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   LSG Baden-Württemberg, 10.08.2015 - L 12 AS 2359/15 WA   

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LSG Baden-Württemberg, 10.08.2015 - L 12 AS 2359/15 WA (https://dejure.org/2015,30044)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.08.2015 - L 12 AS 2359/15 WA (https://dejure.org/2015,30044)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. August 2015 - L 12 AS 2359/15 WA (https://dejure.org/2015,30044)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - zweckwidriges und missbräuchliches Beschreiten des Rechtswegs (hier: Einlegung von über 2.500 Rechtsmitteln innerhalb weniger Wochen) - Nichtbearbeitung und schlichtes Austragen von Rechtsschutzbegehren aus dem Prozessregister in ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Nichtbearbeitung und des schlichten Austragens von Rechtsschutzbegehren im sozialgerichtlichen Verfahren bei zweckwidrigem und missbräuchlichem Beschreiten des Rechtswegs

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 179 Abs 1 SGG, § 102 Abs 3 S 1 SGG, § 12 Abs 1 S 2 SGG, § 92 Abs 3 S 1 VwGO, § 72 Abs 2 S 2 FGO
    Sozialgerichtliches Verfahren - zweckwidriges und missbräuchliches Beschreiten des Rechtswegs (hier: Einlegung von über 2.500 Rechtsmitteln innerhalb weniger Wochen) - Nichtbearbeitung und schlichtes Austragen von Rechtsschutzbegehren aus dem Prozessregister in ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Nichtbearbeitung und des schlichten Austragens von Rechtsschutzbegehren im sozialgerichtlichen Verfahren bei zweckwidrigem und missbräuchlichem Beschreiten des Rechtswegs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZS 2015, 880
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 24.03.1988 - 5/5b RJ 92/86
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.08.2015 - L 12 AS 2359/15
    Die Wiederaufnahmeklagen hat der Senat unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 24.03.1988 - 5/5b RJ 92/86 - veröffentlicht in Juris) zum Teil an das SG verwiesen und im Übrigen als unzulässig verworfen.

    Nach Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 24.03.1988 - 5/5b RJ 92/86 - veröffentlicht in Juris; vgl. auch Leitherer a.a.O., § 179 Rdnr. 8 und Reichold in Thomas/Putzo, Zivilprozessordnung [ZPO], 36. Aufl. 2015, § 584 Rdnr. 2) wäre für Wiederaufnahmeklagen nicht das LSG, sondern das SG sachlich zuständig, wenn Berufungen des Klägers als unzulässig verworfen worden sind, also ein zweitinstanzliches Prozessurteil oder ein Beschluss nach § 158 SGG im Wege der Wiederaufnahmeklage angegriffen wird (was hier in der großen Mehrzahl der erhobenen Wiederaufnahmeklagen der Fall ist).

    Der Senat wäre somit gehalten, seine Zuständigkeit in den genannten Fallkonstellationen zu verneinen und die (einzelnen) Rechtsstreite - nach vorheriger Anhörung der Beteiligten - durch bindende Beschlüsse (zu diesem Erfordernis vgl. u. a. Bundesfinanzhof (BFH), Beschluss vom 16.12.2014 - X K 5/14 - veröffentlicht in Juris) an das jeweils zuständige Gericht zu verweisen; denn auch über (offensichtlich) unzulässige Klagen und Anträge zu entscheiden, ist nur der gesetzliche Richter befugt (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; vgl. grundlegend BSG, Urteil vom 30.10.1959 - 6 RKa 8/59 - BSGE 11, 1; für den Fall einer unzulässigen Wiederaufnahmeklage BSG, Urteil vom 24.03.1988 - 5/5b RJ 92/86 - veröffentlicht in Juris).

  • BSG, 12.07.2012 - B 14 AS 35/12 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - fehlendes Rechtsschutzbedürfnis -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.08.2015 - L 12 AS 2359/15
    Letztlich geht es um das Verbot des institutionellen Missbrauchs prozessualer Rechte zu Lasten der Funktionsfähigkeit des staatlichen Rechtspflegeapparats (BSG, Urteil vom 12.07.2012 - B 14 AS 35/12 R - BSGE 111, 234 m.w.N.; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl. 2014, vor § 51 Rdnr. 16a und 19).

    Im Einzelfall muss ein darüber hinausgehendes allgemeines Rechtschutzinteresse hinzukommen um zu verhindern, dass gerade im hoch belasteten Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nur aus Rechthaberei Prozesse geführt werden (BSG, Urteil vom 12.07.2012 - B 14 AS 35/12 R - BSGE 111, 234).

  • BSG, 12.02.2015 - B 10 ÜG 8/14 B

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - sozialgerichtliches

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.08.2015 - L 12 AS 2359/15
    Fehlt es an einem sinnhaften und ernst zu nehmenden Rechtsschutzbegehren kann in Ausnahmefällen (hier: Einlegung von über 2.500 Rechtsmitteln innerhalb weniger Wochen) eine bloße Nichtbearbeitung und schlichtes Austragen in Betracht kommen, wenn ein Begehren zu Unrecht als Klage in das Prozessregister eingetragen worden ist (Anschluss an BSG, Urteil vom 12.02.2015 - B 10 ÜG 8/14 B - SozR 4-1720 § 198 Nr. 8).

    Fehlt es an einem sinnhaften und ernst zu nehmenden Rechtsschutzbegehren kann in Ausnahmefällen eine bloße Nichtbearbeitung und schlichtes Austragen in Betracht kommen, wenn ein Begehren zu Unrecht als Klage in das Prozessregister eingetragen worden ist (BSG, Beschluss vom 12.02.2015 - B 10 ÜG 8/14 B - SozR 4-1720 § 198 Nr. 8, veröffentlicht auch in Juris, dort Rdnr. 7 m.w.N.).

  • BSG, 07.06.2013 - B 4 AS 209/13 S
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.08.2015 - L 12 AS 2359/15
    Die Beschlüsse des Senats vom 13.06.2013 hat der Kläger erfolglos mit Nichtzulassungsbeschwerden beim BSG angegriffen (B 4 AS 209/13 B fortlaufend bis B 4 AS 287/13 B).

    Die Aktenzeichen betreffen frühere Berufungsverfahren und Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde sowie Beschwerde- und Antragsverfahren wegen Prozesskostenhilfe (PKH) beim LSG; der Kläger nennt zudem 78 Aktenzeichen von Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren, die beim BSG geführt worden sind (B 4 AS 209/13 B fortlaufend bis B 4 AS 286/13 B).

  • BFH, 16.12.2014 - X K 5/14

    Restitutionsklage - Zuständigkeit für die Entscheidung über eine

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.08.2015 - L 12 AS 2359/15
    Der Senat wäre somit gehalten, seine Zuständigkeit in den genannten Fallkonstellationen zu verneinen und die (einzelnen) Rechtsstreite - nach vorheriger Anhörung der Beteiligten - durch bindende Beschlüsse (zu diesem Erfordernis vgl. u. a. Bundesfinanzhof (BFH), Beschluss vom 16.12.2014 - X K 5/14 - veröffentlicht in Juris) an das jeweils zuständige Gericht zu verweisen; denn auch über (offensichtlich) unzulässige Klagen und Anträge zu entscheiden, ist nur der gesetzliche Richter befugt (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; vgl. grundlegend BSG, Urteil vom 30.10.1959 - 6 RKa 8/59 - BSGE 11, 1; für den Fall einer unzulässigen Wiederaufnahmeklage BSG, Urteil vom 24.03.1988 - 5/5b RJ 92/86 - veröffentlicht in Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.06.2014 - L 8 AL 397/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit eines Antrags auf Wiederaufnahme

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.08.2015 - L 12 AS 2359/15
    Allerdings gilt auch für Rechtsmittel der allgemeine Grundsatz, dass niemand die Gerichte grundlos oder für unlautere Zwecke in Anspruch nehmen darf (hierzu etwa BSG Urteil vom 08.05.2007 - B 2 U 3/06 R - SozR 4-2700 § 136 Nr. 3 Rdnr. 13; für die Wiederaufnahmeklage vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.06.2014 - L 8 AL 397/14 WA - veröffentlicht in Juris).
  • BSG, 23.04.2014 - B 14 AS 368/13 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.08.2015 - L 12 AS 2359/15
    Für Wiederaufnahmeanträge gegen Beschlüsse des BSG über Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision in Urteilen des Senats bzw. in Senatsbeschlüssen nach § 153 Abs. 4 SGG oder nach § 158 SGG wäre hingegen das BSG sachlich zuständig (BSG, Beschluss vom 23.04.2014 - B 14 AS 368/13 B - a.a.O.).
  • BSG, 30.10.1959 - 6 RKa 8/59
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.08.2015 - L 12 AS 2359/15
    Der Senat wäre somit gehalten, seine Zuständigkeit in den genannten Fallkonstellationen zu verneinen und die (einzelnen) Rechtsstreite - nach vorheriger Anhörung der Beteiligten - durch bindende Beschlüsse (zu diesem Erfordernis vgl. u. a. Bundesfinanzhof (BFH), Beschluss vom 16.12.2014 - X K 5/14 - veröffentlicht in Juris) an das jeweils zuständige Gericht zu verweisen; denn auch über (offensichtlich) unzulässige Klagen und Anträge zu entscheiden, ist nur der gesetzliche Richter befugt (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; vgl. grundlegend BSG, Urteil vom 30.10.1959 - 6 RKa 8/59 - BSGE 11, 1; für den Fall einer unzulässigen Wiederaufnahmeklage BSG, Urteil vom 24.03.1988 - 5/5b RJ 92/86 - veröffentlicht in Juris).
  • BSG, 08.05.2007 - B 2 U 3/06 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsmittel - Beschwer - formelle Beschwer -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.08.2015 - L 12 AS 2359/15
    Allerdings gilt auch für Rechtsmittel der allgemeine Grundsatz, dass niemand die Gerichte grundlos oder für unlautere Zwecke in Anspruch nehmen darf (hierzu etwa BSG Urteil vom 08.05.2007 - B 2 U 3/06 R - SozR 4-2700 § 136 Nr. 3 Rdnr. 13; für die Wiederaufnahmeklage vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.06.2014 - L 8 AL 397/14 WA - veröffentlicht in Juris).
  • BVerwG, 05.02.2001 - 6 B 8.01

    Rechtsweg; Rechtswegverweisung; Zulässigkeit der Klage; gesetzlicher Richter;

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.08.2015 - L 12 AS 2359/15
    Dies gilt auch dann, wenn - wie hier - vorrangig das Fehlen des (allgemeinen) Rechtsschutzbedürfnisses wegen rechtsmissbräuchlichen Prozessierens zu prüfen ist, bzw. naheliegt (BVerwG, Beschluss vom 05.02.2001 - 6 B 8/01 - NJW 2001, 1513, veröffentlicht auch in Juris, dort Rdnr. 6 m.w.N.).
  • BSG, 25.09.2014 - B 8 SO 50/14 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

  • BSG, 24.07.2013 - B 4 AS 287/13 B
  • BSG, 15.11.2012 - B 8 SO 23/11 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozessunfähigkeit - Notwendigkeit der Bestellung

  • BSG, 28.05.1957 - 3 RJ 98/54

    Prozessabweisung wegen Prozessunfähigkeit

  • VGH Bayern, 14.03.1990 - 5 B 89.3542
  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

  • BGH, 31.01.2019 - III ZA 34/18

    Prozesskostenhilfeversagung: Entschädigungsklage wegen unangemessener Dauer eines

    Das Ersuchen ist vielmehr von vornherein unbeachtlich und muss nicht nach der jeweiligen Prozessordnung bearbeitet werden (BayVGH, NJW 1990, 2403; VGH Baden-Württemberg, NVwZ-RR 2017, 4 Rn. 4 ff; LSG Baden-Württemberg, BeckRS 2015, 72628 Rn. 11 ff; siehe auch BSG, BeckRS 2015, 67445 Rn. 7).

    Denn der Dienstgerichtshof hat mit Beschlüssen vom 30. November 2017 das Verfahren in entsprechender Anwendung der Vorschriften zur Klagerücknahme (§§ 76a, 79 Abs. 1 LRiStAG i.V.m. § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO) deklaratorisch eingestellt und damit zum Ausdruck gebracht, dass ein Gerichtsverfahren zu keinem Zeitpunkt in Gang gesetzt worden ist (vgl. BayVGH, NJW 1990, 2403; VGH Baden-Württemberg, NVwZ-RR 2017, 4 Rn. 4; LSG Baden-Württemberg, BeckRS 2015, 72628 Rn. 12).

  • VG Wiesbaden, 05.02.2024 - 6 K 1/24
    Die Gerichte müssen es nicht hinnehmen, auf diese Weise bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unverhältnismäßig behindert zu werden (BGH, Beschluss vom 31.01.2019 - III ZA 34/18 -, juris, Rdnr. 13 m. w. N.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 14.03.1990 - 5 B 89.3542 -, juris, Rdnr. 11; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.07.2016 - 1 S 294/16 -, juris, Rdnr. 4 ff.; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.08.2015 - L 12 AS 2359/15 WA -, juris, Rdnr. 11 ff.; BFH, Beschluss vom 27.11.1991 - III B 566/90 -, juris, Rdnr. 23).

    Wurde der Vorgang bereits als reguläres Verfahren betrieben und stellt sich - wie hier - zu einem späteren Zeitpunkt heraus, dass ein Mindestmaß an berechtigtem Rechtsverfolgungsinteresse nicht besteht, ist das Verfahren analog § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen (Bayerischer VGH, Beschluss vom 14.03.1990 - 5 B 89.3542 -, juris, Rdnr. 11; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.08.2015 - L 12 AS 2359/15 WA -, juris, Rdnr. 12).

  • SG Freiburg, 14.09.2018 - S 6 SV 2707/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - elektronischer Rechtsverkehr - elektronisches

    Die Einstellung kann entsprechend den Vorschriften über die deklaratorische Verfahrenseinstellung nach einer Klagerücknahme (§ 102 Abs. 3 Satz 1 SGG) durch Beschluss erfolgen (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. August 2015, L 12 AS 2359/15 WA, Justiz 2016, 60).

    Die hier vorgenommene Analogie zu § 102 Abs. 3 SGG erfasst nicht auch Satz 2, wonach der Beschluss unanfechtbar ist (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. August 2015, a.a.O., der § 177 SGG heranzieht).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.07.2016 - 1 S 294/16

    Nichtbearbeitung und schlichtes Austragen bei Fehlen eines sinnhaften und ernst

    4 Das Verwaltungsgericht hat unter Auswertung der einschlägigen höhergerichtlichen Rechtsprechung der Verwaltungs- und Sozialgerichte zutreffend ausgeführt, dass, wenn es an einem sinnhaften und ernst zu nehmenden Rechtsschutzbegehren fehlt, in Ausnahmefällen eine bloße Nichtbearbeitung und schlichtes Austragen in Betracht kommen kann (vgl. LSG Bad.-Württ., Beschl. v. 10.08.2015 - L 12 AS 2359/15 -, Justiz 2016, 40; BayVGH, Beschl. v. 14.03.1990 - 5 B 89.3542 -, NJW 1990, 2403; vgl. auch BFH, Beschl. v. 27.11.1991 - III B 566/90 -, BFH/NV 1992, 686).
  • VG Neustadt, 17.11.2017 - 5 K 777/17

    Einstellung des Verfahrens mangels Rechtsschutzbedürfnisses bei erkennbar

    Es ist in der Rechtsprechung daher anerkannt, dass eine bloße Nichtbearbeitung und schlichtes Austragen in Betracht kommen kann, wenn es an einem sinnhaften und ernst zu nehmenden Rechtsschutzbegehren fehlt (s. etwa VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. Juli 2016 - 1 S 294/16 -, NVwZ-RR 2017, 4; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. August 2015 - L 12 AS 2359/15 WA -, Justiz 2016, 40; Bay. VGH, Beschluss vom 14. März 1990 - 5 B 89.3542 -, NJW 1990, 2403).
  • SG Karlsruhe, 31.12.2020 - S 12 AS 2003/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsschutzbedürfnis - Verdrängung unangenehmer

    Das Rechtsschutzinteresse kann auch fehlen, wenn es dem Rechtsbehelfsführer nur darum geht, die Ressourcen der Verwaltung und der Gerichte zu beanspruchen und die jeweiligen Sachbearbeiter soweit wie möglich zu schikanieren (LSG BW, 10.8.2015 - L 12 AS 2359/15 WA).
  • VG Freiburg, 02.02.2016 - 1 K 2993/15

    Nichtbearbeitung und schlichtes Austragen bei Fehlen eines sinnhaften und ernst

    12 a) Fehlt es an einem sinnhaften und ernst zu nehmenden Rechtsschutzbegehren, kann in Ausnahmefällen eine bloße Nichtbearbeitung in Betracht kommen (vgl. hierzu und zum Folgenden: LSG Bad.-Württ., Beschluss vom 10.08.2015 - L 12 AS 2359/15 WA - OVG Lüneburg, Urteil vom 22.02.1996 - 11 L 6989/95 - juris; BayVGH, Beschluss vom 14.03.1990 - 5 B 89.3542 - juris).
  • DGH Baden-Württemberg, 30.11.2017 - DGH 2/16
    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa: BSG, Beschluss vom 12.02.2015 - B 10 ÜG 8/14 B - juris; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 11.07.2016 - 1 S 294/16 -, juris; Bay. VGH Beschluss vom 14.03.1990 - 5 B 89.3542 -, NJW 1990, 2403; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.08.2015 - L 12 AS 2359/15 WA -, juris, jew. m.w.N.) kommt in besonders gelagerten Fällen eine bloße Nichtbearbeitung und ein schlichtes Austragen eines Verfahrens in Betracht, wenn es an einem sinnhaften und ernstzunehmenden Rechtsschutzbegehren fehlt.
  • DGH Baden-Württemberg, 30.11.2017 - DGH 4/16
    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa: BSG, Beschluss vom 12.02.2015 - B 10 ÜG 8/14 B - juris; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 11.07.2016 - 1 S 294/16 -, juris; Bay. VGH Beschluss vom 14.03.1990 - 5 B 89.3542 -, NJW 1990, 2403; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.08.2015 - L 12 AS 2359/15 WA-, juris, jew. m.w.N.) kommt in besonders gelagerten Fällen eine bloße Nichtbearbeitung und ein schlichtes Austragen eines Verfahrens in Betracht, wenn es an einem sinnhaften und ernstzunehmenden Rechtsschutzbegehren fehlt.
  • VG München, 04.07.2023 - M 30 E 23.2746

    Einstellung des Verfahrens: Einstweilige Verfügung auf Erhebung einer Anklage

    "In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass in Ausnahmefällen eine bloße Nichtbearbeitung eines Rechtsbehelfs und schlichtes Austragen in Betracht kommen kann, wenn es an einem sinnhaften und ernst zu nehmenden Rechtsschutzbegehren fehlt (VGH Bad.-Württ, Beschluss vom 11.07.2016 -I S 294/16 - Juris; vgl. auch LSG Bad.Württ, Beschluss vom 10.08.2015 - L 12 AS 2359/15 - Justiz 2016, 40; BayVGH, Beschluss vom 14.03.1990 - 5 B 89.3542 - NJW 1990, 2403; BFH, Beschluss vom 27.11.1991 - IIIB 566/90 - BFH/NV 1992, 686).
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