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   LSG Baden-Württemberg, 09.12.2010 - L 13 AL 4629/10 ER-B   

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https://dejure.org/2010,19101
LSG Baden-Württemberg, 09.12.2010 - L 13 AL 4629/10 ER-B (https://dejure.org/2010,19101)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.12.2010 - L 13 AL 4629/10 ER-B (https://dejure.org/2010,19101)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. Dezember 2010 - L 13 AL 4629/10 ER-B (https://dejure.org/2010,19101)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren - Leistungen zur Teilhabe in Form eines Persönlichen Budgets - Einstellung eines Arbeitserziehers

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren - Leistungen zur Teilhabe in Form eines persönlichen Budgets für die Einstellung eines Arbeitserziehers

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitstherapeuthische Maßnahmen und das persönliche Budget eines Behinderten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2011, 195 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Schleswig-Holstein, 05.12.2008 - L 3 AL 11/07
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.12.2010 - L 13 AL 4629/10
    Darüber hinaus kommen Leistungen, die nicht in Werkstätten für behinderte Menschen erbracht werden, nicht in Betracht (LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 5. Dezember 2008 . L 3 AL 11/07 - juris Rn. 34).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.09.2019 - L 7 SO 4668/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der Feststellungsklage -

    aa) Beim Persönlichen Budget handelt es sich nicht um eine neue Leistungsart, sondern um eine alternative Leistungsform (Urteil des Senats vom 22. Februar 2018 - L 7 SO 3516/14 - juris Rdnr. 47; Urteil des Senats vom 8. November 2018 - L 7 SO 1419/15 - juris Rdnr. 36; bereits Beschluss des Senats vom 30. März 2010 - L 7 SO 1071/10 ER-B - n.v. - m.w.N.; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 9. Dezember 2010 - L 13 AL 4629/10 ER-B - juris Rdnr. 21; Bieback in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 6. Aufl. 2018, § 57 Rdnr. 9; Wehrhahn in jurisPK-SGB XII, 2. Auf.

    2014, § 57 Rdnr. 11); dies folgt mittlerweile unmittelbar aus dem Normtext des § 29 Abs. 1 Satz 1 SGB IX ("Leistungsform eines Persönlichen Budgets"; gegen die Einordnung als Leistungsform noch BSG, Urteil vom 11. Mai 2011 - B 5 R 54/10 R - juris Rdnr. 33) Es können daher nur solche Leistungen in das Budget einfließen, die auch ohne Budget zu gewähren wären (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 9. Dezember 2010 - L 13 AL 4629/10 ER-B - juris Rdnr. 21; Bieback in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 6. Aufl. 2018, § 57 Rdnr. 9; Wehrhahn in jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 57 Rdnr. 11).

  • LSG Baden-Württemberg, 20.02.2013 - L 5 R 3442/11
    Voraussetzung sei, dass ein Anspruch auf Teilhabeleistung dem Grunde nach bestehe (LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 9.12.2010, - L 13 AL 4629/10 ER-B -).

    Auch Leistungen gemäß §§ 97, 102 SGB III (a.F., §§ 112 ff. SGB III n.F.) könnten nur in einer anerkannten WfbM erbracht werden (LSG Schleswig Holstein, Urt. v. 5.12.2008, - L 3 AL 11/07 - LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 9.12.2010, - L 13 AL 4629/10 ER-B -).

    Die Ausführung der Teilhabeleistung durch Gewährung eines Persönlichen Budgets betrifft der Sache nach die Art und Weise (das "Wie") der Leistungsgewährung, auch wenn mit der rechtlichen Verselbständigung der Leistungsgewährung durch Persönliche Budgets nicht (mehr) die in § 9 Abs. 2 SGB IX allgemein vorgesehene (bloße) Umwandlung von Sach- und Dienstleistungen in Geldleistungen in Rede steht (vgl. näher BSG, Urt. v. 11.5.2011, - L 5 R 54/10 R - dazu auch LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 22.12.2010, - L 2 SO 3880/10 -, Beschl. v. 9.12.2010, - L 13 AL 4629/10 ER-B -).

    Dies umfasst, dass Maßnahmen auf einem schlüssigen Konzept beruhen, das zunächst die zu erreichenden Ziele und die einzusetzenden Mittel benennt (LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 9.12.2010, - L 13 AL 4629/10 ER-B -).

    Die Teilnahme am Förder- und Betreuungsbereich der Beigeladenen zu 2 stellt eine Maßnahme zur Erhaltung, Besserung, Herstellung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit des auf Dauer voll erwerbsgeminderten Klägers nicht dar (vgl. dazu etwa LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 9.12.2010, - L 13 AL 4629/10 ER-B -).

  • VG Gera, 09.02.2018 - 6 E 10/18

    Bewilligung eines persönlichen Budgets für einen Schulbegleiter für die

    Nur wenn hiernach bereits ein Anspruch dem Grunde nach besteht, kann überhaupt eine Leistung zur Teilhabe in Form des persönlichen Budgets erbracht werden (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 9. Dezember 2010 - L 13 AL 4629/10 ER-B - zitiert nach Juris).
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