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   LG Magdeburg, 16.10.2012 - 11 O 778/12   

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https://dejure.org/2012,54885
LG Magdeburg, 16.10.2012 - 11 O 778/12 (https://dejure.org/2012,54885)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 16.10.2012 - 11 O 778/12 (https://dejure.org/2012,54885)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 16. Oktober 2012 - 11 O 778/12 (https://dejure.org/2012,54885)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Schadensereignis anläßlich einer von den Beamten der Landespolizei durchgeführten Streifenfahrt, Schadensersatzhaftung und Verkehrssicherungspflichtverletzung des Eigentümers des befahrenen Grundstücks

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 04.04.2006 - 1 BvR 518/02

    Rasterfahndung II

    Auszug aus LG Magdeburg, 16.10.2012 - 11 O 778/12
    Bei Licht betrachtet, handelt es sich auch bei dieser Sicherheitsfrage, wie sonst auch, um eine Frage der richtigen Balance (dazu BVerfGE 115, 320 ff, bei Juris Rn 129 ).
  • BGH, 08.11.2005 - KZR 37/03

    Hörfunkrechte

    Auszug aus LG Magdeburg, 16.10.2012 - 11 O 778/12
    Dieses Recht erlaubt dem Eigentümer oder dem sonstigen ermächtigten Verfügungsberechtigten zunächst selbst, gegenüber jedem Dritten Benutzungsregelungen zu treffen und nach eigenem Belieben zu entscheiden, wer, unter welchen Voraussetzungen und auf welche Art und Weise Zutritt zu dem Grundstück erhält, soweit mit derartigen Regeln nicht wiederum selbst Eingriffe in Reche Dritter verbunden sind oder zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen (hierzu etwa BGH NJW 2006, 377, bei Juris Rn 25 m.w.N ).
  • BGH, 29.10.1974 - VI ZR 168/73

    Zur Haftung für Schäden bei einer durch den Täter veranlassten Verfolgung durch

    Auszug aus LG Magdeburg, 16.10.2012 - 11 O 778/12
    Die Beklagte hat deshalb weder eine Verfolgung herausgefordert, noch sonst einen polizeilichen Einsatz auf ihrem Grundstück veranlasst, weshalb bei wertender Betrachtung ein Zurechnungszusammenhang zu Lasten der Beklagten ausgeschlossen ist ( vgl. hierzu bereits etwa BGHZ 63, 189, bei Juris Rn 9 f m.w.N. ).
  • BGH, 21.10.1983 - V ZR 166/82

    Fernsehempfangsstörung durch Hochhaus - §§ 1004, 906 BGB, negative Einwirkungen

    Auszug aus LG Magdeburg, 16.10.2012 - 11 O 778/12
    Das BGB hat es in § 903 BGB grundsätzlich auch dabei belassen, dass eine Benutzung die sich innerhalb der Grenzen eines Grundstücks hält, auch keiner weiteren Rechtfertigung gegenüber Dritten bedarf (BGH NJW 1984, 729, bei Juris Rn 8).
  • RG, 23.02.1903 - VI 349/02

    Schadensersatzpflicht einer Gemeinde.; Öffentlicher Weg.

    Auszug aus LG Magdeburg, 16.10.2012 - 11 O 778/12
    Derjenige, welcher sein Grundstück in dieser Weise zum öffentlichen Verkehr bestimmt und einrichtet, ist sodann verpflichtet, das in der Weise zu tun, wie es den Anforderungen der Verkehrssicherheit entspricht (grdl. RGZ 54, 53, 59; seitdem ständige Rechtsprechung, zur historischen Entwicklung und weiteren Aspekten, etwa bei Larenz/Canaris, Schuldrecht Band 11, 13 Aufl. § 76 III).
  • OLG Karlsruhe, 11.10.2000 - 7 U 119/99

    Verkehrssicherungspflicht - Verkehrseröffnung - Duldung des Fußgängerverkehrs auf

    Auszug aus LG Magdeburg, 16.10.2012 - 11 O 778/12
    Eine bloße Duldung genügt hierfür nicht (etwa OLG Karlsruhe vom 11.10.2000, 7 U 119/99).
  • RG, 28.11.1889 - 2468/89

    1. Fällt die Aufforderung zum Ungehorsam gegen bürgerliche Gesetze unter §. 110

    Auszug aus LG Magdeburg, 16.10.2012 - 11 O 778/12
    Für die Annahme eines befriedeten Besitztums genügt es bereits, dass eine äußerliche erkennbare Eingrenzung vorhanden ist, wofür bereits eine Markierung durch eine Bodenrinne ausreichen kann ( RGSt 20, 150; näher bei Fischer, StGB, 58. Aufl, § 123 Rn 8 ).
  • BGH, 16.12.1963 - III ZR 169/62
    Auszug aus LG Magdeburg, 16.10.2012 - 11 O 778/12
    Die Frage, ob eine generelle oder nur eine beschränkte Verkehrseröffnung für einen bestimmten Kreis von Verkehrsteilnehmern oder für bestimmte Zwecke vorgenommen worden ist, wird, weil sich die Verkehrssicherungspflicht an der äußeren Beschaffenheit orientiert, deshalb im allgemeinen auch anhand von Lage und baulicher Beschaffenheit, bei Wegen insbesondere anhand der Anlage eines Weges beurteilt (BGH VersR 64, 323; 65, 260, vgl. auch Geigel, Der Haftpflichtprozess 26. Aufl., § 14 Rn 30 m.w.N.).
  • LG Magdeburg, 08.01.2013 - 11 O 1425/12

    Anspruch auf Schmerzensgeld aufgrund einer Sprunggelenks- und Außenknöchelfraktur

    Die Haftung aufgrund einer Verkehrssicherungspflichtverletzung nach § 823 Abs. 1 BGB von Grundstückseigentümern oder sonstigen Verfügungsberechtigten beruht auf der Pflicht, konkrete Gefahren für Dritte zu vermeiden, wenn auf dem Grundstück ein Verkehr eröffnet wird oder durch das Setzen besonderer Anreize vom Eigentümer oder sonstigen Verfügungsberechtigten konkrete Gefahren hervorgerufen werden, die über die Grenzen seines Grundstücks hinaus auf einen bestehenden Verkehr einwirken (LG M 11 O 778/12).
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