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   LSG Baden-Württemberg, 23.02.2016 - L 11 EG 2920/15   

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https://dejure.org/2016,6550
LSG Baden-Württemberg, 23.02.2016 - L 11 EG 2920/15 (https://dejure.org/2016,6550)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.02.2016 - L 11 EG 2920/15 (https://dejure.org/2016,6550)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. Februar 2016 - L 11 EG 2920/15 (https://dejure.org/2016,6550)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine Versicherungspflicht im Wege der Entsendung in ein Gebiet außerhalb des Geltungsbereichs des SGB IV - hier in die Türkei; bei Schwerpunkt der rechtlichen und tatsächlichen Merkmale des Beschäftigungsverhältnisses im Ausland

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 1 Abs 1 Nr 1 BEEG vom 05.12.2006, § 1 Abs 2 S 1 Nr 1 BEEG vom 05.12.2006, § 1 Abs 2 S 2 BEEG vom 05.12.2006, § 30 Abs 3 S 1 SGB 1, § 4 Abs 1 SGB 4
    Elterngeldberechtigung - fünfjährige Tätigkeit des Ehepartners im Ausland - Beibehaltung eines inländischen Wohnsitzes - Rückkehrabsicht - jederzeitige Rückkehrmöglichkeit - vertragliche Bindung - kurze Heimataufenthalte - keine Entsendung im Sinne des § 4 SGB 4 bei ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BEEG § 1; SGB I § 30; SGB IV § 4
    Keine Versicherungspflicht im Wege der Entsendung in ein Gebiet außerhalb des Geltungsbereichs des SGB IV - hier in die Türkei - bei Schwerpunkt der rechtlichen und tatsächlichen Merkmale des Beschäftigungsverhältnisses im Ausland

  • rechtsportal.de

    BEEG § 1 ; SGB I § 30 ; SGB IV § 4
    Keine Versicherungspflicht im Wege der Entsendung in ein Gebiet außerhalb des Geltungsbereichs des SGB IV - hier in die Türkei - bei Schwerpunkt der rechtlichen und tatsächlichen Merkmale des Beschäftigungsverhältnisses im Ausland

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 05.12.2006 - B 11a AL 3/06 R

    Arbeitslosengeld - Anspruchsdauer - Versicherungspflicht -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.02.2016 - L 11 EG 2920/15
    Nach Wortlaut sowie Sinn und Zweck des § 4 SGB IV setzt ein fortbestehendes Versicherungspflichtverhältnis zunächst voraus, dass vor Beginn der Entsendung ein Beschäftigungsverhältnis mit dem entsendenden Arbeitgeber in Deutschland bestanden hat (BT-Drucks 7/4122, 30; BSG 05.12.2006, B 11a AL 3/06 R, SozR 4-2400 § 4 Nr. 1 mwN).

    Erforderlich ist ferner, dass das Beschäftigungsverhältnis während der Zeit der Entsendung fortbesteht und dass es nach Beendigung der Entsendung weiter geführt werden soll, weshalb § 4 Abs. 1 SGB IV eine "im Voraus" feststehende zeitliche Begrenzung fordert (BSG 05.12.2006, B 11a AL 3/06 R, SozR 4-2400 § 4 Nr. 1 mwN).

    Maßgebend ist, wo der Schwerpunkt der rechtlichen und tatsächlichen Merkmale des Beschäftigungsverhältnisses liegt (BSG 05.12.2006, B 11a AL 3/06 R, SozR 4-2400 § 4 Nr. 1 mwN).

    Voraussetzung ist regelmäßig, dass der im Ausland beschäftigte Arbeitnehmer organisatorisch in den Betrieb des inländischen Arbeitgebers eingegliedert bleibt, wesentliche Elemente eines Beschäftigungsverhältnisses (vgl § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB IV) erfüllt werden und sich der Anspruch auf Arbeitsentgelt gegen den inländischen Arbeitgeber richtet (BSG 05.12.2006, B 11a AL 3/06 R, SozR 4-2400 § 4 Nr. 1 mwN).

    Schon die rechtliche Selbstständigkeit der Einsatzgesellschaft in einem Konzern spricht gegen eine Ausstrahlung im Sinne des § 4 SGB IV (vgl BSG 05.12.2006, B 11a AL 3/06 R, SozR 4-2400 § 4 Nr. 1; Urteile des Senats vom 17.07.2012, L 11 EG 2929/10; 22.01.2013, L 11 EG 3335/12).

    Mögliche konzerninterne Finanzausgleiche sind unerheblich (BSG 05.12.2006, B 11a AL 3/06 R, SozR 4-2400 § 4 Nr. 1).

  • BSG, 28.05.1997 - 10 RKg 14/94

    Anspruch auf Kindergeld bei Auslandsaufenthalt

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.02.2016 - L 11 EG 2920/15
    Der Inlandswohnsitz wird in solchen Fällen nur dann beibehalten, wenn der Betroffene entweder seinen Lebensmittelpunkt weiterhin am bisherigen Wohnort hat (keine Wohnsitzbegründung am Ort des Auslandsaufenthalts) oder er zwar keinen einheitlichen Lebensmittelpunkt mehr hat, er aber nunmehr über zwei Schwerpunkte der Lebensverhältnisse verfügt (zwei Wohnsitze) und einer davon am bisherigen Wohnort liegt (BSG 28.05.1997, 14/10 RKg 14/94, SozR 3-5870 § 2 Nr. 36 zum Kindergeld).

    Bei von vornherein auf mehr als ein Jahr angelegten Auslandsaufenthalten, reichen die Feststellung der Rückkehrabsicht und der Möglichkeit der jederzeitigen Rückkehr in die Wohnung allerdings allein nicht aus, um die Aufrechterhaltung des Inlandswohnsitzes anzunehmen (BSG 28.05.1997, 14/10 RKg 14/94, SozR 3-5870 § 2 Nr. 36).

    Auch kurzzeitige Besuche und sonstige kurzfristige Aufenthalte zu Urlaubs-, Berufs- oder familiären Zwecken, die nicht einem Aufenthalt mit Wohncharakter gleichkommen und daher nicht "zwischenzeitliches Wohnen" in der bisherigen Wohnung bedeuten, ändern daran nichts (BSG 28.05.1997, 14/10 RKg 14/94, SozR 3-5870 § 2 Nr. 36 mwN; ebenso BFH 14.10.2011, III B 202/10, juris, zu § 8 der Abgabenordnung mwN).

  • BSG, 26.07.1979 - 8b RKg 12/78

    Anspruch auf Kindergeld für die Zeit eines Auslandsaufenthaltes - Begriff des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.02.2016 - L 11 EG 2920/15
    Dabei kann die Unterhaltung der Wohnung im Inland mit der jederzeitigen Möglichkeit der dauerhaften Rückkehr hierfür genügen (BSG 26.07.1979, 8b RKg 12/78, SozR 5870 § 1 Nr. 4 zum Kindergeld).

    E war jedoch vertraglich in der Türkei gebunden und war nicht in der Lage, ohne Vertragsbruch frei über das Ende seines Auslandsaufenthalts zu entscheiden (anders in dem vom BSG am 26.07.1979 entschiedenen Fall, 8b RKg 12/78, SozR 5870 § 1 Nr. 4 zum Kindergeld).

  • LSG Baden-Württemberg, 24.03.2015 - L 11 EG 272/14

    Elterngeld - Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland - Versetzung in

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.02.2016 - L 11 EG 2920/15
    Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen nicht (vgl Senatsurteil vom 24.03.2015, L 11 EG 272/14).
  • BSG, 30.09.2010 - B 10 EG 9/09 R

    Elterngeld - Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Beschäftigungserlaubnis -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.02.2016 - L 11 EG 2920/15
    Dabei sind gemäß § 37 Satz 1 iVm § 68 Nr. 15 SGB I die Besonderheiten des BEEG zu berücksichtigen (BSG 30.09.2010, B 10 EG 9/09 R, juris-RdNr 56).
  • BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 6/08 R

    Bundeserziehungsgeld - nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.02.2016 - L 11 EG 2920/15
    Die Bejahung eines Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland nach § 30 Abs. 3 SGB I hängt daher auch von einer Prognose über die Dauer des Aufenthalts einer Person in Deutschland ab (BSG 03.12.2009, B 10 EG 6/08 R, SozR 4-7833 § 1 Nr. 10).
  • BSG, 10.12.1985 - 10 RKg 14/85

    Beweislastregel - Verfahrenslastregel - Aufenthalt eines Kindes - Kindergeld -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.02.2016 - L 11 EG 2920/15
    Die polizeiliche Meldung allein reicht nicht aus (BSG 10.12.1985, 10 RKg 14/85, SozR 5870 § 2 Nr. 44).
  • BFH, 14.10.2011 - III B 202/10

    Beibehaltung eines inländischen Wohnsitzes bei Fortzug mit der Familie wegen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.02.2016 - L 11 EG 2920/15
    Auch kurzzeitige Besuche und sonstige kurzfristige Aufenthalte zu Urlaubs-, Berufs- oder familiären Zwecken, die nicht einem Aufenthalt mit Wohncharakter gleichkommen und daher nicht "zwischenzeitliches Wohnen" in der bisherigen Wohnung bedeuten, ändern daran nichts (BSG 28.05.1997, 14/10 RKg 14/94, SozR 3-5870 § 2 Nr. 36 mwN; ebenso BFH 14.10.2011, III B 202/10, juris, zu § 8 der Abgabenordnung mwN).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.07.2012 - L 11 EG 2929/10

    Elterngeld - Anspruchsberechtigung - Familienwohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.02.2016 - L 11 EG 2920/15
    Schon die rechtliche Selbstständigkeit der Einsatzgesellschaft in einem Konzern spricht gegen eine Ausstrahlung im Sinne des § 4 SGB IV (vgl BSG 05.12.2006, B 11a AL 3/06 R, SozR 4-2400 § 4 Nr. 1; Urteile des Senats vom 17.07.2012, L 11 EG 2929/10; 22.01.2013, L 11 EG 3335/12).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.01.2013 - L 11 EG 3335/12

    Anspruch auf Elterngeld - Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.02.2016 - L 11 EG 2920/15
    Schon die rechtliche Selbstständigkeit der Einsatzgesellschaft in einem Konzern spricht gegen eine Ausstrahlung im Sinne des § 4 SGB IV (vgl BSG 05.12.2006, B 11a AL 3/06 R, SozR 4-2400 § 4 Nr. 1; Urteile des Senats vom 17.07.2012, L 11 EG 2929/10; 22.01.2013, L 11 EG 3335/12).
  • BSG, 28.02.1980 - 8b RKg 6/79

    Anspruch auf Kindergeld während Tätigkeit in Liberia - Tätigkeit für

  • LSG Baden-Württemberg, 18.12.2013 - L 11 EG 4650/12
  • SG Bayreuth, 19.09.2018 - S 9 EG 15/17

    Ablehnung von Elterngeld

    Zur Auslegung des Begriffs des Wohnsitzes in § 1 Abs. 1 Nr. 1 BEEG ist die allgemein im Sozialrecht geltende Regelung des § 30 Abs. 3 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) heranzuziehen (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23. Februar 2016 - L 11 EG 2920/15, juris-Rd.-Nr. 28).

    Entscheidend sind dabei die objektiven Verhältnisse, die den Schluss auf den Willen zur Wohnsitzbegründung zulassen müssen (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23. Februar 2016 - L 11 EG 2920/15, juris-Rd.-Nr. 29).

    Bei von vornherein auf mehr als ein Jahr angelegten Auslandsaufenthalten reichen die Feststellung der Rückkehrabsicht und der Möglichkeit der jederzeitigen Rückkehr in die Wohnung allerdings nicht aus, um die Aufrechterhaltung des Inlandswohnsitzes anzunehmen (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. März 2016 - L 11 EG 2920/15, juris).

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