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   LSG Baden-Württemberg, 25.01.2019 - L 4 KR 67/18   

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LSG Baden-Württemberg, 25.01.2019 - L 4 KR 67/18 (https://dejure.org/2019,28920)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.01.2019 - L 4 KR 67/18 (https://dejure.org/2019,28920)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. Januar 2019 - L 4 KR 67/18 (https://dejure.org/2019,28920)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 30.11.2016 - B 12 KR 6/15 R

    Krankenversicherung - freiwillig Versicherte - Elterngeldbezug - Entrichtung von

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.01.2019 - L 4 KR 67/18
    Das BSG habe sich im Urteil vom 30. November 2016 (B 12 KR 6/15 R - juris) nicht mit ihrer Argumentation sowie dem genannten Beschluss des BVerfG auseinandergesetzt.

    Unberührt davon bleibe aber die Verpflichtung eines freiwillig versicherten Mitglieds in der gesetzlichen Krankenversicherung, Beiträge nach dem Mindesteinkommen zu entrichten, auch bei freiwillig Versicherten wie die Klägerin, die nach ihren Angaben neben dem Elterngeld keine weiteren Einkünfte hätten (Verweis auf BSG, Urteil vom 30. November 2016 a.a.O.).

    Ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 und 6 Abs. 1 GG liege nicht vor (Verweis auf BSG, Urteil vom 30. November 2016 a.a.O.), ebenso wenig ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 2 GG.

    Das Urteil des BSG vom 30. November 2016 (a.a.O.) überzeuge nicht.

    Als Ausnahmeregelung zu § 240 Abs. 1 Satz 2 SGB V, der zur Berücksichtigung der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des freiwilligen Mitglieds verpflichtet, legt der Gesetzgeber in § 240 Abs. 4 Satz 1 SGB V eine (absolute) Untergrenze beitragspflichtiger Einnahmen fest, die nicht unterschritten werden darf (ständige Rechtsprechung z.B. BSG, Urteil vom 30. November 2016 - B 12 KR 6/15 R - juris, Rn. 15).

    Unberührt davon bleibt aber die Verpflichtung eines freiwillig versicherten Mitglieds in der gesetzlichen Krankenversicherung aus § 240 Abs. 4 Satz 1 SGB V, Beiträge nach dem Mindesteinkommen zu entrichten, auch bei freiwillig Versicherten wie die Klägerin, die neben dem Elterngeld keine weiteren Einnahmen oder lediglich geringere Einnahmen als die Mindesteinnahmen haben (vgl. BSG, Urteil vom 30. November 2016 - B 12 KR 6/15 R - juris Rn. 18 ff., m.w.N.; vorangehend Urteil des Senats vom 12. September 2014 - L 4 KR 75/14 - juris, Rn. 26).

    aa) Der Senat verweist insoweit zunächst auf sein Urteil vom 12. September 2014 (L 4 KR 75/14 - juris, Rn. 28 ff.) sowie auf das auf die Revision der Klägerin jenes Verfahrens ergangene Urteil des BSG vom 30. November 2016 (B 12 KR 6/15 - juris, Rn. 24 ff.).

    Dies gilt auch für verheiratete Mütter, wenn sie freiwillig versichert sind, so dass eine ungleiche Behandlung lediger und unverheirateter Mütter nicht besteht (BSG, Urteil vom 30. November 2016 - B 12 KR 6/15 R - juris, Rn. 27).

  • LSG Baden-Württemberg, 12.09.2014 - L 4 KR 75/14

    Krankenversicherung - freiwillig versichertes Mitglied - Elterngeldbezug -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.01.2019 - L 4 KR 67/18
    Unberührt davon bleibt aber die Verpflichtung eines freiwillig versicherten Mitglieds in der gesetzlichen Krankenversicherung aus § 240 Abs. 4 Satz 1 SGB V, Beiträge nach dem Mindesteinkommen zu entrichten, auch bei freiwillig Versicherten wie die Klägerin, die neben dem Elterngeld keine weiteren Einnahmen oder lediglich geringere Einnahmen als die Mindesteinnahmen haben (vgl. BSG, Urteil vom 30. November 2016 - B 12 KR 6/15 R - juris Rn. 18 ff., m.w.N.; vorangehend Urteil des Senats vom 12. September 2014 - L 4 KR 75/14 - juris, Rn. 26).

    aa) Der Senat verweist insoweit zunächst auf sein Urteil vom 12. September 2014 (L 4 KR 75/14 - juris, Rn. 28 ff.) sowie auf das auf die Revision der Klägerin jenes Verfahrens ergangene Urteil des BSG vom 30. November 2016 (B 12 KR 6/15 - juris, Rn. 24 ff.).

    Hervorgehoben sei nochmals, dass alle freiwillig versicherten Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung jedenfalls den Mindestbeitrag zu zahlen haben, unabhängig von der Höhe ihrer (beitragspflichtigen) Einnahmen und ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Urteil des Senats vom 12. September 2014 - L 4 KR 75/14 - juris, Rn. 30).

  • BVerfG, 05.04.2005 - 1 BvR 774/02

    Beitragsverpflichtung zur berufsständischen Anwaltsversorgung während

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.01.2019 - L 4 KR 67/18
    Die vom Widerspruchsausschuss herangezogene Rechtsprechung des BSG sei veraltet und stehe nicht in Übereinstimmung mit der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG; Beschluss vom 5. April 2005 - 1 BvR 774/02 - juris).

    Soweit die Klägerin auf den Beschluss des BVerfG vom 5. April 2005 (1 BvR 774/02 - juris, Rn. 51 ff.) verweist, wonach eine Regelung in der Satzung eines Versorgungswerkes für Rechtsanwälte über die Erhebung von Beiträgen von Mitgliedern, die aufgrund von Kindererziehungszeiten vorübergehend einkommenslos sind, gegen Art. 3 Abs. 2 GG verstößt, ist dies nicht auf die Erhebung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung zu übertragen.

  • BSG, 20.07.2017 - B 12 KR 14/15 R

    Rentenversicherung - keine Beitragsentlastung wegen des Betreuungs- und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.01.2019 - L 4 KR 67/18
    cc) Dass die Klägerin durch die Erziehung eines Kindes einen "generativen Beitrag" leistet, begründet keinen Anspruch auf eine Beitragsfreiheit oder eine Herabsetzung von Beiträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung (vgl. Urteil des Senats vom 27. Januar 2012 - L 4 KR 3984/10 - juris, Rn. 36 ff; nachgehend BSG, Urteil vom 20. Juli 2017 - B 12 KR 14/15 R - juris, Rn. 33 ff.).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.01.2012 - L 4 KR 3984/10
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.01.2019 - L 4 KR 67/18
    cc) Dass die Klägerin durch die Erziehung eines Kindes einen "generativen Beitrag" leistet, begründet keinen Anspruch auf eine Beitragsfreiheit oder eine Herabsetzung von Beiträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung (vgl. Urteil des Senats vom 27. Januar 2012 - L 4 KR 3984/10 - juris, Rn. 36 ff; nachgehend BSG, Urteil vom 20. Juli 2017 - B 12 KR 14/15 R - juris, Rn. 33 ff.).
  • BVerfG, 04.12.2002 - 1 BvR 527/98
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.01.2019 - L 4 KR 67/18
    Die Mindestbeitragsregelung, die den freiwillig krankenversicherten Geringverdienern eine an den tatsächlichen Einkommensverhältnissen orientierte Beitragsberechnung vorenthält, begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 4. Dezember 2002 - 1 BvR 527/98 - juris, Rn. 12).
  • BSG, 19.12.2012 - B 12 KR 20/11 R

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - stationär in Pflegeeinrichtung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.01.2019 - L 4 KR 67/18
    b) Für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung - wie die Klägerin - richten sich die beitragspflichtigen Einnahmen nach § 240 Abs. 1 Satz 1 SGB V (in der seit 1. Januar 2009 geltenden Fassung des Art. 2 Nr. 29a1 Buchst. a) Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung [GKV-WSG] vom 26. März 2007, BGBl. I, S. 376) und den Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler (zu deren Wirksamkeit: BSG, Urteil vom 19. Dezember 2012 - B 12 KR 20/11 R - juris, Rn. 12 ff.).
  • BSG, 20.12.2012 - B 10 EG 19/11 R

    Elterngeld - Höhe - Berechnung - vorzeitige Geburt des Kindes - Anrechnung von

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.01.2019 - L 4 KR 67/18
    Da das SG über diese Bescheide versehentlich nicht entschied, weil die Beteiligten entgegen der ihnen nach § 96 Abs. 2 SGG obliegenden Verpflichtung diese Bescheide dem SG nicht vorlegten, holt das Berufungsgericht die Entscheidung über diese Bescheide nach (BSG, Urteil vom 20. Dezember 2012 - B 10 EG 19/11 R - juris, Rn. 17, Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl. 2017, § 96 Rn. 12a).
  • BSG, 03.07.2013 - B 12 KR 27/12 R

    Krankenversicherung - Beitragsbemessung - freiwillig versichertes Mitglied -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.01.2019 - L 4 KR 67/18
    Das Bundessozialgericht (BSG) habe mit Urteilen vom 26. Mai 2004 (B 12 KR 27/12 R - juris und B 12 P 6/03 R - juris) entschieden, dass die Inanspruchnahme von Elternzeit der Beitragserhebung nicht entgegenstehe.
  • BSG, 26.05.2004 - B 12 P 6/03 R

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Beitragsfreiheit - Erziehungsgeld -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.01.2019 - L 4 KR 67/18
    Das Bundessozialgericht (BSG) habe mit Urteilen vom 26. Mai 2004 (B 12 KR 27/12 R - juris und B 12 P 6/03 R - juris) entschieden, dass die Inanspruchnahme von Elternzeit der Beitragserhebung nicht entgegenstehe.
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