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   LSG Baden-Württemberg, 19.07.2018 - L 6 U 2309/17   

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https://dejure.org/2018,23792
LSG Baden-Württemberg, 19.07.2018 - L 6 U 2309/17 (https://dejure.org/2018,23792)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.07.2018 - L 6 U 2309/17 (https://dejure.org/2018,23792)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Juli 2018 - L 6 U 2309/17 (https://dejure.org/2018,23792)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine wirksame Verpflichtung des Unfallversicherungsträgers mittels eines gerichtlichen Vergleichs zur Weitergewährung einer Verletztenrente unter Anwendung von § 48 SGB X

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitsunfall mit subtotaler Amputation des Zeigefingers - Streit um rentenberechtigende MdE aufgrund psychiatrischer Folgen - Rentenbewilligung für einen vorübergehenden Zeitraum - kein wirksamer gerichtlicher Vergleich im Hinblick auf die Anwendbarkeit von § 48 SGB X - ...

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 8 Abs 1 SGB 7, § 56 Abs 1 S 1 SGB 7, § 56 Abs 2 S 1 SGB 7, § 73 Abs 1 SGB 7, § 48 Abs 1 SGB 10
    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztenrente - Vergleichsvertrag - Rentenbewilligung für einen zurückliegenden Zeitraum - Vereinbarung über zukünftige Rentengewährung - keine wirksame Verpflichtung zur Anwendung von § 48 SGB 10 durch gerichtlichen Vergleich - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 56 Abs. 1 ; SGB X § 48 Abs. 1
    Keine wirksame Verpflichtung des Unfallversicherungsträgers mittels eines gerichtlichen Vergleichs zur Weitergewährung einer Verletztenrente unter Anwendung von § 48 SGB X

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.07.2018 - L 6 U 2309/17
    Soweit die MdE sich nicht ausnahmsweise unmittelbar aus den Unfallfolgen erschließt, bilden festgestellte und eindeutig nach gängigen Diagnosesystemen (z. B. ICD-10, DSM-IV) konkret zu bezeichnende Krankheiten (vgl. BSG, Urteile vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1. R -, BSGE 96, 196 und vom 15. Mai 2012 - B 2 U 3. R -, juris, Rz. 18; Urteile des Senats vom 26. November 2015 - L 6 U 5. -, juris, Rz. 48 m. w. N. und vom 17. März 2016 - L 6 U 4. -, juris, Rz. 37), wobei von einem normativ-funktionalen Krankheitsbegriff auszugehen ist (vgl. BSG, Urteil vom 27. Juni 2017 - B 2 U 1. R -, juris, Rz. 22 m. w. N.), die Tatsachengrundlage, von der ausgehend die Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Leistungsvermögens auf dem Gebiet des gesamten Erwerbslebens zu beurteilen ist (BSG, Urteil vom 18. Januar 2011 - B 2 U 5. R -, juris, Rz. 17 m. w. N.).
  • BSG, 22.06.2004 - B 2 U 14/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bestimmung - Berufskrankheit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.07.2018 - L 6 U 2309/17
    Sie sind zwar nicht für die Entscheidung im Einzelfall bindend, bilden aber die Grundlage für eine gleiche und gerechte Bewertung der MdE in zahlreichen Parallelfällen der täglichen Praxis und unterliegen ständigem Wandel (BSG, Urteil vom 22. Juni 2004 - B 2 U 1. R -, BSGE 93, 63 ).
  • BSG, 20.06.2001 - B 11 AL 10/01 R

    Arbeitslosenhilfe - Verfügbarkeit - Erreichbarkeit des Arbeitslosen nach dem SGB

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.07.2018 - L 6 U 2309/17
    Bei der in Folge der Verpflichtung aufgrund des Vergleiches beim LSG im Verfahren L 8 U 3. mit Schreiben vom 24. Juli 2012 - konstitutiv - getroffenen behördlichen Feststellung des Rechts auf Rente nach einer MdE von 20 v. H. vom 1. September 2008 bis 31. Mai 2012 wegen der Folgen des Arbeitsunfalls vom 8. Mai 2007 handelt es sich um keinen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung, da hierdurch in rechtlicher Hinsicht über den Zeitpunkt der Bekanntgabe hinaus keine Wirkung erzeugt wurde (vgl. BSG, Urteile vom 30. Januar 1985 - 1 RJ 2. -, BSGE 58, 27 und vom 20. Juni 2001 - B 11 AL 1. R -, BSGE 88, 172 ; Schütze, in: von Wulffen/Schütze, Kommentar zum SGB X, 8. Aufl. 2014, § 45 Rz. 63).
  • BSG, 06.10.2016 - B 5 R 45/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Gewährung der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.07.2018 - L 6 U 2309/17
    Nach beiden Diagnosesystemen, also nach ICD-10-GM-2017 und DSM-IV-TR, fehlt es vorliegend an den Voraussetzungen für eine Diagnosestellung (vgl. hierzu auch Urteile des Senats vom 26. Juni 2014 - L 6 VU 2. ZVW -, vom 23. Juni 2016 - L 6 VH 4. -, und vom 28. Juli 2016 - L 6 U 1. -, jeweils juris), zumal das Gutachten von Dr. A. ohnehin insoweit psychopathologische Befundbeschreibungen vermissen lässt, worauf Dr. M. in seiner beratungsärztlichen Stellungnahme von April 2018, welche rechtlich als qualifiziertes Vorbringen der Beklagten zu werten ist (vgl. BSG, Beschluss vom 6. Oktober 2016 - B 5 R 45/16 B -, juris, Rz. 19), nachvollziehbar hingewiesen hat.
  • BSG, 30.01.1985 - 1 RJ 2/84

    Ablehnung eines Rentenantrages - Verwaltungsakt ohne Dauerwirkung - Rücknahme

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.07.2018 - L 6 U 2309/17
    Bei der in Folge der Verpflichtung aufgrund des Vergleiches beim LSG im Verfahren L 8 U 3. mit Schreiben vom 24. Juli 2012 - konstitutiv - getroffenen behördlichen Feststellung des Rechts auf Rente nach einer MdE von 20 v. H. vom 1. September 2008 bis 31. Mai 2012 wegen der Folgen des Arbeitsunfalls vom 8. Mai 2007 handelt es sich um keinen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung, da hierdurch in rechtlicher Hinsicht über den Zeitpunkt der Bekanntgabe hinaus keine Wirkung erzeugt wurde (vgl. BSG, Urteile vom 30. Januar 1985 - 1 RJ 2. -, BSGE 58, 27 und vom 20. Juni 2001 - B 11 AL 1. R -, BSGE 88, 172 ; Schütze, in: von Wulffen/Schütze, Kommentar zum SGB X, 8. Aufl. 2014, § 45 Rz. 63).
  • BSG, 28.06.2022 - B 2 U 9/20 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Minderung der Erwerbsfähigkeit -

    Soweit dem DSM-V vereinzelt noch in der obergerichtlichen Rechtsprechung unter Hinweis auf Bedenken pauschal die Validität für die Feststellung einer PTBS abgesprochen wird (LSG Baden-Württemberg Urteil vom 22.6.2022 - L 6 VG 2800/21 - juris RdNr 81; LSG Baden-Württemberg Urteil vom 19.7.2018 - L 6 U 2309/17 - juris RdNr 48; LSG Baden-Württemberg Urteil vom 27.8.2015 - L 6 VS 4569/14 - juris RdNr 41) , handelt es sich bei den zur Begründung herangezogenen Fundstellen um wissenschaftliche Stellungnahmen aus den Jahren 2013 und 2015.
  • LSG Baden-Württemberg, 11.10.2018 - L 7 R 446/18

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Nachleistungsbegrenzung des § 44 Abs 4

    Die Verwaltung hat dabei stets den rechtsstaatlichen Vorrang des Gesetzes zu beachten (Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz ) (BSG, Urteil vom 2. April 2014 - B 4 AS 26/13 R - BSGE 115, 210 - juris Rdnr. 34; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Juli 2018 - L 6 U 2309/17 - juris Rdnr. 33).

    Zwar führt nicht jeder Verstoß gegen zwingende Normen des Sozialverwaltungsverfahrensrechts und des materiellen Sozialrechts zur Unwirksamkeit eines gerichtlichen Vergleichs (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 1. April 1981 - 9 RV 43/80 - juris Rdnrn. 20 ff.; Urteil vom 17. Mai 1989 - 10 RKg 16/88 - juris Rdnrn. 19 ff.; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Juli 2018 - L 6 U 2309/17 - juris Rdnr. 33; ferner BSG, Urteil vom 2. April 2014 - B 4 AS 26/13 R - BSGE 115, 210 - juris Rdnr. 34), jedoch war die Beklagte vorliegend nicht befugt, sich durch einen Vergleich zur Überprüfung des Bescheids vom 11. August 2000 bezüglich der Ablehnung der Weitergewährung von Erwerbsunfähigkeitsrente über den 30. Juni 2000 hinaus unter Außerachtlassung des § 44 Abs. 4 SGB X bereit zu erklären.

  • LSG Baden-Württemberg, 17.04.2024 - L 1 U 2181/23
    Für die Zeit zwischen dem Unfall 2006 und dem erstmaligen Auftreten der Beschwerden 11/2012 fehlen bereits Brückensymptome, die aber auch bei dieser Krankheit zu fordern sind (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Juli 2018 - L 6 U 2309/17 -, Rn. 50, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.01.2023 - L 3 U 984/21

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - weitere Unfallfolge -

    Damit löst sich, ohne dies deutlich zu machen, die DSM-5 deutlich von der historischen Entwicklung der Erfassung seelischer Folgen schwerer Traumatisierung in den psychiatrischen Klassifikationsschemata, welche nicht zuletzt unter dem Druck der Veteranen des 1955 begonnenen Vietnamkrieges erfolgte, denen ganz unzweifelhaft permanente lebensbedrohliche Ereignisse widerfuhren und die Gräueltaten mit anblicken mussten (vergleiche Senatsbeschluss vom 30.12.2020 - L 3 U 2383/19, nicht veröffentlicht; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.07.2018 - L 6 U 2309/17, juris Rn. 48).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.11.2021 - L 3 U 4197/19
    Damit löst sich, ohne dies deutlich zu machen, die DSM-5 deutlich von der historischen Entwicklung der Erfassung seelischer Folgen schwerer Traumatisierung in den psychiatrischen Klassifikationsschemata, welche nicht zuletzt unter dem Druck der Veteranen des 1955 begonnenen Vietnamkrieges erfolgte, denen ganz unzweifelhaft permanente lebensbedrohliche Ereignisse widerfuhren und die Gräueltaten mit anblicken mussten (vergleiche Senatsbeschluss vom 30.12.2020 - L 3 U 2383/19, nicht veröffentlicht; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.07.2018 - L 6 U 2309/17, juris Rn. 48).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.01.2019 - L 6 U 2580/18
    Sie muss aus der nachträglichen Sicht ("ex post") nach dem jeweils neuesten anerkannten Stand des Fach- und Erfahrungswissens über Kausalbeziehungen, gegebenenfalls unter Einholung von Sachverständigengutachten, beantwortet werden (vgl. dazu Urteil des Senats vom 19. Juli 2018 - L 6 U 2309/17 -, juris, Rz. 37).
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