei.biz
Grenzbeschlagnahmeverfahren ist keine wettbewerbswidrige Behinderung
- online-und-recht.de
Unberechtigte Grenzbeschlagnahme ist keine gezielte wettbewerbswidrige Behinderung
- rewis.io
Keine unlautere gezielte Behinderung auch bei zu Unrecht erfolgter Grenzbeschlagnahme
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Grenzbeschlagnahmeverfahren nach VO (EG) Nr. 608/2013
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Eine zu Unrecht erfolgte Grenzbeschlagnahme wegen Markenverletzungen ist keine gezielte Behinderung
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Unbegründete Grenzbeschlagnahme kein gezielter Wettbewerbsbehinderung
Verfahrensgang
- LG München I, 30.07.2018 - 33 O 7422/17
- OLG München, 05.12.2019 - 29 U 3149/18
- BGH - I ZR 22/20 (anhängig)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 24.06.2004 - I ZR 26/02
Zur Zulässigkeit von Werbeblockern - Fernsehfee
Auszug aus LG München I, 30.07.2018 - 33 O 7422/17
Insoweit ist eine Gesamtwürdigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls geboten, bei der die sich gegenüberstehenden Interessen der Mitbewerber, der Verbraucher, der sonstigen Marktteilnehmer sowie der Allgemeinheit gegeneinander abzuwägen sind (vgl. BGH GRUR 2004, 877 - Werbeblocker).Ein nach ihnen nicht zu beanstandendes Verhalten stellt auch keinen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar (vgl. BGH GRUR 2004, 877 - Werbeblocker).
- BGH, 14.01.2010 - I ZR 88/08
Opel-Blitz II
Auszug aus LG München I, 30.07.2018 - 33 O 7422/17
Dass die Herstellung von Miniatur-Modellen keiner Erlaubnis des Automobilherstellers und somit auch keiner Lizenzerteilung bedürfe, hätten zwischenzeitlich auch der EuGH und der BGH in mehreren Grundsatzentscheidungen klargestellt (EuGH GRUR 2007, 318 ff. - Opel/Autec; BGH GRUR 2010, 726 ff. - Opel Blitz II).Zwischen den Parteien ist unstreitig, dass die Beklagte Grenzbeschlagnahmeanträge nach der VO (EG) 608/2013 stellt, ohne auf die sog. Spielzeug-Rechtsprechung (etwa EuGH GRUR 2007, 318 - Adam Opel/Autec, BGH GRUR 2010, 726 - Opel-Blitz II oder OLG München, Entscheidung vom 19.12.1996, Az. 29 U 4400/92 = BeckRS 2014, 23117) hinzuweisen, und dass sich diese Grenzbeschlagnahmeanträge nicht nur gegen die Klägerin richten, sondern generell sämtliche Importeure von mit Marken der Beklagten versehenen verkleinerten Automodellen gleichermaßen betreffen.
- EuGH, 25.01.2007 - C-48/05
DIE ANBRINGUNG DES OPEL-LOGOS AUF VERKLEINERTEN MODELLEN VON OPEL-FAHRZEUGEN …
Auszug aus LG München I, 30.07.2018 - 33 O 7422/17
Dass die Herstellung von Miniatur-Modellen keiner Erlaubnis des Automobilherstellers und somit auch keiner Lizenzerteilung bedürfe, hätten zwischenzeitlich auch der EuGH und der BGH in mehreren Grundsatzentscheidungen klargestellt (EuGH GRUR 2007, 318 ff. - Opel/Autec; BGH GRUR 2010, 726 ff. - Opel Blitz II).Zwischen den Parteien ist unstreitig, dass die Beklagte Grenzbeschlagnahmeanträge nach der VO (EG) 608/2013 stellt, ohne auf die sog. Spielzeug-Rechtsprechung (etwa EuGH GRUR 2007, 318 - Adam Opel/Autec, BGH GRUR 2010, 726 - Opel-Blitz II oder OLG München, Entscheidung vom 19.12.1996, Az. 29 U 4400/92 = BeckRS 2014, 23117) hinzuweisen, und dass sich diese Grenzbeschlagnahmeanträge nicht nur gegen die Klägerin richten, sondern generell sämtliche Importeure von mit Marken der Beklagten versehenen verkleinerten Automodellen gleichermaßen betreffen.
- BGH, 15.07.2005 - GSZ 1/04
Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung
Auszug aus LG München I, 30.07.2018 - 33 O 7422/17
Denn anerkanntermaßen greift bei subjektiver Redlichkeit nicht rechtswidrig in ein geschütztes Rechtsgut seines Verfahrensgegners ein, wer ein staatliches, gesetzlich eingerichtetes und geregeltes Verfahren einleitet oder betreibt, auch wenn sein Begehren sachlich nicht gerechtfertigt ist und dem anderen Teil aus dem Verfahren über dieses hinaus Nachteile erwachsen (vgl. zum Verfahrensprivileg etwa BGH NJW 2005, 3141 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung und BGH GRUR 1998, 587 - Bilanzanalyse Pro 7 sowie Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig/Omsels, UWG, 4. Auflage, § 4 Rdnr. 198). - BGH, 08.05.2008 - I ZR 88/06
Vertragsstrafeneinforderung
Auszug aus LG München I, 30.07.2018 - 33 O 7422/17
a) Mit der außergerichtlichen Beauftragung ihres Prozessbevollmächtigten und dessen Tätigwerden gegenüber dem niederländischen Zoll hat die Klägerin ausschließlich zur Wahrnehmung eigener Interessen gehandelt und mithin kein Geschäft der Beklagten, sondern ein objektiv eigenes Geschäft geführt, und sie hat insbesondere nicht mit dem für die Anwendung der §§ 677 ff. BGB unverzichtbaren Fremdgeschäftsführungswillen gehandelt (vgl. BGH GRUR 2008, 929 - Vertragsstrafeneinforderung). - BGH, 22.01.1998 - I ZR 177/95
"Bilanzanalyse Pro 7"; Anforderungen an die Berufungsbegründung bei mehreren …
Auszug aus LG München I, 30.07.2018 - 33 O 7422/17
Denn anerkanntermaßen greift bei subjektiver Redlichkeit nicht rechtswidrig in ein geschütztes Rechtsgut seines Verfahrensgegners ein, wer ein staatliches, gesetzlich eingerichtetes und geregeltes Verfahren einleitet oder betreibt, auch wenn sein Begehren sachlich nicht gerechtfertigt ist und dem anderen Teil aus dem Verfahren über dieses hinaus Nachteile erwachsen (vgl. zum Verfahrensprivileg etwa BGH NJW 2005, 3141 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung und BGH GRUR 1998, 587 - Bilanzanalyse Pro 7 sowie Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig/Omsels, UWG, 4. Auflage, § 4 Rdnr. 198). - OLG München, 19.12.1996 - 29 U 4400/92
Auszug aus LG München I, 30.07.2018 - 33 O 7422/17
Zwischen den Parteien ist unstreitig, dass die Beklagte Grenzbeschlagnahmeanträge nach der VO (EG) 608/2013 stellt, ohne auf die sog. Spielzeug-Rechtsprechung (etwa EuGH GRUR 2007, 318 - Adam Opel/Autec, BGH GRUR 2010, 726 - Opel-Blitz II oder OLG München, Entscheidung vom 19.12.1996, Az. 29 U 4400/92 = BeckRS 2014, 23117) hinzuweisen, und dass sich diese Grenzbeschlagnahmeanträge nicht nur gegen die Klägerin richten, sondern generell sämtliche Importeure von mit Marken der Beklagten versehenen verkleinerten Automodellen gleichermaßen betreffen. - BGH, 10.02.2011 - I ZR 164/09
Double-opt-in-Verfahren
Auszug aus LG München I, 30.07.2018 - 33 O 7422/17
Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Verbotsantrag nicht derart undeutlich gefasst sein, dass Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und letztlich die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen bleibt (st. Rspr.; vgl. nur BGH NJW 2011, 2657 - Double-opt-in-Verfahren).
- OLG München, 05.12.2019 - 29 U 3149/18
Absatzbehinderung durch Grenzbeschlagnahmeanträge von Automobilherstellern
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 30.07.2018, Az. 33 O 7422/17, wird zurückgewiesen.Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts München I vom 30.07.2018, Az. 33 O 7422/17, sind vorläufig vollstreckbar.
unter Abänderung des Urteils des Landgerichts München I vom 30. Juli 2018 (Az. 33 O 7422/17) die Beklagte wie folgt zu verurteilen:.