Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 25.01.2023 - L 3 AL 1521/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,4856
LSG Baden-Württemberg, 25.01.2023 - L 3 AL 1521/22 (https://dejure.org/2023,4856)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.01.2023 - L 3 AL 1521/22 (https://dejure.org/2023,4856)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. Januar 2023 - L 3 AL 1521/22 (https://dejure.org/2023,4856)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,4856) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 145 Abs 1 S 1 SGB 3, § 145 Abs 2 S 1 SGB 3, § 51 Abs 1 SGB 5, § 116 Abs 2 SGB 6, § 75 Abs 2 Alt 1 SGG
    Minderung der Leistungsfähigkeit - Aufforderung der Agentur für Arbeit zur Stellung eines Antrags auf Leistungen zur medizinische Rehabilitation - kein Ermessensspielraum - Unterschied zur Antragsaufforderung durch den Krankenversicherungsträger - Verfassungsmäßigkeit - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem SGB III ; Keine Einräumung eines Dispositionsrechts des Versicherten hinsichtlich des Beginns einer Erwerbsminderungsrente im Hinblick auf einen vom zuständigen Rentenversicherungsträger umgedeuteten Antrag auf ...

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2017 - L 16 KR 261/16

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.01.2023 - L 3 AL 1521/22
    Grundsätzlich können die Versicherten einen Reha- oder Rentenantrag auch noch nach der Bekanntgabe der Verwaltungsentscheidung des Rentenversicherungsträgers über die Leistungsgewährung zurücknehmen, zeitlich oder inhaltlich beschränken, die Leistungsinanspruchnahme hinausschieben oder der Umdeutung des Reha-Antrages in einen Rentenantrag widersprechen (siehe hierzu und im Folgenden LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 21.11.2017 - L 16 KR 261/16, Rn. 51, juris m.w.N.).

    Dies gilt auch für den Ausschluss der Fiktion nach § 116 Abs. 2 SGB VI (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 21.11.2017 - L 16 KR 261/16, Rn. 52, juris).

    Der Kläger führt zwar zutreffend aus, dass in solchen Konstellationen - bei Vorliegen einer Aufforderung zur Stellung des Reha-Antrages durch eine Krankenkasse - nach § 51 Abs. 1 SGB V mit Zustimmung der Krankenkasse eine Disposition durch Verzicht gegenüber der Rentenversicherung möglich ist (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 21.11.2017 - L 16 KR 261/16, Rn. 52, juris).

  • BSG, 16.12.2014 - B 1 KR 31/13 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Antrag nach Aufforderung zur Antragstellung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.01.2023 - L 3 AL 1521/22
    Eine allein nach § 75 Abs. 2 Alt. 1 SGG in Betracht kommende (echte) notwendige Beiladung setzt voraus, dass an einem streitigen Rechtsverhältnis Dritte derart beteiligt sind, dass die Entscheidung auch ihnen gegenüber nur einheitlich ergehen kann (siehe hierzu und im Folgenden BSG, Urteil vom 16.12.2014 - B 1 KR 31/13 R, Rn. 13, juris m.w.N.).
  • BSG, 26.06.2008 - B 13 R 141/07 R

    Erstattungsanspruch - Krankenkasse - Rentenversicherungsträger - Umdeutung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.01.2023 - L 3 AL 1521/22
    Ist der Versicherte aber gem. § 51 Abs. 1 SGB V vom Krankenversicherungsträger oder gem. § 145 Abs. 2 SGB III von der Bundesagentur für Arbeit aufgefordert worden, den Antrag auf Teilhabeleistungen zu stellen, besteht kein einseitiges Gestaltungsrecht mehr (Kater in: beck-online-Großkommentar, Stand 01.03.2019, SGB VI, § 116 Rn. 12; BSG, Urteil vom 26.06.2008 - B 13 R 141/07 R, Rn. 22 ff., juris).
  • BSG, 12.12.1991 - 7 RAr 26/90

    Beiträge des Arbeitgebers zur gesetzlichen Unfallversicherung für Beschäftigte in

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.01.2023 - L 3 AL 1521/22
    Ein Zweitbescheid, der den Erstbescheid bestätigt, eröffnet den Klageweg neu (BSG, Urteil vom 12.11.1991 - 7 RAr 26/90, Rn. 19, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.03.2024 - L 10 R 3453/22
    Zur Gestaltung eines abweichenden Rentenbeginns (vgl. § 99 Abs. 1 Satz 1 SGB VI) ist die Klägerin nicht befugt gewesen, da die Voraussetzungen einer Umdeutung des Reha-Antrags vom 18.09.2017 in einen Rentenantrag erfüllt sind - der Reha-Antrag also als Antrag auf Rente gilt (§ 116 Abs. 2 Nr. 2 SGB VI) - und eine (notwendige) Zustimmung der AOK zu einer Antragsrücknahme respektive zu einem (gewillkürten) späteren Rentenbeginn entsprechend dem Rechtsgedanken des § 51 Abs. 1 Satz 1 SGB V zu keinem Zeitpunkt vorgelegen hat (nachfolgend 2); einer Beiladung der AOK nach § 75 Abs. 2 Alt. 1 SGG bedurfte es in der vorliegenden Fallkonstellation nicht, im Streit steht vorliegend allein ein späterer Beginn der von der Beklagten gewährten Rente (vgl. nur BSG 16.12.2014, B 1 KR 31/13 R, in juris, Rn. 13 m.w.N.; 07.12.2004, B 1 KR 6/03 R, in juris, Rn. 19; s. auch LSG Baden-Württemberg 25.01.2023, L 3 AL 1521/22, in juris, Rn. 27).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht